Immobilie verkaufen bei Scheidung in Frankfurt:
Zugewinnausgleich, Spekulationssteuer und der richtige Verkaufsprozess


Wenn eine Ehe auseinandergeht und eine gemeinsame Immobilie vorhanden ist, stehen Betroffene vor einer der komplexesten Entscheidungen ihres Lebens — mit rechtlichen, steuerlichen und emotionalen Dimensionen zugleich. Marc Härter Immobilien begleitet regelmäßig Eigentümerinnen und Eigentümer in Frankfurt, deren Ehe sich dem Ende nähert, und weiß: Die häufigsten Fehler entstehen nicht durch bösen Willen, sondern durch falsche Prioritäten — man klärt zuerst das Emotionale und vergisst dabei das Fristgerechte. Laut Hessischem Statistischen Landesamt wurden allein in Frankfurt im Jahr 2024 insgesamt 1.253 Ehen gerichtlich geschieden. Bei jeder dieser Scheidungen steht oft das größte Vermögen beider Partner auf dem Spiel.

Als Diplom-Immobilienwirt (EIA) und IHK-zertifizierter Immobilienbewerter erkläre ich Ihnen in diesem Ratgeber, welche Optionen Sie haben, welche rechtlichen Fallstricke — insbesondere rund um Zugewinnausgleich und Spekulationssteuer — besondere Aufmerksamkeit erfordern, und wie ein geregelter Verkaufsprozess in Frankfurt konkret aussieht. Was Sie hier erfahren, werden Ihnen weder der Familienrechtsanwalt noch die Bank von sich aus vollständig mitteilen: die immobilienwirtschaftliche Gesamtperspektive, die über Verlust oder maximalen Erlös entscheidet.

Das Wichtigste in Kürze

Bei einer Scheidung gibt es im Wesentlichen drei Optionen für die gemeinsame Immobilie: gemeinsamer Verkauf, Auszahlung eines Partners oder Teilungsversteigerung. Der Verkauf ist fast immer die wirtschaftlich sinnvollste Lösung — weil er maximale Liquidität schafft und beide Partner sauber trennt. Entscheidend sind Grundbuch-Eigentumsrechte, Güterstand, Stichtag des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB) und mögliche Spekulationssteuer (§ 23 EStG). Handeln Sie frühzeitig und lassen Sie den Verkehrswert professionell ermitteln — bevor ein Richter entscheidet.

Immobilienmarkt Frankfurt: Warum Timing und Preis jetzt entscheidend sind

In Frankfurt erzielen Immobilien nach wie vor Preise auf einem Niveau, das für viele Eigentümer eine erhebliche Vermögenskonzentration bedeutet. Wer die Immobilie unter Zeitdruck — etwa durch eine drohende Teilungsversteigerung — vermarktet, riskiert einen signifikanten Erlösverlust. Der strukturierte Marktverkauf durch einen spezialisierten Makler ist der wichtigste Hebel, um diesen Verlust zu verhindern.

Laut Statistikportal der Stadt Frankfurt am Main (2025, Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt) wurden in Frankfurt im Jahr 2024 exakt 1.253 Ehen gerichtlich geschieden — bei 2.639 Eheschließungen im selben Jahr. Bundesweit verzeichnete das Statistische Bundesamt (Destatis, 2025) insgesamt rund 129.300 Ehescheidungen für 2024. Mehr als die Hälfte der geschiedenen Paare — genau 50,8 Prozent — hatte minderjährige Kinder, was die Entscheidung über die gemeinsame Immobilie zusätzlich komplexer macht, da Kindesinteressen und Wohnstabilität mitberücksichtigt werden müssen. In der Praxis erleben wir, dass gerade Familien mit Kindern in Frankfurt häufig zu lange in der gemeinsamen Immobilie verbleiben — aus gutem Willen, aber oft zum finanziellen Nachteil beider Elternteile.

Rechtliche Grundlagen: Wem gehört die Immobilie bei Scheidung?

Wer bei einer Scheidung die Immobilie behalten oder verkaufen darf, entscheidet sich nicht nach Gefühl, sondern nach Grundbuch und Güterstand. Diese beiden Faktoren bestimmen vollständig, wer rechtlich handeln kann — und wer zustimmen muss. Das ist der Ausgangspunkt jeder seriösen Scheidungsimmobilien-Beratung.

