Marc Härter Immobilien - Immobilienmakler in Frankfurt
Planen Sie den Verkauf oder Kauf einer Immobilie in Frankfurt?
Als Immobilienmakler in Frankfurt stehen wir Ihnen bei diesem wichtigen Schritt mit Engagement und Expertise zur Seite.
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eingeht — und die beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie erhebliche Konsequenzen haben kann. Baulasten sind weder im Grundbuch verzeichnet noch auf den ersten Blick erkennbar, binden aber alle Eigentümer — auch zukünftige Käufer — dauerhaft und vollumfänglich. Marc Härter Immobilien, Immobilienmakler in Frankfurt am Main, erläutert in diesem Ratgeber, was Baulasten konkret bedeuten, welche Arten es gibt und warum die Baulastenauskunft beim Immobilienkauf in Frankfurt unverzichtbar ist.
In unserer täglichen Beratungspraxis in Frankfurt erleben wir immer wieder, dass Kaufinteressenten — und manchmal sogar erfahrene Investoren — das Thema Baulasten unterschätzen oder vollständig übersehen. Ein Grundstück in Sachsenhausen, das auf dem Papier glänzend aussieht, kann durch eine eingetragene Abstandsflächenbaulast in seiner künftigen Bebaubarkeit erheblich eingeschränkt sein — ohne dass dies aus dem Grundbuchauszug hervorgeht. Dieser Ratgeber gibt Ihnen als Käufer, Verkäufer oder Eigentümer das Rüstzeug, um Baulasten richtig einzuordnen, deren Auswirkungen auf den Immobilienwert zu verstehen und die Baulastenauskunft in Frankfurt gezielt zu nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Verpflichtung geht über die ohnehin geltenden gesetzlichen Anforderungen hinaus und dient in aller Regel dazu, ein Bauvorhaben überhaupt erst genehmigungsfähig zu machen. Geregelt ist dies in Hessen in § 85 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018.
Baulasten entstehen durch eine freiwillige, schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt sein. Mit der Eintragung ins Baulastenverzeichnis wird die Baulast rechtsverbindlich — und zwar unbeschadet etwaiger Eigentümerwechsel. Wer eine Immobilie mit einer eingetragenen Baulast erwirbt, übernimmt diese Verpflichtung automatisch und vollständig.
Entscheidend und für viele Käufer überraschend: Baulasten erscheinen nicht im Grundbuch. Sie werden in einem separaten Baulastenverzeichnis geführt, das bei der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde liegt. Ein Notar prüft beim Immobilienkauf standardmäßig das Grundbuch — das Baulastenverzeichnis wird dagegen nicht automatisch eingesehen. Wer diese Prüfung versäumt, riskiert unerwartete Nutzungseinschränkungen und Wertminderungen.
Baulasten sind öffentlich-rechtlicher Natur — die Verpflichtung besteht gegenüber der Baubehörde, nicht gegenüber dem Nachbarn. Grunddienstbarkeiten hingegen sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Grundstückseigentümern und werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Aus der Baulast kann der begünstigte Nachbar keine eigenen Ansprüche ableiten — dieses Recht hat allein die Bauaufsichtsbehörde. Wer als Begünstigter einer Baulast rechtlich abgesichert sein möchte, sollte ergänzend eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eintragen lassen.
| Merkmal | Baulast | Grunddienstbarkeit |
|---|---|---|
| Rechtsbereich | Öffentliches Recht | Privatrecht (BGB) |
| Eintragungsort | Baulastenverzeichnis (Bauamt) | Grundbuch (Abt. II) |
| Verpflichtung gegenüber | Bauaufsichtsbehörde | Nachbarn / Begünstigten |
| Klagerecht Dritter | Nein (nur Reflexwirkung) | Ja, unmittelbar |
| Gilt nach Eigentümerwechsel | Ja, automatisch | Ja, dinglich gesichert |
| Löschung | Nur durch Verzicht der Bauaufsicht | Durch Einigung der Parteien |
Quelle: § 85 Hessische Bauordnung (HBO); §§ 1018 ff. BGB | Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Baulasten sind kein Einzelfall — im dicht bebauten Frankfurt begegnen sie uns als Makler bei einem erheblichen Teil der Objekte, die wir begleiten. Besonders in Stadtteilen wie Bornheim, Sachsenhausen oder dem Nordend, wo historische Bebauungsstrukturen und enge Parzellenzuschnitte aufeinandertreffen, sind Baulasten der Regelfall, nicht die Ausnahme. Die folgende Übersicht zeigt die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Baulastarten.
