Haus verkaufen wegen Pflegeheim Frankfurt:
Sozialamt, Vollmacht und Pflegekosten erklärt

Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim muss, wird die Frage, was mit dem Eigenheim passiert, für viele Familien zur drängendsten finanziellen Entscheidung ihres Lebens. In Hessen kostet ein Pflegeheimplatz seit Januar 2026 im Durchschnitt rund 3.229 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr — ein Betrag, den Rente und Pflegeversicherung in den seltensten Fällen vollständig abdecken. Marc Härter Immobilien begleitet Eigentümer und deren Angehörige in Frankfurt und der Rhein-Main-Region regelmäßig durch genau diese Situation: den Hausverkauf, der notwendig wird, weil ein Pflegeheim finanziert werden muss.

Was viele Familien unterschätzen: Ein Hausverkauf wegen Pflegeheim ist kein einfacher Immobilienverkauf. Es greifen sozialrechtliche Regelungen zum Schonvermögen nach dem SGB XII, es stellen sich steuerrechtliche Fragen zur Spekulationssteuer nach § 23 EStG, und ohne die richtige Vollmacht kann der gesamte Prozess um Monate oder sogar Jahre blockiert werden. Als Diplom-Immobilienwirt (EIA) und IHK-zertifizierter Immobilienbewerter erkläre ich Ihnen in diesem Ratgeber, was rechtlich zu beachten ist, wie das Sozialamt vorgeht, welche Rolle eine Vorsorgevollmacht spielt und wie der Verkauf im Frankfurter Markt erfolgreich gelingt — ohne unnötige Verluste.

Das Wichtigste auf einen Blick

Pflegekosten Hessen 2026: Eigenanteil ab Januar 2026 durchschnittlich rund 3.229 Euro pro Monat im ersten Heimjahr (vdek). Gesamtkosten Ende 2024 bei ca. 4.835 Euro (AOK Hessen). Seit 2020 Anstieg um rund 40 Prozent.

Schonvermögen (§ 90 SGB XII): Das Sozialamt darf die selbstgenutzte Immobilie nicht verwerten, solange Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder minderjähriges Kind darin wohnt. Barfreibetrag: 10.000 Euro pro Person.

Elternunterhalt (§ 94 SGB XII): Kinder zahlen erst bei Jahresbruttoeinnahmen über 100.000 Euro. Eigenes Vermögen der Kinder bleibt in der Regel unangetastet.

Vollmacht (§ 311b BGB): Für den Hausverkauf ist zwingend eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht erforderlich. Handschriftliche Vollmachten reichen nicht aus — das Grundbuchamt erkennt sie nicht an.

Spekulationssteuer (§ 23 EStG): In den meisten Fällen nicht relevant — entweder ist die 10-Jahres-Frist abgelaufen oder die Eigennutzungsausnahme greift. Im Einzelfall Steuerberater hinzuziehen.

Pflegekosten in Hessen und Frankfurt: Was auf Familien zukommt

Die Zahlen sind eindeutig: Die Pflegekosten in hessischen Heimeinrichtungen steigen seit Jahren schneller als Renten und Ersparnisse. Laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) lag der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz in Hessen im ersten Aufenthaltsjahr ab Januar 2026 bei rund 3.229 Euro pro Monat — ein Anstieg von 279 Euro allein im Vergleich zu Jahresbeginn 2025. Damit sind die Eigenanteile seit 2020 um rund 40 Prozent gestiegen. Viele Familien unterschätzen, wie schnell eine vorhandene Immobilie zur einzigen Finanzierungsquelle wird.