Das Grundbuch entscheidet — nicht das Gefühl

Eigentümer einer Immobilie ist ausschließlich, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Stehen beide Ehepartner im Grundbuch, ist die Immobilie gemeinschaftliches Eigentum — unabhängig davon, wer die Raten gezahlt hat. Steht nur ein Partner im Grundbuch, bleibt dieser rechtlich Alleineigentümer. Der andere Partner hat keinen direkten Eigentumsanspruch, jedoch möglicherweise Anspruch auf Ausgleich im Rahmen des Zugewinnausgleichs.

Scheidungsimmobilie verkaufen - Wem gehört was - Frankfurt Immobilienmakler

Auch als Alleineigentümer dürfen Sie die Immobilie während des laufenden Scheidungsverfahrens nicht ohne Zustimmung des Ehepartners verkaufen. Paragraph 1365 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verpflichtet den Alleineigentümer, die Zustimmung des anderen Ehegatten einzuholen, wenn der Verkauf das wesentliche Vermögen betrifft — was bei einer Immobilie in Frankfurt regelmäßig der Fall ist. Diese Regelung gilt solange, bis die Scheidung rechtskräftig und der Zugewinnausgleich abgeschlossen ist.

Rechtlicher Hinweis: § 1365 BGB

Paragraph 1365 BGB gilt auch für Alleineigentümer. Wer die Immobilie ohne Zustimmung des Ehepartners verkauft, riskiert die Anfechtbarkeit des gesamten Kaufvertrags. Ein solcher Fehler kann den gesamten Verkaufsprozess rückabwickeln und erhebliche Schadensersatzansprüche auslösen. Sprechen Sie rechtliche Fragen stets mit einem Fachanwalt für Familienrecht ab — dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Güterstand: Zugewinngemeinschaft als Normalfall

Wer in Deutschland heiratet, ohne einen notariellen Ehevertrag zu schließen, lebt automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das bedeutet: Jeder Ehepartner behält sein Vermögen separat. Erwirtschaftet einer jedoch während der Ehe mehr Vermögen als der andere, wird diese Differenz beim Güterstandsende — also der Scheidung — ausgeglichen.

Der Zugewinnausgleich (§§ 1373 ff. BGB) funktioniert nach einem klaren Schema: Das Endvermögen jedes Partners zum Stichtag — gemäß § 1384 BGB ist das der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags — wird dem Anfangsvermögen zum Hochzeitstag gegenübergestellt. Die Differenz ist der Zugewinn. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz als Geldzahlung. Wichtig: Der Zugewinnausgleich ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen im Grundbuch. Er wird immer in Geld ausgeglichen, nie direkt in Immobilien.

Güterstand Zugwinn Ausgleich Immobilie - Marc Härter Immobilien

Praxisbeispiel aus Frankfurt: Angenommen, beide Partner haben die gemeinsame Wohnung in Sachsenhausen 2015 für 400.000 Euro erworben. Zum Zeitpunkt der Scheidung hat die Wohnung einen Verkehrswert von 750.000 Euro, die Restschuld beträgt 120.000 Euro — der Nettowert im Endvermögen liegt also bei 630.000 Euro. War das Anfangsvermögen beider Partner zum Hochzeitstag jeweils 0 Euro und hatte kein Partner anderweitigen Zugewinn, ergibt sich ein Zugewinn von 630.000 Euro, der hälftig ausgeglichen wird — ein Ausgleichsanspruch von 315.000 Euro. Diese Summe zeigt, warum eine professionelle Bewertung der Immobilie bei Scheidung keine optionale Dienstleistung ist, sondern finanziell zwingend geboten ist.

Die vier Optionen: Was mit der Immobilie bei Scheidung passieren kann

Bei einer Scheidung gibt es im Wesentlichen vier Wege, den gemeinsamen Immobilienbesitz zu regeln. Jede Option hat spezifische Voraussetzungen, wirtschaftliche Konsequenzen und typische Fallstricke. Die richtige Entscheidung hängt von der Eigenkapitalsituation, dem Kreditrahmen, der familiären Konstellation und dem Frankfurter Marktwert ab.