Die Abstandsflächenbaulast ist die häufigste Baulastform in Deutschland. Jedes Gebäude muss nach der Hessischen Bauordnung einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten — in der Regel mindestens drei Meter. Kann dieser Abstand auf dem eigenen Grundstück nicht vollständig nachgewiesen werden, wird die fehlende Abstandsfläche durch eine Baulast auf dem Nachbargrundstück gesichert.
Praxisbeispiel: Ein Bauherr möchte in Frankfurt-Sachsenhausen sein Haus seitlich erweitern. Der vorgeschriebene Grenzabstand beträgt drei Meter, sein Erweiterungsbau würde jedoch nur zwei Meter Abstand einhalten. Der Nachbar stimmt einer Abstandsflächenbaulast zu — er verpflichtet sich damit, jenen Bereich seines Grundstücks dauerhaft unbebaut zu lassen. Im Gegenzug verliert er selbst einen Meter Bautiefe für künftige eigene Vorhaben.
Jedes Grundstück muss grundsätzlich von einer öffentlichen Verkehrsfläche aus erschlossen sein — das ist eine zwingende Voraussetzung für eine Baugenehmigung. Liegt ein Grundstück als sogenanntes Hinterliegergrundstück ohne direkten Zugang zur Straße, muss die Erschließung über das Nachbargrundstück gesichert werden. Die Erschließungsbaulast verpflichtet den Nachbarn, die Überfahrt über sein Grundstück dauerhaft zu dulden.
Praxisbeispiel: In Frankfurt-Riedberg sind in den letzten Jahren zahlreiche neue Wohnquartiere entstanden, in denen Hinterliegergrundstücke bewusst konzipiert wurden. Ohne eine rechtssichere Erschließungsbaulast ist ein solches Grundstück im Zweifel nicht bebaubar — und im Falle eines Verkaufs deutlich schwieriger zu vermarkten.
Bei Neubauprojekten schreibt die Hessische Bauordnung eine Mindestanzahl von Stellplätzen vor. Kann diese auf dem eigenen Grundstück nicht erfüllt werden — etwa bei einem Mehrfamilienhaus auf einer engen Innenstadtparzelle — besteht die Möglichkeit, die Stellplätze per Baulast auf einem benachbarten Grundstück nachzuweisen. Der Nachbareigentümer verpflichtet sich, die entsprechenden Flächen als Stellplätze bereitzustellen und dauerhaft freizuhalten.
Die Vereinigungsbaulast fasst zwei rechtlich getrennte Grundstücke zu einer bauordnungsrechtlichen Einheit zusammen. Dadurch kann ein Gebäude errichtet werden, das die Grenze zwischen beiden Grundstücken überspannt — ohne dass dabei Abstandsflächenregelungen zwischen den vereinigten Grundstücken gelten. Die Vereinigungsbaulast bleibt so lange bestehen, wie die gemeinsame Bebauung existiert.
Die Anbaubaulast findet sich häufig in Bereichen mit geschlossener Bauweise — etwa bei Reihenhäusern oder entlang bestimmter Straßenzüge in Frankfurt. Sie verpflichtet den Eigentümer, sein Gebäude unmittelbar an das Nachbargebäude anzubauen und die Baulinie einzuhalten. Die Standsicherungsbaulast dagegen kommt zum Tragen, wenn Teile eines Nachbargebäudes — etwa Stützkonstruktionen oder Fundamente — auf das eigene Grundstück übergreifen und der Eigentümer dies zu dulden hat.