Wie sich die Pflegekosten zusammensetzen

Die monatliche Gesamtbelastung in einem hessischen Pflegeheim setzt sich aus vier Positionen zusammen, die Familien kennen sollten, bevor sie über einen Hausverkauf entscheiden:

Kostenposition Wer zahlt? Ø Betrag (Hessen, 2024)
Pflegebedingter Eigenanteil (EEE) Bewohner (nach Abzug Pflegekassen-Zuschlag) ca. 1.018 €
Unterkunft & Verpflegung Bewohner vollständig ca. 908 €
Investitionskosten Bewohner vollständig ca. 506 €
Leistungen der Pflegekasse Pflegeversicherung (gesetzlich) ca. 1.548 €
Verbleibender Eigenanteil gesamt Familie / eigenes Vermögen ca. 2.433 €

Quelle: AOK Hessen (Januar 2025), vdek Hessen (Januar 2026). Durchschnittswerte; einrichtungsabhängige Abweichungen möglich. Alle Angaben ohne Gewähr.

Warum gerade in Frankfurt die Immobilie oft die einzige Lösung ist

Frankfurt ist ein teures Pflege- und Wohnumfeld zugleich. Wer ein Haus in Sachsenhausen, Nordend, Bornheim oder Niederrad besitzt, verfügt über Werte, die die meisten Renteneinnahmen weit übersteigen. Gleichzeitig sind Pflegeheimplätze in der Region teurer als im Hessendurchschnitt. Diese Kombination führt dazu, dass das Eigenheim für viele Familien die einzige realistische Finanzierungsquelle für langjährige Heimaufenthalte ist — und dass ein geordneter, wertmaximierender Verkauf über Jahre entscheidet, ob die Versorgung dauerhaft gesichert ist. Laut Engel & Völkers (Q1/2026) liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Einfamilienhäuser in Frankfurt derzeit bei rund 5.917 Euro — ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern Wohnfläche ist damit durchschnittlich rund 769.000 Euro wert.

Sozialamt und Hausverkauf: Wann greift das Amt auf die Immobilie zu?

Die Sozialhilfe nach dem SGB XII ist eine nachrangige Leistung — das Amt springt erst dann ein, wenn eigenes Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen erschöpft sind. Vor diesem Hintergrund prüft das Sozialamt sehr genau, ob und in welcher Höhe eine Immobilie als verwertbares Vermögen gilt. Die entscheidende Rechtsgrundlage ist § 90 SGB XII, der das sogenannte Schonvermögen definiert.

Das Schonvermögen: Was das Sozialamt nicht anrühren darf

Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII — Was das Sozialamt nicht verwerten darf

Barfreibetrag: 10.000 Euro pro Person (bei Ehepaaren zusammen 20.000 Euro) bleiben stets unangetastet — unabhängig davon, ob das Sozialamt eingeschaltet ist oder nicht.

Selbstgenutzte angemessene Immobilie (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII): Solange der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder ein minderjähriges Kind weiterhin in der Immobilie wohnt, ist das Haus als Schonvermögen geschützt — auch wenn der Pflegebedürftige bereits im Heim lebt.

Staatlich geförderte Altersvorsorge: Riester-Renten und ähnliche Produkte nach § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII sind vollständig geschützt — unabhängig von ihrer Höhe.

Wann das Sozialamt den Hausverkauf verlangen kann

Zieht der Pflegebedürftige dauerhaft ins Heim und lebt niemand mehr in der Immobilie — kein Ehepartner, kein minderjähriges Kind, kein eingetragener Lebenspartner —, entfällt der Schutz als selbstgenutzte Immobilie. Das Haus gilt dann grundsätzlich als verwertbares Vermögen. Das Sozialamt kann in diesem Fall verlangen, dass die Immobilie wirtschaftlich verwertet wird — also verkauft oder beliehen wird —, bevor Sozialhilfe gewährt wird. Dabei handelt es sich um einen mehrstufigen Prüfprozess: Das Amt fordert Rentenbescheide, Pflegekassenbescheide, Kontoauszüge und Grundbuchauszüge an, prüft die wirtschaftliche Situation und ermittelt den Fehlbetrag.

