Sanierungsbedürftige Immobilien verkaufen: Preisabschläge, Käufer & Rechtspflichten im Überblick
Sanierungsbedürftige Immobilien lassen sich in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet erfolgreich verkaufen — vorausgesetzt, Eigentümer kennen die spezifischen Spielregeln dieses Marktsegments. Während energetisch schlechte Objekte bundesweit unter zunehmendem Preisdruck stehen, sorgt die strukturell hohe Nachfrage in Frankfurt für eine andere Ausgangslage als im bundesweiten Durchschnitt: Sanierungsobjekte in guten Frankfurter Lagen finden weiterhin kaufkräftige Interessenten — wenn Preis, Positionierung und Zielgruppenansprache stimmen. Bei Marc Härter Immobilien begleiten wir Eigentümer von Altbauten, Häusern mit Sanierungsstau und Objekten der Energieeffizienzklassen F bis H — und wissen aus der täglichen Praxis, welche Fehler einen Verkauf blockieren und welche Strategie den Bestpreis erzielt.
Dieser Ratgeber richtet sich an Eigentümer, die eine sanierungsbedürftige Immobilie veräußern möchten — unabhängig davon, ob es sich um ein geerbtes Haus aus den 1960er-Jahren, eine Altbauwohnung mit Modernisierungsstau in Sachsenhausen oder ein freistehendes Einfamilienhaus in der Metropolregion handelt. Sie erfahren, wie Preisabschläge entstehen, wie groß sie realistisch sind, welche Käufergruppen für solche Objekte infrage kommen, welche Rechtspflichten beim Verkauf gelten und wie Sie Ihre sanierungsbedürftige Immobilie strategisch am Markt positionieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
Preisabschläge sind messbar: Laut Empirica betrug der Abschlag für Objekte der Energieeffizienzklasse G zuletzt bis zu 333 Euro pro Quadratmeter — wer diesen Wert kennt, kann Verhandlungen sachlich steuern.
Käufergruppen sind definiert: Sanierungsobjekte sprechen konkrete Zielgruppen an — Value-Add-Investoren, Eigennutzer mit handwerklichem Hintergrund und spezialisierte Projektentwickler. Wer die richtige Gruppe adressiert, spart Vermarktungszeit.
GEG schafft Offenlegungspflichten: Gemäß § 80 GEG muss der Energieausweis spätestens zum Besichtigungstermin unaufgefordert vorgelegt werden — Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro Bußgeld.
Sanieren vor dem Verkauf ist selten sinnvoll: Kosmetische Maßnahmen erhöhen die Attraktivität, umfassende Kernsanierungen amortisieren sich im Verkaufspreis nur selten vollständig.
Frankfurter Sondersituation: Die strukturell hohe Nachfrage und der Leerstand unter 1 % sichern Sanierungsobjekten in guten Lagen trotz Preisabschlägen ein stabiles Käuferfeld.
Der Frankfurter Markt für sanierungsbedürftige Immobilien 2025/2026
Frankfurt ist einer der wenigen deutschen Immobilienmärkte, auf dem sanierungsbedürftige Objekte trotz aller energetischen Diskussion weiter gehandelt werden — nicht weil Käufer Sanierungsbedarf ignorieren, sondern weil das verfügbare Angebot in gefragten Stadtteilen so begrenzt ist, dass Investoren und Eigennutzer auch Kompromisse eingehen. Der Leerstand in vielen Frankfurter Stadtteilen liegt unter einem Prozent, und die Nachfrage nach Wohnraum übersteigt das Angebot strukturell. Das schafft für Eigentümer sanierungsbedürftiger Immobilien eine günstigere Ausgangslage als in strukturschwachen Regionen Deutschlands — schränkt aber keineswegs aus, dass Preisabschläge real und erheblich sind.