Immobilie verkaufen bei Scheidung - die vier Möglichkeiten - Marc Härter Immobilien

Option 1: Gemeinsamer Verkauf der Immobilie

Der gemeinsame Verkauf an einen Dritten ist die häufigste und in Frankfurt meist wirtschaftlich beste Lösung. Beide Partner einigen sich auf den Verkauf, einen Angebotspreis und die Aufteilung des Nettoerlöses. Nach Abzug der Restschuld und aller Verkaufskosten — Maklercourtage, Notarkosten, eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung — wird der verbleibende Erlös aufgeteilt. Der gemeinsame Verkauf schafft klare Liquidität, beendet die rechtliche Verbindung über die Immobilie und ermöglicht beiden Partnern einen Neuanfang.

In der Beratungspraxis erleben wir regelmäßig, dass Partner trotz aller Differenzen beim Verkauf gut kooperieren können — wenn ein neutraler Makler die Koordination übernimmt. Die Beauftragung eines gemeinsamen Maklers verhindert parallele Eigeninitiativen, die den Preis drücken oder Käufer verunsichern. Ein zu hoher Angebotspreis aus emotionalen Gründen kostet in Frankfurt in der Regel teuer: Jede Woche auf dem Markt ohne Verkauf signalisiert Interessenten, dass etwas nicht stimmt — und führt zu Preiskorrekturen, die weit über eine moderate Erstpreisoptimierung hinausgehen.

Option 2: Auszahlung — ein Partner übernimmt die Immobilie

Ein Partner kauft dem anderen seinen Miteigentumsanteil ab. Voraussetzung ist, dass der übernehmende Partner die Immobilie allein finanzieren kann — das heißt, die Bank muss den Kreditvertrag auf ihn allein umschreiben. Gelingt das nicht, ist dieser Weg versperrt. Der Kaufpreis für den Anteil orientiert sich am aktuellen Verkehrswert der Immobilie, nicht am historischen Kaufpreis. Genau hier entsteht oft der erste Streit: Beide Seiten haben unterschiedliche Preisvorstellungen.

In solchen Fällen empfehle ich als IHK-zertifizierter Immobilienbewerter ein neutrales Verkehrswertgutachten — beide Partner erkennen denselben belegten Marktwert an, und die Diskussion verlagert sich weg von der Immobilie und hin zu den konkreten Scheidungsfolgen. Wird ein Miteigentumsanteil übertragen, fällt in Hessen grundsätzlich Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,0 Prozent des Kaufpreises an — es sei denn, die Übertragung erfolgt unter den engen Voraussetzungen der § 3 Nr. 5 oder 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) steuerfrei.

Option 3: Fortführung als Miteigentümer (Vermietung)

In seltenen Fällen — meist wenn Kinder Stabilität brauchen oder der Markt temporär schwach ist — entscheiden sich beide Parteien, die Immobilie gemeinsam zu vermieten und die Mieteinnahmen aufzuteilen. Diese Lösung setzt ein Mindestmaß an Kooperationsfähigkeit voraus und birgt langfristige Risiken: Instandhaltungskosten müssen gemeinsam getragen, Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. In Frankfurt ist diese Option wirtschaftlich selten optimal, da der Mietmarkt hohe Anforderungen an Verwaltungsaufwand stellt und der erzielte Mieterlös den entgangenen Verkaufserlös kaum kompensiert.

Option 4: Teilungsversteigerung — der schlechteste Ausweg

Wenn sich die Eigentümer nicht einigen können, kann jeder von ihnen beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Das Gericht versteigert die Immobilie öffentlich — und der Erlös liegt erfahrungsgemäß deutlich unter dem Marktwert. Laut einer gängigen Faustformel erzielen Immobilien in Zwangsversteigerungen im Schnitt nur 60 bis 80 Prozent des Verkehrswertes — in Frankfurt bedeutet das bei einem Objekt für 800.000 Euro einen möglichen Verlust von 160.000 bis 320.000 Euro gegenüber einem geregelten Marktverkauf. Hinzu kommen Gerichts- und Gutachterkosten sowie eine emotionale Eskalation, die das gesamte Scheidungsverfahren verlängert. Die Teilungsversteigerung ist das Druckmittel — nicht die Lösung.

Professionelle Bewertung vor der Entscheidung

Bevor Sie sich für eine Option entscheiden, benötigen Sie den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Frankfurter Immobilie — belegt und unbestritten. Als IHK-zertifizierter Immobilienbewerter erstelle ich Ihnen eine fundierte Marktwerteinschätzung, die sowohl in Verhandlungen mit dem Partner als auch in rechtlichen Verfahren standhält.