Ein weiteres Kriterium ist die Angemessenheit der Immobilie. Nach der Rechtsprechung zu § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII orientiert sich die Größengrenze an früheren Wohnungsbauförderungsrichtlinien: Für eine Einzelperson gilt ein Einfamilienhaus bis etwa 80 Quadratmeter als angemessen — größere Objekte können vom Amt als nicht mehr schützenswert eingestuft werden. In Frankfurter Innenstadtlagen mit typischen Bestandsobjekten ab 150 Quadratmetern kann dies praktische Relevanz haben. Ist die Immobilie verwertbar, kann die Sozialhilfe vorerst als Darlehen mit Grundschuldeintrag gewährt werden — bis der Verkauf vollzogen ist.

Wichtig: Das Sozialamt verkauft nicht selbst

Das Sozialamt ist keine Eigentümerin der Immobilie und tritt nicht als Verkäuferin auf. Es kann jedoch verlangen, dass der Eigentümer die Immobilie selbst verwertet. Alternativ kann die Sozialhilfe als Darlehen vorgestreckt und im Gegenzug eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen werden. Der eigentliche Verkauf liegt immer beim Eigentümer oder dessen bevollmächtigtem Vertreter. Dieser Hinweis ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Elternunterhalt: Was Kinder wirklich zahlen müssen

Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes im Jahr 2020 müssen Kinder nach § 94 SGB XII erst dann Elternunterhalt leisten, wenn ihre Jahresbruttoeinkünfte die Grenze von 100.000 Euro überschreiten. Das eigene Vermögen der Kinder — einschließlich eines eventuellen Eigenheims der Kinder — bleibt in der Regel unberücksichtigt. Für die übergroße Mehrheit der Familien bedeutet das: Das Sozialamt kann die Kinder nicht für die Pflegekosten in die Pflicht nehmen.

Vollmacht beim Hausverkauf für Eltern: Der häufigste Fehler mit den teuersten Folgen

In unserer täglichen Beratungspraxis ist das Vollmachtsthema die häufigste Ursache für unnötige Verzögerungen beim Hausverkauf im Pflegefall. Wer rechtzeitig die richtige Vollmacht erstellt, kann den Verkauf innerhalb weniger Wochen abwickeln. Fehlt sie, kann das Verfahren sechs bis zwölf Monate dauern — Monate, in denen die Pflegekosten von monatlich über 3.000 Euro weiterlaufen und aus eigenen Mitteln getragen werden müssen.

Welche Vollmacht für den Hausverkauf notwendig ist

Für den Verkauf einer Immobilie gilt nach § 311b Abs. 1 BGB das Gebot der notariellen Beurkundung. Eine handschriftliche Vollmacht — egal wie sorgfältig formuliert — ist für den Immobilienverkauf in keinem Fall ausreichend. Jede Vollmacht, die zum Immobilienverkauf berechtigen soll, muss entweder notariell beglaubigt oder notariell beurkundet sein. Dieser Unterschied ist für die Praxis entscheidend:

Vollmachtstyp Erforderliche Form Besonderheit beim Hausverkauf
Generalvollmacht Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung Berechtigt zu allen Rechtsgeschäften; kein Betreuungsgerichtsverfahren nötig
Vorsorgevollmacht mit Immobilienklausel Notarielle Beurkundung empfohlen Tritt erst bei Handlungsunfähigkeit in Kraft; Betreuungsgericht muss Kaufpreis auf Basis eines Gutachtens genehmigen
Handschriftliche Vollmacht Nicht ausreichend Grundbuchamt erkennt diese nicht an — Verkauf ist vollständig blockiert
Gerichtlich bestellter Betreuer Ohne Vollmacht, per Gericht Verfahren dauert 6–12 Monate; Betreuungsgericht genehmigt Kaufpreis; kostspielig

Eigene Darstellung nach § 311b BGB, Notar.de (Juni 2025), BGH-Rechtsprechung. Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Was passiert, wenn keine Vollmacht vorhanden ist

Ist die pflegebedürftige Person nicht mehr geschäftsfähig — etwa aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz — und liegt keine notarielle Vollmacht vor, bleibt als einziger Ausweg die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers durch das Amtsgericht. Erst danach kann der Betreuer den Verkauf einleiten — und das Betreuungsgericht muss den Kaufpreis auf Basis eines Verkehrswertgutachtens genehmigen, bevor der Kaufvertrag rechtskräftig wird. Erfahrungsgemäß vergehen in Frankfurt von der Beantragung bis zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung sechs bis neun Monate. In dieser Zeit laufen Pflegekosten von über 3.000 Euro pro Monat weiter.