Wachsender Anteil schlechter Energieklassen auf dem Markt
Laut ImmoScout24 stieg der Anteil von Objekten der Energieeffizienzklasse H am Gesamtangebot von sechs Prozent im zweiten Quartal 2022 auf neun Prozent im zweiten Quartal 2024. In der zweitschlechtesten Effizienzklasse G erhöhte sich der Anteil im gleichen Zeitraum von sechs auf sieben Prozent. Dieser Anstieg ist kein Zufall: Steigende Handwerkerkosten, Materialpreise und regulatorische Unsicherheit veranlassen Eigentümer, ihre sanierungsbedürftigen Objekte zu veräußern, bevor geplante gesetzliche Anforderungen die Verkaufsposition weiter verschlechtern.
In unserer Beratungspraxis in Frankfurt beobachten wir diesen Trend deutlich: Besonders Eigentümer von Häusern der Baujahre 1950 bis 1975 fragen zunehmend nach dem realistischen Verkaufswert ihrer Objekte, ohne zuvor saniert zu haben. Diese Häuser weisen typischerweise fehlende Dämmung, veraltete Heizsysteme und einfach verglaste Fenster auf — eine Konstellation, die Käufer genau einpreisen.
Frankfurter Preisebene als Puffer
Laut Engel & Völkers lagen die durchschnittlichen Hauspreise in Frankfurt am Main Anfang 2026 bei rund 5.917 Euro pro Quadratmeter, Eigentumswohnungen sogar bei durchschnittlich 6.440 Euro. Selbst mit einem deutlichen Abschlag für Sanierungsbedarf verbleiben Eigentümer in Frankfurt auf einem Preisniveau, das vielerorts unerreicht ist. Ein Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren in Bockenheim oder Sachsenhausen erzielt selbst bei erheblichem Modernisierungsbedarf Preise, die in strukturschwachen Regionen für ein vollsaniertes Objekt kaum realisierbar wären.
Wie hoch sind die Preisabschläge — und wie entstehen sie?
Preisabschläge für sanierungsbedürftige Immobilien entstehen nicht willkürlich in der Verhandlung, sondern folgen einer messbaren Logik: Käufer und Finanzierer kalkulieren die Sanierungskosten, den Zeithorizont und das Regulierungsrisiko in die Zahlungsbereitschaft ein. Diese Kalkulation ist in den vergangenen Jahren präziser und nüchterner geworden — ein Effekt, den wir in Verhandlungen bei Frankfurter Objekten direkt erleben. Wer diesen Mechanismus kennt, kann Preisverhandlungen faktenbasiert führen statt emotional reagieren.
Der Energieeffizienz-Abschlag im Detail
Laut einer Analyse des Analyseunternehmens Empirica betrug der Preisabschlag für Einfamilienhäuser der Energieeffizienzklasse G gegenüber einem energetisch vergleichbaren Referenzobjekt zuletzt 333 Euro pro Quadratmeter — ein Wert, der 2022 noch bei 196 Euro lag. Der Anstieg um rund 70 Prozent in zwei Jahren zeigt, wie stark der Markt die energetische Qualität von Wohngebäuden inzwischen differenziert. Für ältere Baujahre der 1960er-Jahre kommt laut Empirica zudem ein baujahrbedingter Abschlag hinzu: Der gesamte Preisabzug gegenüber einem modernen Referenzobjekt kann für ein Haus der Energieeffizienzklasse G aus den 1960er-Jahren bei über 1.100 Euro pro Quadratmeter liegen.
Laut dem Wohnungsmarktbericht 2024/2025 der Frankfurter Immobilienbörse kommt es bei Objekten mit niedrigen Energieeffizienzklassen oder erheblichem Sanierungsbedarf zu Preisabschlägen von bis zu 30 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Angebotspreis. Dieser Wert ist kein Ausreißer, sondern spiegelt die Realität: Käufer, die eine Immobilie vollständig aus Fremdmitteln finanzieren müssen, werden von Banken mit einem geringeren Beleihungswert für energetisch schlechte Objekte konfrontiert — was ihren Spielraum beim Kaufpreis mechanisch begrenzt.
