Immobilie verkaufen mit Makler oder privat – Vor- und Nachteile im Vergleich 2026
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, steht früh vor einer grundlegenden Frage: Immobilie verkaufen mit Makler oder privat – welcher Weg ist der richtige? Die Entscheidung hat weit reichende Folgen für Verkaufspreis, Zeitaufwand, rechtliche Sicherheit und am Ende den tatsächlichen Erlös, der auf dem Konto ankommt. Pauschalantworten helfen dabei wenig, denn…

Das Wichtigste vorab
Immobilie verkaufen mit Makler oder privat – Vor- und Nachteile im… auf einen Blick
Schwerpunkt
Zwei Wege zum Immobilienverkauf – ein direkter ÜberblickGrundsätzlich stehen Eigentümern beim Verkauf zwei Optionen zur Verfügung: der eigenverantwortlich durchgeführte Privatverkauf oder die Beauftragung eines Immobilienmaklers. Beide Wege haben ihre Berechtigung – sie…Schwerpunkt
Privatverkauf einer Immobilie: Vorteile, Risiken und versteckte KostenDer häufigste Grund, weshalb Eigentümer den Privatverkauf wählen, ist die Aussicht, die Maklerprovision einzusparen. Dieses Argument ist auf den ersten Blick nachvollziehbar. Bei einem Verkaufspreis von 500.000 Euro…Schwerpunkt
Immobilie mit Makler verkaufen: Was professionelle Vermarktung…Die Leistung eines Immobilienmaklers endet nicht bei der Schaltung eines Inserats. Ein qualifizierter Makler bringt ein vollständiges Leistungspaket mit, das von der Immobilienbewertung über professionelles Marketing bis…Schwerpunkt
Maklerprovision 2026: Kosten, Regelungen und der echte VergleichSeit der Reform der Maklerkosten, die am 23. Dezember 2020 in Kraft trat und in den §§ 656a–656d BGB verankert ist, teilen Käufer und Verkäufer bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision zu…Inhaltsverzeichnis
- 01Zwei Wege zum Immobilienverkauf – ein direkter Überblick
- 02Privatverkauf einer Immobilie: Vorteile, Risiken und versteckte Kosten
- 03Immobilie mit Makler verkaufen: Was professionelle Vermarktung wirklich leistet
- 04Maklerprovision 2026: Kosten, Regelungen und der echte Vergleich
- 05Rechtliche Pflichten beim Immobilienverkauf 2026 – was Eigentümer wissen müssen
- 06Wann lohnt sich welcher Weg? Eine ehrliche Entscheidungshilfe
- 07Marc Härter Immobilien: Persönliche Betreuung mit messbarem Ergebnis
- 08Fazit: Immobilie verkaufen mit Makler oder privat – die Antwort liegt in den Zahlen
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, steht früh vor einer grundlegenden Frage: Immobilie verkaufen mit Makler oder privat – welcher Weg ist der richtige? Die Entscheidung hat weit reichende Folgen für Verkaufspreis, Zeitaufwand, rechtliche Sicherheit und am Ende den tatsächlichen Erlös, der auf dem Konto ankommt. Pauschalantworten helfen dabei wenig, denn die richtige Wahl hängt von der Immobilie, dem persönlichen Kenntnisstand, dem regionalen Marktumfeld und den eigenen zeitlichen Ressourcen ab.
In der Beratungspraxis unseres Frankfurter Immobilienbüros begegnet uns diese Frage täglich. Viele Eigentümer verfolgen zunächst den Gedanken, durch einen Privatverkauf die Maklerprovision zu sparen – und stellen erst im Verlauf des Prozesses fest, welcher Aufwand, welche rechtlichen Fallstricke und welche Verhandlungsrisiken damit verbunden sind. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was hinter beiden Wegen steckt, welche Kosten und Risiken tatsächlich anfallen und wie Sie für Ihre Situation die richtige Entscheidung treffen.