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Spekulationssteuer bei Scheidung: Die unterschätzte Steuerfalle

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer gehen davon aus, dass der Verkauf der selbstgenutzten Familienimmobilie bei Scheidung automatisch steuerfrei ist. Das stimmt — aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Wer diese verkennt, zahlt im schlimmsten Fall Einkommensteuer auf den gesamten Veräußerungsgewinn. In Frankfurt, wo Wertsteigerungen von 200.000 bis 400.000 Euro über eine Ehedauer von zehn Jahren keine Seltenheit sind, kann das zu einer Steuerlast im fünfstelligen Bereich führen.

Die 10-Jahres-Frist und die Selbstnutzungsregel

Nach Paragraph 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Gewinne aus dem privaten Immobilienverkauf grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Steuerfreiheit entsteht in zwei Fällen: entweder nach Ablauf der 10-Jahres-Frist, oder wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde — die sogenannte Drei-Jahres-Regel.

Das Scheidungsszenario, das in der Praxis am häufigsten zur Steuerfalle wird: Ein Ehepartner zieht nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung aus. Der andere bewohnt sie weiter. Einige Monate später — über den Jahreswechsel hinaus — wird die Immobilie verkauft oder der Miteigentumsanteil des Ausgezogenen an den verbleibenden Partner übertragen. In diesem Moment hat der ausgezogene Partner die Dreijahres-Eigennutzungsregel verletzt — und der Veräußerungsgewinn aus seiner Hälfte ist steuerpflichtig. Denn die unentgeltliche Überlassung der Wohnung an den Ex-Partner gilt steuerrechtlich nicht als Eigennutzung.

Achtung: Steuerfalle bei Auszug über Jahreswechsel

Wer im Trennungsjahr aus der gemeinsamen Immobilie auszieht und der Verkauf oder die Übertragung erfolgt erst nach dem 31. Dezember des Auszugsjahres, ist für sein Kalenderjahr des Auszugs aus der Eigennutzungsregel herausgefallen. Die Lösung: Entweder den Verkauf noch im Auszugsjahr beurkunden lassen — oder bis zum Ablauf der 10-Jahres-Frist warten. Dies ist Steuerplanung, keine Steuergestaltung. Lassen Sie sich vom Steuerberater beraten, bevor Sie ausziehen. Dieser Ratgeber ersetzt keine steuerliche Beratung.

Freigrenze und Steuerhöhe: Was konkret anfällt

Die Spekulationssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern Teil der Einkommensteuer. Der Veräußerungsgewinn — also Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis und anerkannter Kosten — wird dem zu versteuernden Jahreseinkommen hinzugerechnet und mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert, der bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag betragen kann. Seit dem Wachstumschancengesetz (2024) gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro — kein Freibetrag. Wer diese überschreitet, versteuert den gesamten Gewinn vom ersten Euro an.

Verkehrswertgutachten bei Scheidung: Warum die professionelle Bewertung unverzichtbar ist

Der Verkehrswert der Immobilie ist das numerische Fundament jeder Scheidungsverhandlung mit Immobilienbezug. Er bestimmt die Höhe des Zugewinnausgleichsanspruchs, den Kaufpreis bei interner Übernahme und den Ausgangspreis bei Marktverkauf. Wer auf eine eigene Einschätzung — oder schlimmer, auf Online-Schätztools — vertraut, riskiert sechsstellige Fehlentscheidungen.

Ein professionelles Verkehrswertgutachten nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) berücksichtigt Lage, Baujahr, Ausstattungsstandard, Sanierungsrückstau, aktuelle Vergleichstransaktionen und ggf. Mieteinnahmen. Als IHK-zertifizierter Immobilienbewerter in Frankfurt wende ich je nach Objekttyp das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren an — und erkläre Ihnen das Ergebnis so, dass beide Parteien es nachvollziehen und gegenüber dem Familiengericht vertreten können.

Ein konkretes Muster aus der Beratungspraxis: Eheleute mit einer Sachsenhausener Eigentumswohnung hatten unterschiedliche Preisvorstellungen — der eine Partner nannte 600.000 Euro, der andere 750.000 Euro. Das Gutachten ermittelte einen Verkehrswert von 680.000 Euro. Beide konnten damit arbeiten, das Verfahren wurde außergerichtlich beendet und die Wohnung anschließend zum Gutachtenwert erfolgreich vermarktet. Ohne das Gutachten wäre der Fall vor dem Familiengericht gelandet — mit entsprechend höheren Kosten und längerer Dauer.