Hinweis: Bayern ist die Ausnahme
In Bayern existiert kein Baulastenverzeichnis. Dort werden vergleichbare Verpflichtungen als beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zugunsten des zuständigen Hoheitsträgers in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Kaufinteressenten, die Objekte in Bayern und Hessen vergleichen, sollten diese unterschiedliche Systematik kennen — die Informationsquelle ist eine andere.
Wenn eine Baulast zu Lasten eines Grundstücks eingetragen ist, bedeutet das: Der Eigentümer dieses Grundstücks muss etwas dulden, unterlassen oder tun — dauerhaft und unabhängig davon, ob er selbst jemals davon profitiert. Die Belastung geht automatisch auf jeden neuen Eigentümer über. Wer ein solches Grundstück kauft, ohne die Baulastenauskunft eingeholt zu haben, trägt die Verpflichtung ohne Wenn und Aber weiter.
In der Praxis bedeutet eine Baulast zu Lasten des eigenen Grundstücks je nach Art eine Einschränkung der Bebaubarkeit, der Nutzbarkeit oder der Gestaltungsfreiheit. Eine Abstandsflächenbaulast verhindert etwa, dass der Eigentümer auf dem betroffenen Grundstücksstreifen jemals ein Gebäude errichtet — auch wenn er das in Zukunft möchte. Eine Stellplatzbaulast bindet konkrete Flächen dauerhaft an Parkzwecke, die anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.
Nicht jede Baulast zu Lasten eines Grundstücks wirkt wertmindernd. Entscheidend ist, ob die Nutzung des Grundstücks tatsächlich eingeschränkt wird. Eine reine Wegerechtsbaulast zugunsten der Feuerwehr, die lediglich eine theoretische Durchfahrtsmöglichkeit sichert, hat in der Regel keine spürbare Auswirkung auf den Verkehrswert. Eine Abstandsflächenbaulast, die einen nennenswerten Teil der bebaubaren Grundstücksfläche blockiert, kann jedoch den Verkehrswert erheblich mindern — je nach Größe und Lage des Grundstücks um fünf bis zwanzig Prozent oder mehr.
Laut ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) sind baulastrelevante Tatsachen bei der Verkehrswertermittlung zwingend zu berücksichtigen. Als IHK-zertifizierter Immobilienbewerter prüfe ich — Marc Härter — bei jeder Immobilienbewertung systematisch das Baulastenverzeichnis und bewerte die Auswirkungen auf den Verkehrswert des Objekts.
Baulast auf Ihrem Grundstück — wie wirkt sie sich auf den Wert aus?
Ob Sie verkaufen, finanzieren oder schlicht wissen möchten, was Ihre Immobilie wert ist: Wir analysieren für Sie die eingetragenen Baulasten und bewerten deren konkreten Einfluss auf den Verkehrswert — fundiert und transparent.
Baulasten können nicht nur belasten, sondern auch begünstigen. Eine Baulast zugunsten Ihres Grundstücks bedeutet, dass ein anderes Grundstück zu Ihrer Nutzung verpflichtet ist — etwa indem es die erforderlichen Abstandsflächen für Ihr Gebäude übernimmt, Ihnen die Zufahrt ermöglicht oder Stellplätze für Ihre Mieter bereithält. Aus der Perspektive des Begünstigten kann eine eingetragene Baulast den Nutzwert und die Bebaubarkeit des eigenen Grundstücks erheblich steigern.
Entscheidend zu verstehen: Die öffentlich-rechtliche Baulast allein begründet für den Begünstigten keine durchsetzbaren zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Belasteten. Nur die Bauaufsichtsbehörde kann aus der Baulast unmittelbar rechtliche Konsequenzen ziehen. Möchte der begünstigte Eigentümer seine Position privatrechtlich absichern — um im Streitfall auf eigene Faust klagen zu können —, sollte er zusätzlich eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch des belasteten Nachbargrundstücks eintragen lassen. Diese Doppelabsicherung ist in der Praxis empfehlenswert, wird aber häufig versäumt.
