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Maklerprovision Hessen: Höhe, Aufteilung und wer sie zahlt

Die Maklerprovision in Hessen hat keinen gesetzlich festgelegten Prozentsatz. Entscheidend sind die vereinbarte Höhe, das Vertragsmodell und die Frage, ob die gesetzlichen Teilungsregeln für Wohnungen und Einfamilienhäuser greifen.

Maklerprovision Hessen: Höhe, Aufteilung und wer sie zahlt

Das Wichtigste vorab

Maklerprovision in Hessen auf einen Blick

Höhe

Frei vereinbarIn Hessen gibt es keinen gesetzlich festgelegten Provisionssatz. Entscheidend ist die Vereinbarung im Maklervertrag.

Aufteilung

Vertragsmodell entscheidetBei zwei Maklerverträgen müssen Käufer und Verkäufer für Wohnung oder Einfamilienhaus in gleicher Höhe verpflichtet werden.

Anwendungsbereich

Wohnung oder EinfamilienhausDie besonderen Teilungsregeln der §§ 656c und 656d BGB setzen außerdem voraus, dass der Käufer Verbraucher ist.

Form

Textform erforderlichMaklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses müssen mindestens in Textform geschlossen werden.
Inhaltsverzeichnis
  1. 01Maklerprovision Hessen: Das Wichtigste in Kürze
  2. 02Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen?
  3. 03Wer zahlt die Maklerprovision in Hessen?
  4. 04Rechenbeispiel zur Maklerprovision in Hessen
  5. 05Wann gilt die gesetzliche Provisionsteilung?
  6. 06Maklervertrag: Textform und Fälligkeit
  7. 07Ist die Maklerprovision in Hessen verhandelbar?
  8. 08Einordnung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet

Maklerprovision Hessen: Das Wichtigste in Kürze

Die Höhe der Maklerprovision ist auch in Hessen nicht gesetzlich festgelegt. Sie wird im Maklervertrag vereinbart und kann je nach Immobilie, Auftrag und Leistungsumfang unterschiedlich ausfallen. Gesetzlich geregelt ist bei Wohnungen und Einfamilienhäusern vor allem, wie die Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer verteilt werden dürfen, wenn der Käufer als Verbraucher handelt.

Schließen Käufer und Verkäufer jeweils einen Maklervertrag mit demselben Makler, müssen sie sich nach § 656c BGB in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten. Hat nur eine Seite den Makler beauftragt und soll die andere Seite einen Teil der Kosten übernehmen, darf der Auftraggeber nicht weniger zahlen als die andere Partei. Eine vollständige Übertragung der Verkäuferprovision auf einen privaten Käufer ist in diesem Anwendungsbereich daher nicht zulässig.

Maklerprovision Hessen: Höhe, Aufteilung und wer sie zahlt

Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen?

Für die Maklerprovision in Hessen gibt es weder einen gesetzlichen Prozentsatz noch eine staatliche Gebührenordnung. Am Markt finden sich unterschiedliche Provisionsmodelle. In Angeboten werden beispielsweise Gesamtprovisionen von 5,95 % oder 7,14 % einschließlich Umsatzsteuer genannt, die bei einer hälftigen Aufteilung entsprechend auf Käufer und Verkäufer verteilt werden. Diese Werte sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Sätze.

Entscheidend ist die konkrete Provisionsvereinbarung vor Beginn der Maklertätigkeit. Sie sollte erkennen lassen, welche Partei den Makler beauftragt, welche Leistung geschuldet ist, wie hoch die Provision einschließlich Umsatzsteuer ausfällt und unter welchen Voraussetzungen sie fällig wird. Begriffe wie Maklergebühr, Maklercourtage und Maklerprovision bezeichnen dabei regelmäßig dieselbe erfolgsabhängige Vergütung.

Wer zahlt die Maklerprovision in Hessen?

Wer die Maklerprovision zahlt, hängt vom Vertragsmodell und von der Art der Immobilie ab. Für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen privaten Käufer sind vor allem drei Konstellationen relevant.

1. Käufer und Verkäufer schließen jeweils einen Maklervertrag

Ist der Makler für beide Parteien tätig und lässt er sich von beiden eine Provision versprechen, müssen Käufer und Verkäufer nach § 656c BGB in gleicher Höhe verpflichtet werden. Ein späterer Erlass für eine Partei wirkt auch zugunsten der anderen Partei. Die häufig anzutreffende hälftige Teilung ist also keine pauschale hessische Prozentvorgabe, sondern folgt in diesem Vertragsmodell aus der gesetzlich verlangten Gleichbehandlung.