| Energieeffizienzklasse | Typische Baujahre | Abschlag ggü. Referenz (Empirica) | Marktverhalten |
|---|---|---|---|
| D / E | 1980er–2000er | Gering (unter 100 €/m²) | Breite Käufergruppe, normale Finanzierung |
| F | 1970er–1980er | Mittel (100–200 €/m²) | Spürbarer Abschlag, gezielte Käufersuche notwendig |
| G | 1960er–1970er | Hoch (333 €/m² oder mehr) | Eingeschränkte Finanzierbarkeit, Investoren-Fokus |
| H | Vor 1960er | Sehr hoch (individuell) | Engere Käuferbasis, oft nur Eigenkapitalkäufer |
Quelle: Empirica-Analyse, ImmoScout24, Wohnungsmarktbericht Frankfurt 2024/2025. Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Abschläge variieren je nach Lage, Objekttyp und individuellen Sanierungskosten.
Wie Banken den Beleihungswert berechnen
Ein wesentlicher Mechanismus hinter Preisabschlägen ist die Finanzierungslogik der Banken. Der Beleihungswert — also der Wert, den eine Bank als Sicherheit akzeptiert — liegt bei energetisch schlechten Objekten oft deutlich unter dem Marktwert. Banken kalkulieren künftige Sanierungskosten und Wertrisiken ein, was die maximale Kreditsumme für Käufer begrenzt. Wer ein Objekt der Klasse G finanzieren möchte und nicht über erhebliches Eigenkapital verfügt, stößt schnell an die Grenze des Finanzierbaren. Dieser Effekt erklärt, warum Verkäufer sanierungsbedürftiger Objekte häufig feststellen, dass Interessenten aus finanziellen Gründen abspringen — und nicht aus mangelndem Interesse. Laut der Nassauischen Sparkasse ist ein realistisch kalkulierter Angebotspreis bei Sanierungsobjekten daher unerlässlich: Überhöhte Einstiegspreise enden regelmäßig in schrittweisen Preissenkungen, die Zeit und Vertrauen kosten.
Wer kauft sanierungsbedürftige Immobilien in Frankfurt?
Der wichtigste Erfolgsfaktor beim Verkauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie ist die gezielte Ansprache der richtigen Käufergruppe. Ein modernisierungsbedürftiges Einfamilienhaus in Bockenheim spricht eine andere Käuferkonstellation an als eine unsanierte Altbauwohnung in Sachsenhausen oder ein Mehrfamilienhaus mit Sanierungsstau in Bornheim. Wer versucht, jeden möglichen Interessenten anzusprechen, verschwendet Vermarktungszeit und öffnet Verhandlungen, die mit falschen Erwartungen beginnen.
Value-Add-Investoren und Projektentwickler
Professionelle Investoren, die auf Wertsteigerung durch Modernisierung spezialisiert sind — im Fachjargon als Value-Add-Investoren bezeichnet — stellen für sanierungsbedürftige Objekte in Frankfurt eine der wichtigsten Käufergruppen dar. Laut einer Analyse des Fachmediums Immobilienmanager entwickeln sich zunehmend Spezialisten für sogenannte Transformationsimmobilien zu einem eigenen Marktsegment: Sie verfügen über das notwendige Know-how, das Handwerkernetzwerk und den Zugang zu staatlichen Förderprogrammen, der vielen Privatverkäufern fehlt. In Frankfurt sind es besonders Stadtteile wie Bockenheim, Rödelheim oder Fechenheim, in denen sanierungsbedürftige Mehrfamilienhäuser von Projektentwicklern gekauft, aufgewertet und anschließend zu deutlich höheren Preisen vermietet oder veräußert werden.
Diese Käufergruppe zahlt nicht den Maximalpreis — sie kalkuliert nüchtern und zieht volle Sanierungskosten, Finanzierungskosten und Risikopuffer vom erzielbaren Nachsanierungswert ab. Das bedeutet für Verkäufer: Investoren sind verlässliche Käufer mit hoher Abschlusswahrscheinlichkeit, aber keine Liebhaberkäufer. Wer ausschließlich an Investoren verkaufen möchte, muss mit einem sachlichen Verhandlungsstil und klaren Kostenangaben arbeiten.