Zwei Wege zum Immobilienverkauf – ein direkter Überblick
Grundsätzlich stehen Eigentümern beim Verkauf zwei Optionen zur Verfügung: der eigenverantwortlich durchgeführte Privatverkauf oder die Beauftragung eines Immobilienmaklers. Beide Wege haben ihre Berechtigung – sie verlangen jedoch sehr unterschiedliche Voraussetzungen. Wer die Entscheidung auf Basis belastbarer Fakten treffen möchte, sollte zunächst verstehen, was jede Option konkret bedeutet.
Beim Privatverkauf übernimmt der Eigentümer Bewertung, Exposé, Inserate, Kommunikation, Besichtigungen, Interessentenprüfung und Preisverhandlung selbst. Den beurkundungspflichtigen Kaufvertrag gestaltet und erläutert das Notariat neutral für die Beteiligten. Besondere steuerliche oder streitige Rechtsfragen benötigen gegebenenfalls zusätzliche Fachberatung.
Beim Maklerverkauf übernimmt der beauftragte Makler die vertraglich vereinbarten Vermarktungs- und Koordinationsleistungen. Die Provision ist deren erfolgsabhängige Vergütung. Ob sich dieser Weg im Nettoerlös, im Zeitaufwand und in der Risikosteuerung lohnt, muss anhand des konkreten Objekts und Leistungsumfangs beurteilt werden.
| Kriterium | Maklerverkauf | Privatverkauf |
|---|---|---|
| Verkaufszeit | abhängig von Objekt, Preis und Nachfrage; Prozess wird koordiniert | abhängig von Objekt, Preis, Nachfrage und eigener Verfügbarkeit |
| Verkaufspreis | Bewertung, Reichweite und Verhandlung als Leistungsfaktoren | abhängig von eigener Bewertung, Reichweite und Verhandlung |
| Maklerprovision (Verkäufer) | frei vereinbart; Verteilung nach Vertragsmodell und Gesetz | Keine |
| Eigener Zeitaufwand | Gering | abhängig von Objekt und Nachfrage |
| Rechtliche Absicherung | Makler hat eigene Pflichten; Verkäuferpflichten bleiben bestehen | Organisation und Verkäuferpflichten liegen beim Eigentümer |
| Käufernetzwerk & Reichweite | Groß (Suchkunden, Portale, Off-Market) | Begrenzt (offene Portale) |
| Preisverhandlung | Professionell, emotional distanziert | Emotional, oft nachteilig |
| Erforderliche Fachkenntnisse | Vom Makler übernommen | Vollständig selbst erbringen |
Privatverkauf einer Immobilie: Vorteile, Risiken und versteckte Kosten
Der häufigste Grund für einen Privatverkauf ist die Aussicht, eine Maklerprovision einzusparen. Wie hoch diese Ersparnis tatsächlich wäre, hängt von der individuell vereinbarten Provision und Kostenverteilung ab. Dem stehen der eigene Zeitaufwand sowie Ausgaben für Unterlagen, Präsentation und Vermarktung gegenüber.
Was für den Privatverkauf spricht
Neben der eingesparten Provision bietet der Privatverkauf dem Eigentümer vollständige Kontrolle über den Prozess: Sie bestimmen den Zeitplan, wählen Interessenten selbst aus und kommunizieren direkt mit potenziellen Käufern. Für Eigentümer mit beruflichem Hintergrund im Bereich Immobilien, Recht oder Finanzen, mit einem bereits bekannten Käufer aus dem persönlichen Umfeld oder mit einer Immobilie in einer Lage mit sehr hoher Nachfrage kann der Privatweg durchaus sinnvoll sein – vorausgesetzt, sie kennen die rechtlichen Anforderungen und sind bereit, den erheblichen Zeitaufwand zu leisten.
Die unterschätzten Risiken und Kosten beim Privatverkauf
Eine zentrale Herausforderung ist die realistische Preispositionierung. Eigentümer können den eigenen Besitz subjektiv anders einordnen als der Markt. Eine Immobilienbewertung unter Anwendung der ImmoWertV schafft eine fachliche Ausgangsbasis; sie garantiert jedoch keinen bestimmten Abschlusswert.