2. Nur eine Partei beauftragt den Makler

Hat beispielsweise nur der Verkäufer einen Maklervertrag geschlossen, kann nach § 656d BGB vereinbart werden, dass der Käufer einen Teil der Maklerkosten übernimmt. Wirksam ist das nur, wenn der Verkäufer mindestens in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet bleibt. Der Käuferanteil wird außerdem erst fällig, nachdem der Auftraggeber gezahlt hat und dies nachgewiesen wurde.

3. Eine Partei übernimmt die Provision vollständig

Eine reine Innenprovision ist weiterhin möglich: Der Verkäufer beauftragt den Makler und trägt die vereinbarte Provision allein. Umgekehrt kann ein Käufer einen Makler ausschließlich mit der Suche beauftragen und die dafür vereinbarte Provision tragen. Welche Regelung tatsächlich gilt, ergibt sich nicht aus dem Bundesland, sondern aus Auftrag, Objektart, Käuferstatus und Maklervertrag.

Rechenbeispiel zur Maklerprovision in Hessen

Bei einem Kaufpreis von 600.000 Euro und einer beispielhaft vereinbarten Provision von jeweils 3,57 % einschließlich Umsatzsteuer ergibt sich folgende Rechnung:

  • Verkäuferprovision: 600.000 Euro × 3,57 % = 21.420 Euro
  • Käuferprovision: 600.000 Euro × 3,57 % = 21.420 Euro
  • Gesamtprovision: 42.840 Euro einschließlich Umsatzsteuer

Das Beispiel erklärt die Berechnung, legt aber keinen üblichen oder verbindlichen Satz fest. Im konkreten Verkaufsauftrag kann eine andere Provision vereinbart werden. Für Käufer zählt sie zu den Erwerbsnebenkosten und sollte deshalb früh in die Finanzierung einbezogen werden. Einen vollständigen Überblick bietet unser Ratgeber zu den Kaufnebenkosten einer Immobilie in Frankfurt.

Wann gilt die gesetzliche Provisionsteilung?

Die besonderen Verteilungsregeln der §§ 656c und 656d BGB gelten für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Sie gelten nicht pauschal für jede Immobilientransaktion.

Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien fällt der Vorgang nicht allein aufgrund seiner Lage in Hessen unter diese besonderen Teilungsregeln. Auch bei einem Käufer, der im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, können andere Provisionsmodelle zulässig sein. Bei Grenzfällen – etwa der rechtlichen Einordnung eines Gebäudes mit mehreren Wohneinheiten – sollte die Vertragsgestaltung vor Abschluss fachkundig geprüft werden.

Für Mietwohnungen gilt eine andere Regelung: Nach dem Bestellerprinzip trägt grundsätzlich die Partei die Maklerkosten, die den Makler mit der Wohnungsvermittlung beauftragt hat. Die hier erläuterten §§ 656a bis 656d BGB betreffen dagegen den Immobilienkauf.

Maklervertrag: Textform und Fälligkeit

Ein Maklervertrag über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedarf nach § 656a BGB der Textform. Eine E-Mail kann diese Form grundsätzlich erfüllen; eine lediglich mündliche Absprache reicht nicht aus. Die Provisionshöhe und die Zahlungsverteilung sollten vor Inanspruchnahme der Maklerleistung eindeutig dokumentiert sein.

Der Provisionsanspruch setzt regelmäßig einen wirksamen Maklervertrag, eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit und einen dadurch zustande gekommenen Hauptvertrag voraus. Beim Immobilienverkauf ist das üblicherweise der notariell geschlossene Kaufvertrag. Der genaue Zahlungszeitpunkt ergibt sich aus dem Maklervertrag und der Rechnung. Beim Kostenmodell nach § 656d BGB kommt hinzu, dass der Anteil der anderen Partei erst nach Zahlung des Auftraggebers und entsprechendem Nachweis fällig wird.

Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen stehen in den §§ 656a bis 656d BGB.

Ist die Maklerprovision in Hessen verhandelbar?

Ja. Die Höhe der Maklerprovision kann grundsätzlich verhandelt werden. Für Eigentümer sollte die Entscheidung jedoch nicht isoliert am Prozentsatz hängen. Relevant sind unter anderem die Bewertung, die Vorbereitung der Verkaufsunterlagen, die Präsentation der Immobilie, die Interessentenqualifizierung, die Verhandlungsführung und die Begleitung bis zur Übergabe.

Vor der Beauftragung sollten Verkäufer daher vier Punkte schriftlich klären:

  • Welche Provision ist einschließlich Umsatzsteuer vereinbart?
  • Wer schließt mit dem Makler einen Vertrag und wer zahlt welchen Anteil?
  • Welche Leistungen sind im Auftrag enthalten?
  • Wann entsteht der Anspruch und wann wird die Rechnung fällig?