Schritt für Schritt: Immobilie bei Scheidung in Frankfurt verkaufen

Der strukturierte Verkaufsprozess schützt beide Parteien vor unnötigen Verlusten — durch Zeitdruck, Informationslücken oder taktische Fehler. Dieser Ablaufplan hat sich in unserer Praxis in Frankfurt bewährt.

Schritt 1: Grundbuch und Güterstand klären

Beantragen Sie beim zuständigen Grundbuchamt eine aktuelle Grundbuchauschrift. Sie zeigt, wer eingetragen ist, welche Belastungen bestehen (Grundschulden, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte) und ob Verfügungsbeschränkungen vorliegen. Parallel: Welchen Güterstand haben Sie? Gibt es einen Ehevertrag? Diese Fragen klären Sie mit einem Fachanwalt für Familienrecht.

Schritt 2: Professionelle Verkehrswertermittlung beauftragen

Beauftragen Sie einen IHK-zertifizierten Immobilienbewerter mit einer fundierten Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV 2021. Dieser Wert bildet die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen — Zugewinnausgleich, Auszahlungsbetrag, Angebotspreis. Eine kostenlose Online-Schätzung ist für diesen Zweck nicht gerichtsfest und wird von keinem Familiengericht als belastbar anerkannt.

Schritt 3: Steuerliche Prüfung vor dem Verkauf

Lassen Sie vor dem Verkauf vom Steuerberater klären, ob Spekulationssteuer anfällt (§ 23 EStG): Wie lange ist die Immobilie im Besitz? Wann ist wer ausgezogen? Ist die Selbstnutzungsregel noch erfüllt? Diese Prüfung dauert wenige Stunden, kann aber erhebliche Steuerlasten verhindern. Ebenfalls zu klären: Vorfälligkeitsentschädigungen bei laufenden Darlehen — diese sind als Verkaufskosten absetzbar, sofern kein Vermietungszusammenhang besteht.

Schritt 4: Vermarktungsstrategie gemeinsam festlegen

Beauftragen Sie einen Makler, dem beide Partner vertrauen. Klären Sie schriftlich: Wer ist Ansprechpartner für Besichtigungsanfragen? Wie werden Besichtigungen organisiert? Welches Preisziel ist realistisch? Eine professionelle Vermarktung mit hochwertigen Fotografien, einem vollständigen Exposé und gezielter Platzierung auf den richtigen Portalen verkürzt die Vermarktungsdauer deutlich — und sichert den Bestpreis.

Schritt 5: Kaufvertrag und Erlösaufteilung notariell regeln

Der notarielle Kaufvertrag benennt alle Eigentümer als Verkäufer. Beide Parteien müssen zustimmen und unterschreiben — oder sich durch eine notarielle Vollmacht vertreten lassen. Die Erlösaufteilung — nach Abzug der Restschuld, Maklercourtage und sonstiger Kosten — wird idealerweise bereits vor dem Notartermin schriftlich vereinbart. Eine fundierte Immobilienbewertung im Vorfeld verhindert Streit über Kaufpreis oder Aufteilung noch am Notartermin.

Die häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf in der Scheidung — und wie Sie sie vermeiden

Aus unserer täglichen Beratungspraxis in Frankfurt kennen wir die Muster, die immer wieder zu finanziellen Verlusten führen. Diese fünf Fehler begegnen uns am häufigsten — und sie alle wären vermeidbar gewesen.

Fehler 1: Zu später Verkaufsstart — Zeitdruck drückt den Preis

Viele Eigentümer warten mit dem Verkauf, bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist — obwohl der Verkauf auch während des Trennungsjahres möglich und sinnvoll ist. Wer zu spät beginnt, steht unter Zeitdruck — und Zeitdruck führt zu Preiszugeständnissen. In Frankfurt dauert ein strukturierter Marktverkauf mit Vorbereitung, Vermarktung und Notartermin in der Regel drei bis fünf Monate. Planen Sie das entsprechend ein.

Fehler 2: Emotionale Preisfindung statt Marktbewertung

Immobilien haben für ihre Eigentümer häufig einen emotionalen Wert — Erinnerungen, Renovierungsleistungen, Lebensjahre. Der Markt kennt keinen emotionalen Aufschlag. Ein zu hoch angesetzter Angebotspreis führt in Frankfurt zu einer langen Vermarktungszeit, einem Signaleffekt für Käufer und letztlich zu erzwungenen Preisreduktionen, die die ursprüngliche Überbewertung mehr als aufwiegen. Eine marktgerechte Erstbewertung ist der stärkste Hebel für den Bestpreis.