Ein typisches Beispiel aus Frankfurt: Ein Mehrfamilienhaus im Ostend hat auf dem eigenen Grundstück nicht ausreichend Fläche für die vorgeschriebene Anzahl von Stellplätzen. Der Nachbareigentümer hat eine Stellplatzbaulast zugunsten des Mehrfamilienhauses eingetragen — die Stellplätze liegen auf seinem Grundstück, die Mieter des Mehrfamilienhauses nutzen diese dauerhaft. Das Mehrfamilienhaus profitiert: Es erfüllt die Baugenehmigungsauflagen und behält eine vollständige Nutzungsmöglichkeit. Der Nachbar ist dagegen dauerhaft in der Bebauung seines Grundstücks eingeschränkt und sollte hierfür zivilrechtlich — etwa durch eine laufende Entschädigungszahlung — abgesichert sein.
Beim Immobilienverkauf in Frankfurt spielt das eine wichtige Rolle: Ein Grundstück mit einer Baulast zugunsten des eigenen Hauses kann sehr viel attraktiver sein als ein nominell gleichwertiges Grundstück ohne diese Sicherung — etwa wenn durch die Baulast auf dem Nachbargrundstück eine deutlich größere Hauptnutzfläche genehmigt werden konnte.
Das Baulastenverzeichnis Frankfurt wird von der Bauaufsicht Frankfurt geführt — einer Abteilung des Stadtplanungsamts. Die Baulastenauskunft ist in Frankfurt am Main besonders komfortabel organisiert: Laut der offiziellen Seite der Bauaufsicht Frankfurt (bauaufsicht-frankfurt.de) ist die Abfrage online möglich — ohne vorherige Registrierung erhalten Interessierte zunächst eine kostenfreie Vorabauskunft. Die vollständige, kostenpflichtige Baulastenauskunft kann nach Anmeldung ebenfalls digital beantragt werden.
Laut aktueller Gebührenregelung der Bauaufsicht Frankfurt beträgt die Gebühr für eine kostenpflichtige Auskunft 20 Euro je Flurstück. Stellt die Abfrage fest, dass für das Grundstück keine Baulasten bestehen, ist diese Negativauskunft kostenlos. Einsicht nehmen kann, wer ein berechtigtes Interesse nachweist — das ist bei Kaufinteressenten, Eigentümern, Notaren, Architekten und Banken für Finanzierungszwecke standardmäßig gegeben.
Die rechtliche Grundlage in Hessen bildet § 85 Abs. 5 der Hessischen Bauordnung (HBO): Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen oder Auszüge anfordern. Laut Verwaltungsportal Hessen (Stand: Februar 2025) beträgt die Gebühr für eine schriftliche Auskunft landesweit etwa 22 Euro je Flurstück — Frankfurt liegt mit 20 Euro leicht darunter.
Wichtig: Der Notar prüft das Baulastenverzeichnis nicht automatisch
Bei einem Immobilienkauf prüft der Notar standardmäßig nur das Grundbuch. Das Baulastenverzeichnis liegt in einem separaten Register bei der Bauaufsicht. Käufer müssen die Baulastenauskunft selbst — oder über ihren Makler — einholen. Wer diesen Schritt versäumt, übernimmt die Verpflichtungen unwissentlich und ohne Rückgriffsmöglichkeit gegen den Verkäufer, sofern keine ausdrückliche vertragliche Regelung getroffen wurde.
Schritt 1 — Vorabauskunft einholen: Über das Online-Portal der Bauaufsicht Frankfurt können Sie ohne Registrierung eine kostenfreie Vorabauskunft abrufen. Diese zeigt an, ob grundsätzlich Baulasten für das Flurstück vorhanden sind.
Schritt 2 — Vollständige Auskunft beantragen: Nach Anmeldung im Online-Portal kann die kostenpflichtige Vollauskunft (20 Euro je Flurstück) beantragt werden. Alternativ ist eine schriftliche Anfrage per Post möglich. Die Bauaufsicht Frankfurt ist unter der Telefonnummer 069 212-33567 erreichbar.