Wichtiger Hinweis: Vollmacht rechtzeitig erstellen

Eine notarielle Vollmacht muss erstellt werden, solange die Person noch geschäftsfähig ist. Wer bereits unter Demenz leidet, kann keine rechtswirksame Vollmacht mehr erteilen. Notare machen in der Regel auch keine Hausbesuche in Pflegeheimen. Warten Sie nicht, bis der Pflegefall eintritt — die Vollmacht ist das wichtigste Vorsorgedokument für Immobilieneigentümer. Dieser Hinweis ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Spekulationssteuer beim Hausverkauf wegen Pflegeheim

Beim Hausverkauf wegen Pflegeheim stellt sich für viele Familien die Frage: Fällt Spekulationssteuer an? Die Antwort hängt von zwei Faktoren ab — der Haltedauer der Immobilie und der vorherigen Eigennutzung. In der Praxis sind die meisten Elternhäuser, um die es beim Pflegefall geht, seit Jahrzehnten im Besitz der Eigentümer, sodass die Frage oft gar nicht aufkommt.

Die 10-Jahres-Frist nach § 23 EStG

Nach § 23 Abs. 1 EStG sind Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien steuerfrei, wenn zwischen dem notariellen Kaufvertrag und dem Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Für die typische Konstellation beim Pflegefall — Eltern haben das Haus vor 25, 30 oder 40 Jahren gebaut oder erworben — ist diese Frist längst abgelaufen. Der Verkaufserlös fließt dann vollständig und ohne steuerliche Abzüge der Pflegefinanzierung zu.

Hat die pflegebedürftige Person die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt, entfällt die Spekulationssteuer auch dann, wenn die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Wichtig: Mit dem Einzug ins Pflegeheim endet die Eigennutzung. Wer die Dreijahresfrist noch nicht erfüllt hat und gleichzeitig die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist, sollte einen Steuerberater hinzuziehen, bevor ein Verkauf eingeleitet wird.

Hausverkauf wegen Pflegeheim in Frankfurt: Der Ablauf Schritt für Schritt

Ein strukturierter Ablauf verhindert Fehler und spart Zeit — beides ist beim Hausverkauf wegen Pflegeheim besonders wichtig, da jeder Monat ohne Verkaufserlös bares Geld kostet. Dieser Ablauf gilt für den Regelfall, in dem eine gültige Vollmacht vorliegt oder die pflegebedürftige Person noch handlungsfähig ist.

Schritt 1: Rechtliche Situation klären

Vor jeder anderen Maßnahme muss geklärt werden: Liegt eine notarielle Vollmacht vor? Ist das Sozialamt bereits involviert oder wird die Pflege noch privat finanziert? Gibt es mehrere Miteigentümer oder Erben, deren Zustimmung erforderlich ist? Diese drei Fragen bestimmen, ob der Verkauf direkt eingeleitet werden kann oder ob zunächst rechtliche Schritte — etwa die Beantragung einer Betreuung — notwendig sind.

Schritt 2: Professionelle Immobilienbewertung

Ist das Sozialamt beteiligt oder eine Vorsorgevollmacht im Spiel, verlangt das Betreuungsgericht ohnehin ein Verkehrswertgutachten. In allen anderen Fällen ist eine fundierte Bewertung durch einen IHK-zertifizierten Bewerter der erste Schritt zu einem fairen und rechtssicheren Verkauf. Eine professionelle Immobilienbewertung stellt sicher, dass weder zu günstig verkauft wird — was das Sozialamt beanstanden würde — noch ein unrealistischer Angebotspreis den Verkaufsprozess unnötig verlängert.