Einordnung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet

Auch in Frankfurt folgt die Provisionshöhe nicht aus einer gesetzlichen Hessen-Tabelle. Sie wird für den konkreten Auftrag vereinbart. Ausgangspunkt eines Verkaufs sollte deshalb eine belastbare Immobilienbewertung in Frankfurt und eine klare Leistungs- und Provisionsvereinbarung sein. Unser Ablauf zum Immobilienverkauf in Frankfurt zeigt, wie Bewertung, Vorbereitung, Vermarktung und Vertragsabschluss zusammenhängen.

Marc Härter Immobilien begleitet Eigentümer als Immobilienmakler in Frankfurt bei der Einordnung des passenden Auftragsmodells. Für Eigentümer im innerstädtischen Teilmarkt finden sich ergänzende Informationen auf der Seite zum Immobilienverkauf im Frankfurter Westend. Welche Provision und Kostenteilung im Einzelfall vereinbart werden, wird vor Beginn der Vermarktung transparent festgehalten.

Infografiken & Übersichten

Grafiken zum Beitrag

Anwendungsbereich der gesetzlichen Teilung der Maklerprovision in Hessen - Immobilienmakler Frankfurt - Marc Härter Immobilien
Doppelbeauftragung und gleiche Maklerprovision nach Paragraph 656c BGB - Immobilienmakler Frankfurt - Marc Härter Immobilien
Einseitige Maklerbeauftragung und Kostenübernahme nach Paragraph 656d BGB - Immobilienmakler Frankfurt - Marc Härter Immobilien
Rechenbeispiel zur Maklerprovision in Hessen bei 600000 Euro Kaufpreis - Immobilienmakler Frankfurt - Marc Härter Immobilien

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Maklerprovision in Hessen

Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen?

Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Sie wird im Maklervertrag vereinbart und kann je nach Objekt, Auftrag und Leistungsumfang variieren. Prozentwerte wie 5,95 oder 7,14 Prozent einschließlich Umsatzsteuer sind mögliche Marktmodelle, aber keine gesetzliche Hessen-Vorgabe.

Wer zahlt beim Hausverkauf in Hessen die Maklerprovision?

Das hängt vom Vertragsmodell ab. Haben Käufer und Verkäufer bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus jeweils einen Vertrag mit demselben Makler geschlossen, müssen sie in gleicher Höhe verpflichtet werden. Hat nur eine Seite beauftragt, darf die andere Seite nur beteiligt werden, wenn der Auftraggeber mindestens den gleichen Anteil trägt.

Muss die Maklerprovision in Hessen immer hälftig geteilt werden?

Nein. Eine vollständige Verkäuferprovision ist möglich. Auch ein ausschließlich vom Käufer erteilter Suchauftrag kann anders gelagert sein. Die gesetzlichen Gleichteilungs- und Abwälzungsregeln betreffen bestimmte Vertragsmodelle beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher.

Gilt die Provisionsteilung auch für Grundstücke und Mehrfamilienhäuser?

Die besonderen Regeln der §§ 656c und 656d BGB beziehen sich auf Wohnungen und Einfamilienhäuser. Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien fallen nicht allein aufgrund ihrer Lage in Hessen darunter; die Provisionsverteilung kann dort abweichend vereinbart werden.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Der Anspruch setzt regelmäßig einen wirksamen Maklervertrag, eine ursächliche Maklertätigkeit und den wirksamen Abschluss des vermittelten Kaufvertrags voraus. Der konkrete Zahlungszeitpunkt ergibt sich aus Vertrag und Rechnung. Bei einer Kostenübernahme nach § 656d BGB muss der Auftraggeber zuvor gezahlt haben und die Zahlung nachgewiesen werden.

Ist die Maklerprovision in Hessen verhandelbar?

Ja. Die Provisionshöhe kann grundsätzlich verhandelt werden. Sie sollte einschließlich Umsatzsteuer, Leistungsumfang, Kostenverteilung und Fälligkeit vor Beginn der Maklertätigkeit klar vereinbart sein.

Zuletzt fachlich geprüft am

Redaktionsstand: 20. August 2026. Der Beitrag erläutert die allgemeinen Regeln zu Maklerprovisionen beim Immobilienkauf. Maßgeblich sind insbesondere Objektart, Käuferstatus und die konkreten Maklerverträge. Die Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.Für die Bebilderung unserer Ratgeber nutzen wir KI-generierte Fotos und Grafiken. Diese sind im Beitrag entsprechend gekennzeichnet.

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