Eigennutzer mit handwerklichem Hintergrund
Eine zweite relevante Käufergruppe sind Selbstnutzer, die bereit und in der Lage sind, Sanierungsarbeiten selbst zu planen und teilweise auszuführen. Diese Käufer sehen im Sanierungsbedarf eine Gelegenheit, ein Objekt nach eigenen Vorstellungen zu gestalten — und kalkulieren Eigenleistung als Ersparnis ein. Laut der Nassauischen Sparkasse können Eigennutzer mit handwerklichem Können und ausreichend Eigenkapital trotz Sanierungsbedarf solide Investments realisieren. Für Verkäufer bedeutet das: Diese Gruppe ist kaufwilliger als institutionelle Investoren, verhandelt aber ebenso sachlich.
In unserer Praxis in Frankfurt zeigt sich: Eigennutzer mit handwerklichem Hintergrund sind besonders an Einfamilienhäusern interessiert, bei denen die Substanz — Dach, Statik, Lage — stimmt, aber die Ausstattung veraltet ist. Der Endowment-Effekt, den Eigentümer oft bei der Preisvorstellung ihres eigenen Hauses entwickeln, trifft bei dieser Käufergruppe auf besondere Nüchternheit: Sie wissen genau, was die Sanierung kostet, weil sie sie selbst umsetzen werden.
Käufer aus dem Erbfall oder Familienumfeld
Eine dritte, häufig unterschätzte Gruppe sind Käufer mit persönlichem Bezug zum Objekt — etwa Nachbarn, die seit Jahrzehnten auf ein benachbartes Grundstück gewartet haben, oder Interessenten aus dem Umfeld des Verkäufers. Diese Gruppe kauft mitunter über Marktniveau, weil nicht nur die Immobilie, sondern auch die Lage und der Stadtteil einen emotionalen Wert darstellen. Der Zugang zu dieser Käufergruppe ergibt sich häufig durch gezielte Ansprache — nicht durch eine offene Vermarktung über Immobilienportale.
Rechtspflichten beim Verkauf: Was Eigentümer wissen müssen
Der Verkauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie ist rechtlich anspruchsvoller als der Verkauf eines modernisierten Objekts. Mehrere Regelungsebenen greifen ineinander: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit seiner Energieausweispflicht, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit der Sachmängelhaftung und die Offenlegungspflichten gegenüber Käufer und Notar. Wer diese Pflichten nicht kennt, riskiert teure Nachforderungen oder Vertragsanfechtungen nach dem Verkauf.
Energieausweis: Pflicht nach § 80 GEG
Gemäß § 80 Absatz 3 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beim Verkauf einer Immobilie ein gültiger Energieausweis auszustellen, sofern kein gültiger vorliegt. Der Energieausweis muss dem Kaufinteressenten spätestens zum Besichtigungstermin unaufgefordert vorgelegt werden — nicht erst beim Notartermin. Diese Pflicht trifft Eigentümer und Makler gleichermaßen. Wird der Energieausweis gar nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergeben, gilt dies nach § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bereits in der Verkaufsanzeige auf Immobilienportalen müssen bestimmte Kennziffern des Energieausweises angegeben werden.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist grundsätzlich ein Energiebedarfsausweis (und nicht nur ein Verbrauchsausweis) auszustellen, sofern keine nachträgliche Modernisierung auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfolgte. Dies betrifft einen erheblichen Teil der unsanierten Altbauten in Frankfurt. Beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses ist der Käufer zusätzlich verpflichtet, nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem zur Ausstellung berechtigten Energieberater zu führen, sofern dies unentgeltlich angeboten wird (§ 80 Abs. 4 GEG).