Fehler 3: Spekulationssteuer-Risiko nicht geprüft

Wie oben beschrieben: Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung über den Jahreswechsel kann die steuerfreie Veräußerbarkeit kosten. Dieser Fehler passiert regelmäßig — und er ist vollständig vermeidbar, wenn rechtzeitig ein Steuerberater einbezogen wird.

Fehler 4: Kein gemeinsamer Makler — zwei konkurrierende Versuche

Wenn beide Partner jeweils eigene Makler beauftragen oder eine Partei die Immobilie privat vermarktet, entstehen Verwirrung bei Interessenten, unterschiedliche Preisaussagen und im schlimmsten Fall gegenseitige Blockaden. Ein gemeinsam beauftragter, neutraler Makler mit klaren Vollmachten beider Parteien verhindert diese Eskalation.

Fehler 5: Fehlende Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung — notariell oder gerichtlich beurkundet — regelt die Immobilienfrage verbindlich: Wer verkauft? Wer erhält welchen Erlösanteil? Was passiert, wenn kein Käufer gefunden wird? Fehlt diese Vereinbarung, sind beide Partner auf wechselseitiges Wohlwollen angewiesen — das in Scheidungssituationen erfahrungsgemäß begrenzt ist. Die rechtzeitige Vereinbarung schützt beide Seiten.

Warum ein spezialisierter Makler bei Scheidungsimmobilien in Frankfurt entscheidend ist

Ein Scheidungsimmobilien-Verkauf in Frankfurt unterscheidet sich grundlegend von einem regulären Marktverkauf. Es gibt zwei Auftraggeber mit möglicherweise unterschiedlichen Interessen, emotionale Belastungen, Zeitdruck durch Gerichtsfristen und steuerliche Besonderheiten, die koordiniert berücksichtigt werden müssen. Ein Makler, der nur eines dieser Elemente kennt, ist für diesen Auftrag nicht ausreichend aufgestellt.

Marc Härter Immobilien verfügt über die Qualifikation als Diplom-Immobilienwirt (EIA) und IHK-zertifizierter Immobilienbewerter — beides zusammen ist die Grundlage dafür, sowohl die Wertermittlung als auch die Vermarktung professionell und für beide Parteien nachvollziehbar zu gestalten. Wir übernehmen die gesamte Koordination: Besichtigungen, Käuferqualifizierung, Verhandlungsführung, Notartermin — und halten dabei beide Parteien stets neutral informiert.

Frankfurter Immobilien bewegen sich in einem Preissegment, in dem selbst kleine Unterschiede im Verkaufsergebnis fünfstellige Beträge ausmachen. In diesem Kontext ist ein strukturierter, diskret geführter Verkaufsprozess durch einen spezialisierten Makler die wichtigste Investition, die Sie im Rahmen Ihrer Scheidung tätigen können — sie ist der Schlüssel zum bestmöglichen Ergebnis für beide Seiten.

Weiterführende Informationen

Erfahren Sie mehr über unsere Immobilienbewertung in Frankfurt und wie wir Sie beim Immobilienverkauf professionell begleiten. Informationen zu den Kaufnebenkosten in Hessen — relevant, wenn der übernehmende Partner kauft — finden Sie in unserem Ratgeber zu Kaufnebenkosten in Frankfurt.

Häufige Fragen zur Immobilie bei Scheidung in Frankfurt

Kann ich die Immobilie während des Trennungsjahres bereits verkaufen?

Ja, der Verkauf ist auch während des Trennungsjahres möglich. Beide eingetragenen Eigentümer müssen dem Verkauf zustimmen und den notariellen Kaufvertrag unterzeichnen. Das Trennungsjahr ist keine Sperrfrist für den Immobilienverkauf. Im Gegenteil: Ein frühzeitiger Verkaufsstart ist meist sinnvoll, da er Zeitdruck vermeidet und bessere Vermarktungsbedingungen erlaubt.

Was passiert, wenn sich mein Partner weigert, der Immobilie zu verkaufen?