Schritt 3: Vermarktung, Notar und Koordination mit dem Sozialamt

Immobilien im Pflegefall haben oft spezifische Eigenschaften: älterer Bestand, möglicherweise sanierungsbedürftig, häufig aber in gefragten Frankfurter Stadtteilen. Gerade in Lagen wie Sachsenhausen, Nordend, Bornheim oder Westend findet sich für solche Objekte eine breite Käuferschicht. Ist das Sozialamt involviert, muss der Kaufpreis vorab abgestimmt werden — ein zu niedriger Preis kann vom Sozialamtsträger beanstandet werden. Der Notar prüft, ob alle Beteiligten handlungsfähig sind und ob Vollmachten in der erforderlichen Form vorliegen. Bei einer Vorsorgevollmacht holt der Notar die betreuungsgerichtliche Genehmigung nach Beurkundung ein.

Haus verkaufen wegen Pflegeheim in Frankfurt?

Wir begleiten Sie und Ihre Familie durch jeden Schritt — von der Bewertung über die rechtliche Abstimmung bis zum erfolgreichen Abschluss. Als IHK-zertifizierter Bewerter und erfahrener Makler in der Rhein-Main-Region kennen wir die besonderen Anforderungen dieser Situation.

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Alternativen zum sofortigen Hausverkauf

Nicht immer ist der sofortige Verkauf die beste Lösung. Gerade wenn noch ein Ehepartner in der Immobilie wohnt oder wenn der Pflegefall möglicherweise zeitlich begrenzt ist, gibt es Alternativen, die den Verkauf hinauszögern oder ergänzen können.

Vermietung, Leibrente und Kauf durch die Kinder

Vermietung: Lebt noch ein Ehepartner im Haus, entfällt der Verkaufsdruck vollständig — die Immobilie ist als Schonvermögen geschützt. Steht das Haus leer, kann eine Vermietung die Pflegekosten teilweise decken. Zu beachten ist jedoch: Eine Vermietung kann die Eigennutzungsausnahme nach § 23 EStG gefährden, sofern die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

Leibrente: Die Immobilie wird verkauft, der Erlös jedoch nicht als Einmalzahlung, sondern in monatlichen Raten geleistet — lebenslang oder für einen definierten Zeitraum. Das kann steuerlich und sozialrechtlich Vorteile bieten, ist aber mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden und bedarf in jedem Fall der Beratung durch einen Fachanwalt und einen steuerlichen Berater.

Kauf durch die Kinder: Kinder zahlen beim Erwerb von Eltern keine Grunderwerbsteuer (§ 3 GrEStG). Das Finanzamt prüft bei Familiengeschäften jedoch sehr genau, ob der Kaufpreis dem Marktwert entspricht — ein zu günstiger Kauf kann als verdeckte Schenkung gewertet werden. Auch hier ist eine fundierte Bewertung unverzichtbare Grundlage.

Häufige Fragen zum Hausverkauf wegen Pflegeheim

Muss das Haus meiner Eltern verkauft werden, wenn ein Elternteil ins Pflegeheim kommt?

Nicht zwingend. Lebt der andere Elternteil weiterhin im Haus, ist die Immobilie nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII als Schonvermögen geschützt — das Sozialamt darf in diesem Fall keinen Verkauf verlangen. Erst wenn das Haus dauerhaft leer steht — kein Ehepartner, kein minderjähriges Kind mehr darin — und das Sozialamt einspringt, kann die Verwertung verlangt werden. Auch dann gibt es Alternativen zum sofortigen Verkauf, wie eine Beliehnung oder ein Sozialamtsdarlehen mit Grundschuldeintrag.

Was passiert, wenn keine Vollmacht für den Hausverkauf vorhanden ist?