Hinzu kommen rechtliche Fragen: Bekannte Umstände, die für die Kaufentscheidung wesentlich und für Käufer nicht ohne Weiteres erkennbar sind, dürfen nicht arglistig verschwiegen werden. Welche Information aufklärungspflichtig ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet. Ein Makler hat eigene Pflichten in seiner Vermittlungstätigkeit, übernimmt aber nicht automatisch die Verkäuferhaftung oder eine individuelle Rechtsberatung.
Nicht zu unterschätzen ist außerdem das Thema Käuferselektion: Ohne strukturierte Bonitätsprüfung geraten Privatverkäufer immer wieder in weit fortgeschrittene Verkaufsgespräche – und stellen erst spät fest, dass der Interessent keine gesicherte Finanzierungszusage hat. Das kostet Zeit, blockiert andere potenzielle Käufer und erzeugt emotionalen Stress.
Wir empfehlen, im Rahmen der Vorbereitung frühzeitig alle notwendigen Unterlagen für den Immobilienverkauf zusammenzustellen – denn fehlende Dokumente verzögern den Prozess und können das Vertrauen potenzieller Käufer beschädigen.
Immobilie mit Makler verkaufen: Was professionelle Vermarktung wirklich leistet
Die Leistung eines Immobilienmaklers kann von der Immobilienbewertung über Präsentation, Vermarktung, Interessentenprüfung und Verhandlung bis zur Koordination mit dem Notariat reichen. Der genaue Umfang gehört in den Maklervertrag. Rechtliche Gestaltung und Beurkundung des Kaufvertrags bleiben Aufgabe des Notariats.
Marktkenntnis und Preisfindung als Fundament
Die fundierte Immobilienbewertung ist der erste und wichtigste Schritt eines jeden erfolgreichen Verkaufs. Ein zu hoher Angebotspreis schreckt ernsthafte Käufer ab – das Objekt „verbrennt“ am Markt, und nachträgliche Preissenkungen signalisieren Interessenten potenzielle Schwachstellen. Ein zu niedriger Preis verschenkt bares Geld. Ein erfahrener Makler kennt die tatsächlichen Transaktionspreise in Ihrem Teilmarkt, nicht nur die Angebotspreise in den Portalen. Für eine Immobilienbewertung in Frankfurt ist diese Marktkenntnis besonders wertvoll, da die Preislandschaft zwischen einzelnen Stadtteilen erheblich variiert.
Reichweite, Netzwerk und professionelles Marketing
Ein professioneller Makler vermarktet nicht nur über öffentliche Immobilienportale, sondern auch über seinen eigenen Käuferstamm – vorgemerkte Suchkunden, die aktiv nach einer Immobilie wie Ihrer suchen. In bestimmten Fällen, insbesondere bei hochwertigen oder sensiblen Objekten, empfiehlt sich darüber hinaus die diskrete Vermarktung über Off-Market-Netzwerke, die für Privatverkäufer vollständig unzugänglich sind. Professionelle Fotos, ein überzeugendes Exposé, virtuelle Rundgänge und eine zielgruppengerechte Ansprache erhöhen die Abschlusswahrscheinlichkeit und die erzielbaren Preise erheblich.
Verhandlung: Der psychologische Vorteil emotionaler Distanz
Preisverhandlungen beim Immobilienverkauf sind selten sachlich – auf beiden Seiten. Käufer argumentieren systematisch mit Mängeln, Marktvergleichen und angeblichen Alternativobjekten, um den Preis zu drücken. Für Eigentümer, die ihr Zuhause verkaufen und emotional damit verbunden sind, ist eine nüchterne Verhandlungsführung kaum möglich. Ein Makler agiert als neutraler Puffer: er führt Preisverhandlungen professionell, kennt die üblichen Spielräume und verteidigt den vereinbarten Angebotspreis mit Sachargumenten. Die Prospect Theory erklärt, warum Verlustangst in solchen Momenten rationale Entscheidungen verhindert – ein Effekt, den ein erfahrener Verhandlungsführer neutralisiert. Um typische Fehler bereits im Vorfeld zu vermeiden, lohnt sich außerdem die Lektüre unseres Ratgebers zu den 10 häufigsten Fehlern beim Immobilienverkauf.