Verweigert ein Miteigentümer den Verkauf, kann der andere Partner beim zuständigen Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Diese zwingt den anderen Partner faktisch zur Auflösung der Eigentumsgemeinschaft, erzielte Versteigerungserlöse liegen jedoch regelmäßig deutlich unter dem Marktwert — oft 20 bis 40 Prozent darunter. Die Teilungsversteigerung ist daher als Druckmittel geeignet, sollte aber wenn irgend möglich durch eine einvernehmliche Lösung ersetzt werden.

Wie wird der Zugewinnausgleich bei einer Immobilie in Frankfurt berechnet?

Der Zugewinnausgleich wird nach den Paragraphen 1373 ff. BGB berechnet. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Nettovermögen jedes Partners zum Heiratszeitpunkt (Anfangsvermögen) und zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen, § 1384 BGB). Bei Immobilien wird der aktuelle Verkehrswert abzüglich der Restschulden als Nettoimmobilienwert angesetzt. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz als Geldzahlung.

Fällt Spekulationssteuer an, wenn ich mein Haus nach der Scheidung in Frankfurt verkaufe?

Das hängt von zwei Faktoren ab: Erstens, ob die 10-Jahres-Haltedauer nach Paragraph 23 EStG bereits abgelaufen ist — dann ist der Verkauf steuerfrei. Zweitens, ob die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren durchgehend selbst genutzt wurde — dann entfällt die Spekulationssteuer ebenfalls. Kritisch wird es, wenn ein Partner ausgezogen ist und der Verkauf erst nach dem Jahreswechsel erfolgt: In diesem Fall greift die Steuerbefreiung für den ausgezogenen Partner nicht mehr. Steuerliche Beratung vor dem Auszug ist daher dringend empfohlen.

Muss mein Ex-Partner zustimmen, wenn die Immobilie nur auf meinen Namen läuft?

Ja. Auch wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch eingetragen ist, verlangt Paragraph 1365 BGB die Zustimmung des anderen Partners, wenn der Verkauf das wesentliche Gesamtvermögen betrifft. Da Immobilien in Frankfurt in der Regel den weitaus größten Teil des Vermögens darstellen, ist diese Voraussetzung fast immer erfüllt. Wer ohne Zustimmung verkauft, riskiert die Anfechtbarkeit des Kaufvertrags. Die Zustimmungspflicht endet erst mit rechtskräftiger Scheidung und abgeschlossenem Zugewinnausgleich.

Wie hoch sind die Grunderwerbsteuer in Hessen, wenn ein Partner die Immobilie übernimmt?

In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. August 2014 unverändert 6,0 Prozent des Kaufpreises. Bei der internen Übernahme eines Miteigentumsanteils durch den Ex-Partner fällt diese Steuer grundsätzlich an. Es gibt Ausnahmen nach Paragraph 3 Nr. 5 und 6 Grunderwerbsteuergesetz: Übertragungen zwischen (noch) verheirateten Ehepartnern können steuerfrei sein, sofern sie im Zusammenhang mit der Scheidungsfolgenregelung erfolgen. Ob diese Befreiung im konkreten Fall greift, klärt der beurkundende Notar — lassen Sie sich vorab beraten.

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf bei Scheidung in Frankfurt durchschnittlich?

Ein strukturierter Marktverkauf in Frankfurt dauert — bei marktgerechtem Angebotspreis und professioneller Vermarktung — in der Regel drei bis fünf Monate vom Verkaufsbeschluss bis zum Notartermin. Hinzu kommt die Grundbuchumschreibung, die weitere vier bis acht Wochen in Anspruch nehmen kann. Bei strittiger Situation, fehlendem Einvernehmen oder unrealistischer Preiserwartung kann sich der Prozess deutlich verlängern. Frühzeitiger Verkaufsstart und professionelle Koordination sind die wirksamsten Hebel zur Verkürzung dieser Zeitspanne.

Marc Härter, Immobilienmakler Frankfurt

Über den Autor

Marc Härter

Immobilienmakler & Inhaber · Frankfurt am Main

Marc Härter ist seit über 15 Jahren im Frankfurter Immobilienmarkt tätig und spezialisiert auf den Verkauf von Wohn- und Anlageimmobilien in Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main Gebiet. Als Inhaber von Marc Härter Immobilien mit Sitz im Westend, begleitet er Eigentümer und Investoren mit fundierter Marktkennntnis, diskreter Abwicklung bei Off-Market Immobilien (Secret Sale) und einem breiten Netzwerk an vorgemerkten Käufern.

Marc Härter Immobilien - Immobilienmakler in Frankfurt

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