Hinweis: GEG-Reform 2026 beobachten
Im Februar 2026 hat die Bundesregierung das Eckpunktepapier für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, das das GEG ablösen soll. Geplant ist eine stärkere Technologieoffenheit, insbesondere beim Heizungsaustausch. Das Gesetz soll laut aktuellem Stand im Juli 2026 in Kraft treten. Verkäufer sollten die weitere Entwicklung beobachten — für Energieausweise und Offenlegungspflichten sind zum Stand April 2026 keine Änderungen gegenüber den bestehenden GEG-Regelungen geplant. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung; sprechen Sie im Zweifelsfall einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Energieberater an.
Sachmängelrecht und Offenlegungspflicht nach BGB
Beim Immobilienverkauf gilt grundsätzlich die Sachmängelhaftung nach §§ 434 ff. BGB. Zwar kann diese per Kaufvertrag weitgehend ausgeschlossen werden — was bei privaten Verkäufern in der Praxis regelmäßig geschieht — jedoch schützt ein vereinbarter Haftungsausschluss nicht vor arglistig verschwiegenen Mängeln. Wenn ein Verkäufer Mängel kennt, die er nicht offenlegt, und der Käufer diese nach dem Kauf entdeckt, kann er unabhängig vom vereinbarten Haftungsausschluss Schadensersatz verlangen. Das gilt für bekannte Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Schädlingsbefall, nicht genehmigte Umbauten oder statische Mängel. Das Schweigen über bekannte Mängel schützt Verkäufer rechtlich nicht — es schadet ihnen. Transparenz ist beim Verkauf sanierungsbedürftiger Immobilien keine Schwäche, sondern Rechtspflicht.
Sanierungspflicht nach GEG — Käufer müssen nachrüsten
Käufer einer unsanierten Immobilie übernehmen mit dem Eigentum auch die Pflichten nach dem GEG. Konkret: Veraltete Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden, sofern keine Ausnahmeregelung greift. Die oberste Geschossdecke muss gedämmt sein, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Käufer müssen diese Kosten in ihrer Kalkulation berücksichtigen — und Verkäufer sollten diese Verpflichtungen im Exposé transparent kommunizieren, um spätere Vertragsstreitigkeiten zu vermeiden. Wer zukünftige GEG-Pflichten des Käufers aktiv im Verkaufsprozess thematisiert, signalisiert Seriosität und schützt sich rechtlich.
Kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Sanierungsobjekt
Sanierungsbedürftige Immobilien erfordern eine andere Bewertungsstrategie als modernisierte Objekte. Als IHK-zertifizierte Immobilienbewerter ermitteln wir den realistischen Verkehrswert Ihres Objekts — unter Berücksichtigung der energetischen Situation, des Baujahrs, der Lage und der tatsächlichen Käufernachfrage in Ihrem Stadtteil. Unverbindlich und kostenfrei.
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Sanieren vor dem Verkauf — oder so verkaufen wie es ist?
Die häufigste Frage, die uns Eigentümer sanierungsbedürftiger Immobilien stellen, lautet: „Soll ich erst sanieren und dann verkaufen — oder das Objekt so verkaufen, wie es ist?“ Die Antwort ist differenzierter als ein pauschales Ja oder Nein: Es kommt darauf an, welche Art von Sanierung geplant ist, wie viel Zeit und Eigenkapital zur Verfügung steht, und ob die Maßnahmen im Verkaufspreis vollständig refinanzierbar sind.
Kosmetische Maßnahmen können sich lohnen
Kleinere optische Maßnahmen — frisch gestrichene Wände, gereinigte oder neu verlegte Böden, ein aufgeräumter Keller — erhöhen die Attraktivität eines Objekts bei Besichtigungen messbar. Sie sprechen den Ersteindruck an und helfen, den psychologischen Ankereffekt positiv zu setzen: Käufer, die eine saubere, gepflegte Immobilie besichtigen, beginnen Preisverhandlungen auf einem anderen Niveau als Käufer, die eine verwilderte Wohneinheit sehen. Für relativ geringe Investitionen kann die Wirkung auf die erzielte Angebotswahrnehmung disproportional groß sein.