Maklerprovision 2026: Kosten, Regelungen und der echte Vergleich
Die §§ 656a bis 656d BGB legen keinen Provisionssatz fest. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten für Verbraucherkäufer besondere Vertrags- und Verteilungsregeln: Schließen Käufer und Verkäufer jeweils einen Maklervertrag mit demselben Makler, müssen sie in gleicher Höhe verpflichtet werden. Hat nur eine Seite beauftragt und soll die andere Kosten übernehmen, muss der Auftraggeber mindestens den gleichen Anteil tragen und zuerst gezahlt haben. Eine reine Verkäuferprovision bleibt möglich. Mehr dazu erläutert unser Ratgeber zur Maklerprovision in Hessen.
Provisionshöhe, Leistungsumfang und Verteilung sollten vor Beginn der Tätigkeit klar vereinbart werden. Ein bestimmter Mehrerlös gegenüber dem Privatverkauf lässt sich seriös nicht pauschal beziffern. Für den Vergleich zählt deshalb der erwartete Nettoerlös zusammen mit Zeitaufwand, Reichweite, Verhandlungsführung und Prozessrisiken.
Der gesetzliche Maklerlohn nach § 652 BGB setzt grundsätzlich voraus, dass der Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande kommt. Zusätzliche Vergütungen oder Aufwendungsersatz können nur auf besonderer vertraglicher Grundlage geschuldet sein; maßgeblich ist der konkrete Maklervertrag.
Rechtliche Pflichten beim Immobilienverkauf 2026 – was Eigentümer wissen müssen
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Immobilie mit Makler oder privat verkaufen, bleiben gesetzliche und vertragliche Pflichten bestehen. Besonders relevant sind der Energieausweis, richtige Objektangaben, die Aufklärung über erhebliche Umstände und die notarielle Beurkundung.
Energieausweis: aktueller Rechtsstand 2026
Für den üblichen Verkauf eines bestehenden Wohngebäudes muss grundsätzlich ein gültiger Energieausweis vorliegen. Spätestens bei der Besichtigung sind der Ausweis oder eine Kopie vorzulegen; nach Vertragsschluss erhält der Käufer einen Ausweis oder eine Kopie. Pflichtangaben in einer kommerziellen Anzeige greifen, wenn bei deren Veröffentlichung bereits ein Energieausweis vorliegt. Kleine Gebäude und Baudenkmäler unterliegen gesetzlichen Besonderheiten.
Die Energieeffizienzklassen für Wohngebäude reichen im deutschen Recht derzeit weiterhin von A+ bis H. Eine Umstellung auf A bis G sollte nicht vorweggenommen werden, solange sie nicht in Kraft ist. Weitere Details finden Sie in unserem Ratgeber zum Energieausweis beim Immobilienverkauf.
Offenbarungspflicht und Mängelhaftung
Verkäufer dürfen bekannte Umstände, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind und die ein Käufer bei üblicher Besichtigung nicht ohne Weiteres erkennen kann, nicht arglistig verschweigen. Ob eine ungefragte Aufklärung erforderlich ist, hängt von Bedeutung, Erkennbarkeit, Kenntnis und Vertragslage ab. Ein vertraglicher Haftungsausschluss schützt nicht vor Arglist. Wesentliche Beschaffenheitsvereinbarungen und Zusagen gehören in die notarielle Urkunde.
Spekulationssteuer und steuerliche Aspekte
Bei einer Immobilie im Privatvermögen kann ein Veräußerungsgewinn nach § 23 Abs. 1 EStG steuerpflichtig sein, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausnahmen gelten insbesondere bei ausschließlicher Eigennutzung oder bei einer zusammenhängenden Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Diese steuerliche Einordnung ist unabhängig davon, ob mit Makler oder privat verkauft wird, und sollte anhand des konkreten Erwerbs- und Nutzungsverlaufs geprüft werden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die genannten gesetzlichen Regelungen, insbesondere zu Energieausweispflicht, Mängelhaftung und Spekulationssteuer, können sich ändern und sind im Einzelfall von einem Fachanwalt oder Steuerberater zu prüfen. Bei konkreten Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines entsprechend qualifizierten Experten.