Schritt 3 — Auskunft fachlich einordnen: Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis listet alle eingetragenen Verpflichtungen auf. Die fachliche Einordnung — welche Auswirkungen hat welche Baulast konkret auf Nutzung und Wert? — ist die eigentliche Aufgabe. Hier empfiehlt sich die Hinzuziehung eines erfahrenen Maklers oder Sachverständigen.
Eine Baulast ist nicht für die Ewigkeit eingetragen — allerdings ist ihre Löschung an strenge Voraussetzungen geknüpft. Gemäß § 85 Abs. 3 HBO Hessen geht die Baulast durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Die Behörde ist zum Verzicht verpflichtet, wenn kein öffentliches Interesse an der Baulast mehr besteht. Vor dem Verzicht werden sowohl der Verpflichtete als auch der Begünstigte gehört. Mit der Löschung im Baulastenverzeichnis wird der Verzicht wirksam.
In der Praxis ist die Löschung selten, weil der Anlass zur Eintragung einer Baulast in der Regel fortbesteht — etwa weil das betreffende Gebäude weiterhin existiert und auf die Abstandsfläche angewiesen ist. Wurde jedoch das begünstigte Gebäude abgerissen oder hat sich die Rechtslage geändert, kann ein Antrag auf Löschung bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Ob ein öffentliches Interesse tatsächlich entfallen ist, beurteilt die Behörde im Einzelfall.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Fragen zur Löschung oder Eintragung von Baulasten sowie zu deren Auswirkungen auf konkrete Kaufverträge sollten mit einem zugelassenen Rechtsanwalt für Baurecht oder der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geklärt werden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Beim Immobilienkauf in Frankfurt sind Baulasten ein Thema, das in der Due-Diligence-Prüfung nicht fehlen darf. Laut einer aktuellen Einschätzung der Bauaufsicht Frankfurt verlangen Banken für die Immobilienfinanzierung in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. Wer ohne diese Auskunft kauft, riskiert nicht nur unerwartete Nutzungseinschränkungen — er riskiert auch, dass die Finanzierung nachträglich Probleme bereitet.
Besonders in den dicht bebauten Stadtteilen Frankfurts — von Bornheim über Sachsenhausen bis in das Westend — treffen wir in unserer Maklertätigkeit regelmäßig auf Objekte mit Baulasten. In vielen Fällen sind diese Baulasten historisch bedingt und beeinflussen die aktuelle Nutzung des Objekts gar nicht spürbar. In anderen Fällen — insbesondere bei geplanten Erweiterungen, Dachaufstockungen oder Neubauten auf bestehenden Grundstücken — können sie zum zentralen Knackpunkt werden.
Ein erfahrener Immobilienmakler holt die Baulastenauskunft routinemäßig im Rahmen der Objektvorbereitung ein und bewertet deren Auswirkungen auf Vermarktung und Preis. Als Immobilienmakler in Frankfurt kümmern wir uns beim Verkauf Ihrer Immobilie frühzeitig um die vollständige Unterlagenprüfung — einschließlich Baulastenverzeichnis. Käufer profitieren davon, weil mögliche Einschränkungen transparent kommuniziert werden. Verkäufer profitieren, weil der Verkaufsprozess nicht durch nachträglich entdeckte Baulasten ins Stocken gerät.
Laut der offiziellen Seite des Landes Hessen (Verwaltungsportal Hessen, Stand: Februar 2025) können Banken bei der Immobilienfinanzierung eine aktuelle Baulastenauskunft verlangen. Wer diesen Schritt im Vorfeld des Notartermins nicht abschließt, riskiert Verzögerungen im Finanzierungsprozess — in einem Frankfurter Markt, in dem schnelle Entscheidungen oft den Unterschied zwischen Zuschlag und Absage ausmachen.
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. In Hessen ist die Baulast in § 85 der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt. Baulasten werden nicht im Grundbuch, sondern in einem separaten Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde eingetragen und gelten auch für alle Rechtsnachfolger, also jeden neuen Eigentümer.