Ohne notarielle Vollmacht und ohne Geschäftsfähigkeit der pflegebedürftigen Person muss ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Dieses Verfahren vor dem Amtsgericht dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate. Das Betreuungsgericht muss zusätzlich den Kaufpreis auf Basis eines Verkehrswertgutachtens genehmigen, bevor der Kaufvertrag rechtskräftig wird. Eine rechtzeitig erstellte notarielle Vorsorge- oder Generalvollmacht verhindert dieses kostspielige und zeitaufwendige Szenario vollständig.

Muss ich als Kind Elternunterhalt zahlen, wenn mein Elternteil im Pflegeheim ist?

Nein, in der Regel nicht. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 greift die Unterhaltspflicht nach § 94 SGB XII erst bei einem Jahresbruttoeinnahmen des Kindes von mehr als 100.000 Euro. Das eigene Vermögen der Kinder — einschließlich eines eigenen Hauses — bleibt dabei unberücksichtigt. Für die überwiegende Mehrheit der Familien bedeutet das: Kinder müssen nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern zahlen.

Fällt beim Hausverkauf wegen Pflegeheim Spekulationssteuer an?

In den meisten Fällen nicht. War die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren durch die Eltern selbst bewohnt, entfällt die Spekulationssteuer nach § 23 EStG — auch wenn die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist. Für Immobilien, die seit mehr als zehn Jahren im Besitz der Familie sind, fällt ohnehin keine Steuer an. In Einzelfällen — etwa bei jüngerem Kauf, zwischenzeitlicher Vermietung oder mehreren Miteigentümern — sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Wie hoch sind die Pflegeheimkosten in Frankfurt und Hessen aktuell?

Laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) lag der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz in Hessen im ersten Aufenthaltsjahr ab Januar 2026 bei durchschnittlich rund 3.229 Euro pro Monat. Die Gesamtkosten eines Heimplatzes einschließlich Pflegekassenleistungen lagen Ende 2024 laut AOK Hessen bei durchschnittlich 4.835 Euro monatlich. Die Eigenanteile sind seit 2020 um rund 40 Prozent gestiegen — was die Bedeutung einer frühzeitigen Immobilienstrategie unterstreicht.

Kann das Sozialamt ein Haus direkt verkaufen?

Nein. Das Sozialamt ist keine Eigentümerin der Immobilie und tritt nicht als Verkäuferin auf. Es kann jedoch verlangen, dass der Eigentümer die Immobilie selbst verwertet — also verkauft oder beliehen wird —, bevor Sozialhilfe gewährt wird. Alternativ kann die Sozialhilfe als Darlehen vorgestreckt und im Gegenzug eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen werden. Der eigentliche Verkauf liegt immer beim Eigentümer oder dessen bevollmächtigtem Vertreter.

Wie lange dauert der Hausverkauf im Pflegefall in Frankfurt?

Liegt eine gültige Vollmacht vor und ist die Immobilie gut vorbereitet, ist ein Verkauf in Frankfurt in der Regel innerhalb von drei bis fünf Monaten ab Beauftragung eines Maklers realisierbar: circa vier bis acht Wochen Vorbereitung und Unterlagenbeschaffung, danach acht bis zwölf Wochen Vermarktung bis zum Notartermin. Fehlt die Vollmacht und muss ein Betreuer bestellt werden, verlängert sich der Prozess um sechs bis zwölf Monate — mit entsprechend höheren Folgekosten durch laufende Pflegeheimrechnungen.

Marc Härter, Immobilienmakler Frankfurt

Über den Autor

Marc Härter

Immobilienmakler & Inhaber · Frankfurt am Main

Marc Härter ist seit über 15 Jahren im Frankfurter Immobilienmarkt tätig und spezialisiert auf den Verkauf von Wohn- und Anlageimmobilien in Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main Gebiet. Als Inhaber von Marc Härter Immobilien mit Sitz im Westend, begleitet er Eigentümer und Investoren mit fundierter Marktkennntnis, diskreter Abwicklung bei Off-Market Immobilien (Secret Sale) und einem breiten Netzwerk an vorgemerkten Käufern.

Marc Härter Immobilien - Immobilienmakler in Frankfurt

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