Wann lohnt sich welcher Weg? Eine ehrliche Entscheidungshilfe
Es gibt durchaus Szenarien, in denen ein Privatverkauf sinnvoll sein kann. Wer innerhalb der Familie oder des Freundeskreises verkauft, einen bereits bekannten Käufer hat und die rechtlichen Anforderungen kennt, kann den Verkauf eigenverantwortlich abwickeln – und sollte dann dennoch einen Notar mit der Kaufvertragsgestaltung beauftragen. Ebenso kann der Privatverkauf für Eigentümer mit immobilienrechtlichem Fachbackground und ausreichend Zeit eine valide Option darstellen, sofern die Immobilie keine besonderen Vermarktungsanforderungen mitbringt.
Eine Maklerbegleitung kann besonders bei erstmaligen Verkäufen, geerbten Immobilien, vermieteten Objekten oder spezifischen Käuferzielgruppen sinnvoll sein. Beim Verkauf von Immobilien in Frankfurt zählen vor allem eine belastbare Preispositionierung, passende Reichweite und ein klarer Ablauf.
Für die Entscheidung sollten Eigentümer den eigenen Zeitaufwand realistisch bewerten. Eine allgemeine Stundenzahl oder ein sicherer Preisvorteil lässt sich nicht seriös angeben. Hilfreich ist ein schriftlicher Vergleich von Leistungsumfang, Provision, eigenen Fremdkosten und den Aufgaben, die trotz Maklerbeauftragung beim Eigentümer verbleiben.
Marc Härter Immobilien: Persönliche Betreuung mit messbarem Ergebnis
Als inhabergeführtes Maklerbüro im Frankfurter Westend, mit Sitz im OpernTurm an der Bockenheimer Landstraße, arbeitet Marc Härter Immobilien nach einem klaren Prinzip: Qualität vor Quantität. Marc Härter – Diplom-Immobilienwirt (EIA) und Immobilienbewerter nach ImmoWertV – betreut jeden Verkaufsauftrag persönlich. Es gibt keine Delegation an Mitarbeiter, keine anonymen Prozesse und kein Arbeiten nach Schema F. Jedes Objekt erhält eine individuelle Vermarktungsstrategie, die auf seiner spezifischen Substanz, seiner Lage und seiner Zielgruppe aufbaut.
Unser Tätigkeitsgebiet umfasst alle 46 Frankfurter Stadtteile sowie das gesamte Rhein-Main-Gebiet und den Hochtaunuskreis – von Frankfurt Westend und Sachsenhausen bis Kronberg, Königstein im Taunus, Bad Homburg und Oberursel. Diese regionale Expertise fließt direkt in die Preisfindung und die Ansprache der richtigen Käuferzielgruppen ein.
Bei Marc Härter Immobilien betreut Sie der Inhaber persönlich – von der ersten Einschätzung über die Vermarktung bis zur Schlüsselübergabe. Wir informieren Sie regelmäßig und proaktiv mit strukturierten Vermarktungsreportings: Reichweite und Klickzahlen, Anzahl und Qualität der Kaufanfragen, Besichtigungsfeedback sowie unsere Einschätzung zur aktuellen Marktlage. So behalten Sie zu jedem Zeitpunkt die volle Kontrolle – auch wenn Sie selbst nicht in jeden Schritt eingebunden sind. Dieses Maß an Transparenz ist in der Branche keine Selbstverständlichkeit, für uns jedoch der Standard.
Ihre Immobilie richtig verkaufen – wir beraten Sie kostenlos
Ob Makler oder Privatverkauf die richtige Entscheidung für Sie ist, hängt von Ihrer Immobilie und Ihrer Situation ab. Wir helfen Ihnen bei der unverbindlichen Ersteinschätzung – persönlich, diskret und ohne versteckte Verpflichtungen. Nutzen Sie auch unsere kostenlose Immobilienbewertung als Grundlage für Ihre Entscheidung.