Nein — Baulasten erscheinen in den meisten Bundesländern, darunter auch Hessen, nicht im Grundbuch. Sie werden in einem separaten Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Der Notar prüft beim Immobilienkauf standardmäßig nur das Grundbuch. Kaufinteressenten müssen die Baulastenauskunft daher eigenständig beim Bauamt anfordern. Ausnahme: In Bayern werden vergleichbare Verpflichtungen im Grundbuch eingetragen.
Die Baulastenauskunft in Frankfurt kann online über das Portal der Bauaufsicht Frankfurt (bauaufsicht-frankfurt.de) beantragt werden. Eine kostenfreie Vorabauskunft ist ohne Registrierung möglich. Die vollständige kostenpflichtige Auskunft kostet 20 Euro je Flurstück. Wer keine Baulast eingetragen hat, erhält die Negativauskunft kostenlos. Alternativ ist eine schriftliche Anfrage per Post an die Bauaufsicht Frankfurt möglich. Berechtigt zur Einsicht ist, wer ein berechtigtes Interesse nachweist — zum Beispiel als Kaufinteressent oder für Finanzierungszwecke.
Eine Baulast zu Lasten des Nachbargrundstücks bedeutet, dass der Eigentümer des Nachbargrundstücks eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist — etwa die eigene Bebauung in einem bestimmten Bereich zu unterlassen, eine Zufahrt zu dulden oder Stellplätze bereitzustellen. Diese Belastung geht bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Eigentümer über. Käufer eines belasteten Grundstücks übernehmen die Verpflichtungen vollständig, auch wenn sie selbst nichts davon davon profitieren.
Eine Baulast zugunsten des Nachbargrundstücks bedeutet, dass das eigene Grundstück mit einer Verpflichtung belastet ist, von der der Nachbar profitiert — etwa indem er die Abstandsflächen seines Gebäudes auf Ihrem Grundstück nachweisen darf. Das eigene Grundstück trägt damit die Einschränkung, der Nachbar hat den Vorteil. Zu beachten: Aus der Baulast allein kann der Begünstigte keine unmittelbaren zivilrechtlichen Ansprüche ableiten. Für eine vollständige rechtliche Absicherung empfiehlt sich zusätzlich eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch.
Nicht jede Baulast wirkt wertmindernd. Entscheidend ist, ob und in welchem Ausmaß die Nutzbarkeit des Grundstücks eingeschränkt wird. Eine Abstandsflächenbaulast, die einen nennenswerten Teil der bebaubaren Fläche dauerhaft blockiert, kann den Verkehrswert um fünf bis zwanzig Prozent oder mehr reduzieren. Eine Wegerechtsbaulast zugunsten der Feuerwehr ohne reale Auswirkung auf die Nutzung hat dagegen in der Regel keinen messbaren Einfluss auf den Wert. Laut ImmoWertV sind baulastbedingte Einschränkungen bei der Verkehrswertermittlung zwingend zu berücksichtigen.
Ja, eine Baulast kann gelöscht werden — aber nur durch einen schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde. Gemäß § 85 Abs. 3 Hessische Bauordnung (HBO) ist die Behörde zum Verzicht verpflichtet, wenn kein öffentliches Interesse an der Baulast mehr besteht. Anlass dafür kann sein, dass das begünstigte Gebäude abgerissen wurde oder sich die rechtlichen Anforderungen geändert haben. In der Praxis ist eine Löschung selten, weil der Entstehungsgrund einer Baulast in der Regel fortbesteht. Ein Antrag auf Löschung ist an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu richten.
Über den Autor
Marc Härter
Immobilienmakler & Inhaber · Frankfurt am Main
Marc Härter ist seit über 15 Jahren im Frankfurter Immobilienmarkt tätig und spezialisiert auf den Verkauf von Wohn- und Anlageimmobilien in Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main Gebiet. Als Inhaber von Marc Härter Immobilien mit Sitz im Westend, begleitet er Eigentümer und Investoren mit fundierter Marktkennntnis, diskreter Abwicklung bei Off-Market Immobilien (Secret Sale) und einem breiten Netzwerk an vorgemerkten Käufern.
Als Immobilienmakler in Frankfurt stehen wir Ihnen bei diesem wichtigen Schritt mit Engagement und Expertise zur Seite.