Freies Bieterverfahren bei mehreren Kaufinteressenten
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Der Eigentümer entscheidet immer
Finanzierungsbestätigung als Grundlage
Ist das Interesse am Erwerb einer Immobilie vorhanden, ist immer eine schriftliche Bestätigung über die finanziellen Mittel zum Kauf Voraussetzung für den weiteren Werdegang. Diese Bestätigung kann in Form eines Eigenkapitalnachweises, z.B. in Form eines Kontoauszuges, oder über eine Finanzierungsbestätigung in Form einer Kreditbereitschaftserklärung erfolgen, die vom zuständigen Finanzberater gegengezeichnet wird.
Möchte man dem Verkäufer oder Immobilienmakler keine tiefen Einblicke in die privaten Finanzen gewähren, reicht ebenso eine Erklärung des Steuerberaters oder Family Offices, dass ausreichend Kapital für den Erwerb vorhanden ist.
Eine schriftliche Bestätigung wird benötigt, um zum einen ernsthaftes Interesse am Kauf zu signalisieren, zum anderen um den Verkäufern die nötige Sicherheit zu bieten, dass der erfolgreichen Abwicklung zumindest finanziell nichts im Wege steht.
Der Ablauf eines Bieterverfahrens
Das Bieterverfahren bietet die Möglichkeit, jedem Kaufinteressenten eine faire Chance zum Kauf einzuräumen. Die Interessenten haben bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Gelegenheit, ein Gebot für die Immobilie abzugeben. Das Gebot muss sich stets im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bewegen.
Die Besonderheit in einem Bieterverfahren liegt daran, dass es sich nicht um eine Versteigerung handelt, wie man sie aus Aktionshäusern oder Online-Aktionen bei z.B. eBay kennt – Vielmehr haben die Verkäufer immer die Möglichkeit, Gebote abzulehnen – auch wenn einer der Interessenten das höchste Gebot abgegeben hat, die Kaufpreisvorstellungen jedoch nicht erreicht wurden.
Durch das Bieterverfahren wird objektiv der Kaufinteressent ermittelt, welcher bereit ist am meisten für die Immobilie zu zahlen. Oft ist der Kaufpreis das entscheidende Kriterium, anhand dessen Eigentümer ihre Entscheidung treffen.
Im Gegenzug steht es den Interessenten frei, getätigte Angebote wieder zurückziehen, solange noch kein notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde – nur dieser ist rechtlich verbindlich.
Überschneiden sich zwei Kaufinteressenten mit ihren Geboten, haben beide Parteien die Gelegenheit, ein neues Gebot für die Immobilie abzugeben. In der Regel entscheidet dann der höchst gebotene Kaufpreis über die Zustimmung zum Verkauf.
Falls Sie den "Zuschlag" erhalten
Ist die Entscheidung der Eigentümer aufgrund des Höchstgebotes gefallen, wird umgehend ein Kaufvertrag in Auftrag gegeben. Da es bis zur Beurkundung durchaus ca. 3-4 Wochen dauern kann, ist es ratsam, eine Reservierungsvereinbarung abzuschließen. Diese sollte immer eine genaue Immobilienbeschreibung, die vollständigen Daten der zukünftigen Vertragsparteien, den vereinbarten Kaufpreis und eine mögliche Vertragsstrafe enthalten – eine Reservierung ist eine privatschriftliche Vereinbarung, diese ersetzt jedoch niemals die Verbindlichkeit eines geschlossenen Kaufvertrages.
Die einzige Möglichkeit, um mehr Verbindlichkeit zu gewährleisten, ist der Abschluss eines notariell beurkundeten Vorvertrags. Da dieser in der Erstellung ähnlich lange wie ein Kaufvertrag benötigt und ähnliche Kosten verursacht, wird diese Vorgehensweise in der Praxis fast nie genutzt.
Auch wir wissen, dass ein Bieterverfahren ein emotional forderndes Ereignis sein kann – vor allem dann, wenn die Traumimmobilie auf dem Spiel steht. Wir als Immobilienmakler unterstützen Käufer und Verkäufer gleichermaßen und koordinieren ein mögliches Bieterverfahren so, dass Chancengleichheit zwischen den Kaufinteressenten besteht. Wir legen den Verkäufern alle Gebote offen und überlassen diesem die Entscheidung. Die weitere Koordination einer Reservierung und die Beauftragung eines Notariats übernehmen wir, um eine reibungslose Abwicklung zu garantieren.
Exkurs: Wenn im Angebot bereits "Bieterverfahren" steht
Oftmals bei gewerblichen, aber auch bei privaten Angeboten findet man den Zusatz, dass es sich bei Angebotspreis um ein Bieterverfahren handelt. Dieses Angebot sollte nicht mit dem Umstand verwechselt werden, dass mehrere kaufbereite Interessenten vorhanden sind. Meist wird diese „Strategie“ verwendet, um die zu hohen Preisvorstellungen seitens Verkäufer zu verstecken und ein marktfähiges Angebot zu präsentieren. Auch gewerbliche Anbieter erhoffen sich über diese Vorgehensweise, den begehrten Vermarktungsauftrag mit dem Verkäufer zu erhalten – Zielführend ist dies meist nicht.
Das Bieterverfahren in Zeiten hoher Zinsen
Wenn die Zinsen steigen, kann dies die Nachfrage nach Immobilien beeinflussen. Denn höhere Zinsen bedeuten auch höhere Hypothekenzinsen und damit höhere monatliche Raten für die Käufer. Dies kann dazu führen, dass weniger Menschen bereit sind, in Immobilien zu investieren, was wiederum zu einem Rückgang der Nachfrage führt.
Dies kann Auswirkungen auf das freie Bieterverfahren haben, da es weniger potenzielle Käufer geben könnte. Wenn es weniger Gebote gibt, kann dies dazu führen, dass der Verkäufer nicht das bestmögliche Angebot erhält. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nicht zwangsläufig der Fall sein muss. Denn wenn es immer noch mehrere potenzielle Käufer gibt, können diese immer noch in einen Bieterkampf eintreten und den Preis nach oben treiben.
Ein erfahrener Immobilienmakler kann für Sie im besten Fall einen optimalen Kaufpreis erzielen, da er diese Art des Verkaufens bereits mehrfach erfolgreich praktiziert hat.
Marc Härter Immobilien
Als Immobilienmakler in Frankfurt & Mittelhessen stehen wir Ihnen bei diesem wichtigen Schritt mit Engagement und Expertise zur Seite.