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Fazit: Immobilie verkaufen mit Makler oder privat – die Antwort liegt in den Zahlen
Die Entscheidung zwischen Makler und Privatverkauf ist eine Frage der konkreten Kalkulation. Beim Maklerverkauf stehen der Provision Leistungen in Bewertung, Vermarktung, Interessentenprüfung und Koordination gegenüber. Beim Privatverkauf entfällt diese Vergütung, dafür übernimmt der Eigentümer die Aufgaben und organisiert erforderliche Fachberatung selbst. Ein pauschaler Sieger lässt sich daraus nicht ableiten.
Wenn Sie Ihre Immobilie in Frankfurt oder dem Rhein-Main-Gebiet verkaufen möchten, stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung. Wir analysieren Ihre Situation, bewerten Ihre Immobilie nach professionellen Marktstandards und zeigen Ihnen, welcher Weg für Sie den größten Nettovorteil bringt. Informieren Sie sich auch über den richtigen Zeitpunkt für Ihren Immobilienverkauf, den Einsatz eines Bieterverfahrens bei besonders gefragten Objekten oder holen Sie sich erste Einblicke auf unserem Immobilien-Ratgeberblog.
Kontaktieren Sie uns – Marc Härter antwortet persönlich innerhalb von 24 Stunden.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Immobilie verkaufen mit Makler oder privat – Vor- und Nachteile im…
Wie viel Maklerprovision zahlt der Verkäufer beim Immobilienverkauf 2026?
Es gibt keinen gesetzlichen Hessen-Prozentsatz. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern greifen für Verbraucherkäufer je nach Vertragsmodell §§ 656c und 656d BGB: Bei zwei Maklerverträgen müssen beide Parteien in gleicher Höhe verpflichtet werden; bei einer Kostenabwälzung muss der Auftraggeber mindestens den gleichen Anteil tragen. Eine reine Verkäuferprovision bleibt möglich. Anspruch und Fälligkeit hängen vom Maklervertrag, der Maklertätigkeit und dem zustande gekommenen Hauptvertrag ab.
Wie lange dauert der Privatverkauf einer Immobilie im Vergleich zum Maklerverkauf?
Eine belastbare Pauschaldauer gibt es für keinen der beiden Wege. Sie hängt unter anderem von Preispositionierung, Objekt, Unterlagen, Nachfrage, Finanzierung des Käufers und notarieller Abwicklung ab. Ein Makler kann Vorbereitung, Interessentenprüfung und Termine koordinieren; das garantiert jedoch weder eine bestimmte Verkaufsdauer noch einen Abschluss.
Kann ich beim Privatverkauf wirklich mehr Geld erzielen als mit einem Makler?
Das lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Entscheidend ist der Nettoerlös nach Provision, Vorbereitungskosten und möglichen Preiszugeständnissen. Professionelle Bewertung, Reichweite, Interessentenqualifizierung und Verhandlung können den Verkauf unterstützen; ein bestimmter prozentualer Mehrerlös ist ohne vergleichbare Datengrundlage nicht seriös zusagbar.
Welche rechtlichen Pflichten habe ich beim Privatverkauf einer Immobilie?
Zu prüfen sind insbesondere Energieausweis und Anzeigenangaben, vollständige Objektinformationen sowie die Offenlegung bekannter, für die Kaufentscheidung wesentlicher und nicht ohne Weiteres erkennbarer Umstände. Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Ein Makler hat eigene Pflichten, übernimmt aber nicht automatisch die Verkäuferhaftung oder die Rechtsberatung des Eigentümers.
Was ändert sich 2026 beim Energieausweis für Immobilienverkäufer?
Die deutschen Energieeffizienzklassen für Wohngebäude reichen derzeit weiterhin von A+ bis H. Eine Umstellung auf A bis G darf nicht vorweggenommen werden, solange sie nicht im deutschen Recht in Kraft ist. Für Verkäufer bleiben insbesondere Ausstellung, Vorlage spätestens bei der Besichtigung, Übergabe nach Vertragsschluss und die gesetzlichen Anzeigenangaben relevant.
Wann fällt beim Immobilienverkauf Spekulationssteuer an?
Bei einer Immobilie im Privatvermögen kann ein Veräußerungsgewinn nach § 23 Abs. 1 EStG steuerpflichtig sein, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausnahmen gelten insbesondere bei ausschließlicher Eigennutzung oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Die steuerliche Frage ist unabhängig davon, ob mit Makler oder privat verkauft wird, und sollte anhand des konkreten Erwerbs- und Nutzungsverlaufs geprüft werden.
Was ist das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf?
Beim Verkauf sollte nicht pauschal vom Bestellerprinzip gesprochen werden. Für Wohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucherkäufer regeln §§ 656c und 656d BGB bestimmte Modelle: Beauftragen beide Parteien denselben Makler, müssen ihre Provisionsversprechen gleich hoch sein. Soll eine Partei Kosten des alleinigen Auftraggebers übernehmen, trägt dieser mindestens den gleichen Anteil und muss zuerst zahlen. Andere Objektarten und reine Suchaufträge können anders liegen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Immobilienverkauf – privat und mit Makler?
Zu den wesentlichen Unterlagen für einen Immobilienverkauf zählen: ein aktueller Grundbuchauszug, ein gültiger Energieausweis, aktuelle Baupläne und Grundrisse, Nachweise über Modernisierungen, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen der letzten drei Jahre, Protokolle der Eigentümerversammlungen und ein Nachweis der Instandhaltungsrücklage. Ein Makler koordiniert die Beschaffung dieser Unterlagen erfahrungsgemäß wesentlich effizienter als ein Privatverkäufer, da er weiß, wo und wie die Dokumente anzufordern sind – und welche davon konkrete Kaufentscheidungen beeinflussen.
Kann ich die Maklerprovision verhandeln?
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich frei verhandelbar – es gibt in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Höhe. In der Praxis haben sich jedoch regionale Marktwerte etabliert, die von den meisten Maklern als Ausgangspunkt genutzt werden. Bei der Verhandlung sollte man bedenken: Eine niedrigere Provision kann auf einen reduzierten Leistungsumfang hinweisen. Entscheidend ist nicht die absolute Provisionshöhe, sondern das Verhältnis von Kosten zu erwartetem Mehrerlös und dem Qualitätsniveau des Maklers. Wir empfehlen, Maklerangebote anhand konkreter Leistungsversprechen und Referenzen zu vergleichen.
Für wen lohnt sich der Privatverkauf einer Immobilie tatsächlich?
Der Privatverkauf kann sich lohnen, wenn bereits ein konkreter Käufer aus dem persönlichen Umfeld bekannt ist, wenn der Eigentümer selbst über immobilienrechtliches oder kaufmännisches Fachwissen verfügt und ausreichend Zeit hat, und wenn die Immobilie keine besondere Vermarktungsstrategie erfordert. Selbst in solchen Fällen empfehlen wir, einen Notar mit der Kaufvertragsgestaltung zu beauftragen und die rechtlichen Anforderungen (Energieausweis, Offenbarungspflichten, steuerliche Aspekte) sorgfältig zu prüfen. Für alle anderen Konstellationen überwiegen die Vorteile einer professionellen Maklerbegleitung klar.
Wie unterstützt Marc Härter Immobilien beim Verkauf in Frankfurt?
Marc Härter Immobilien bietet Eigentümern in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet eine vollständige Verkaufsbegleitung aus einer Hand – persönlich durch den Inhaber, ohne Delegation. Das Leistungsspektrum umfasst die Immobilienbewertung unter Anwendung der ImmoWertV, eine individuelle Vermarktungsstrategie, professionelle Fotografie, strukturierte Besichtigungen mit Bonitätsprüfung, Preisverhandlung und Notarterminkoordination bis zur Schlüsselübergabe. Regelmäßige Vermarktungsreportings halten Sie transparent über alle Zwischenstände informiert. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf Ihr Anliegen.
Zuletzt fachlich geprüft am
Fachlich geprüft am 27. August 2026 anhand von §§ 652 und 656a–656d BGB, § 23 EStG und den aktuellen Vorschriften zum Energieausweis. Provisionsverteilung, Energieklassen, Haftung und Vergleichszahlen wurden präzisiert.Für die Bebilderung unserer Ratgeber nutzen wir KI-generierte Fotos und Grafiken. Diese sind im Beitrag entsprechend gekennzeichnet.Persönliche Beratung
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