Umfassende Kernsanierungen lohnen sich selten
Eine vollständige Kernsanierung — neue Heizung, neue Fenster, vollständige Wärmedämmung — kostet bei einem typischen Frankfurter Einfamilienhaus schnell 150.000 bis 300.000 Euro oder mehr. Diese Kosten fließen im besten Fall teilweise in den Verkaufspreis ein, werden aber selten vollständig refinanziert. Professionelle Käufer, insbesondere Investoren, kalkulieren den Nachsanierungswert ohnehin selbst — und werden für bereits durchgeführte Sanierungen nicht automatisch den vollen Kostenersatz zahlen. Hinzu kommt: Eine vom Verkäufer durchgeführte Sanierung entspricht nicht immer den Vorstellungen des Käufers, was in Preisverhandlungen zu Reibung führt. Wer ausreichend Eigenkapital hat und Zeit mitbringt, kann von einer energetischen Sanierung profitieren — wer rasch verkaufen möchte, ist in den meisten Fällen besser beraten, die Immobilie im Ist-Zustand mit sachgerechter Preisgestaltung zu vermarkten.
Bewertung der Sanierungskosten im Exposé
Eine professionelle Vermarktung sanierungsbedürftiger Immobilien enthält eine ehrliche, belegbare Schätzung der anfallenden Sanierungskosten — entweder durch ein Gutachten oder durch Handwerkerangebote. Dieser Ansatz klingt intuitiv dem Verkäufer gegenüber nachteilig, ist es aber in der Realität nicht: Käufer, die selbst keine belastbare Kostenschätzung haben, setzen in Verhandlungen einen maximalen Risikopuffer an, der über den tatsächlichen Sanierungskosten liegt. Wer als Verkäufer die Kosten transparent und sachlich kommuniziert, begrenzt den Verhandlungspuffer des Käufers auf das Tatsächliche — und sichert sich damit oft einen besseren Endpreis.
Der Verkaufsprozess: Schritt für Schritt zur erfolgreichen Übergabe
Der Verkauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie folgt denselben Grundprinzipien wie jeder andere Immobilienverkauf — erfordert aber in einzelnen Schritten eine spezifischere Herangehensweise. Wer den Prozess strukturiert angeht, vermeidet die typischen Fehler, die wir in unserer täglichen Beratungspraxis beobachten: überhöhte Angebotspreis, fehlende Unterlagen, ungezielte Käuferansprache.
Schritt 1: Realistische Wertermittlung
Der Ausgangspunkt jedes erfolgreichen Verkaufs ist eine marktgerechte Bewertung. Bei sanierungsbedürftigen Immobilien bedeutet dies: Der Verkehrswert wird nach den Methoden der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) ermittelt — für Einfamilienhäuser in der Regel über das Sachwertverfahren, für Mehrfamilienhäuser über das Ertragswertverfahren. Der energetische Zustand, das Baujahr und konkrete Modernisierungskosten fließen als wertmindernde Parameter ein. Eine Bewertung, die diese Parameter ignoriert oder den Angebotspreis auf Wunsch des Eigentümers optimistisch ansetzt, schadet: Sie verzögert den Verkauf, beschädigt die Verhandlungsposition und zwingt am Ende zu Preissenkungen, die das Vertrauen der verbleibenden Interessenten untergraben.
Schritt 2: Unterlagen vollständig vorbereiten
Bei sanierungsbedürftigen Immobilien sind vollständige Unterlagen besonders wichtig, weil Käufer und Finanzierer die energetische Situation und den baulichen Zustand aktiv prüfen. Folgende Dokumente sollten vor der Vermarktung vorliegen: aktueller Energieausweis (Pflicht gemäß § 80 GEG), Grundbuchauszug, Grundrisse aller Etagen, ggf. Baugenehmigungen für vorgenommene Umbauten, Nachweise über durchgeführte Wartungen (Heizung, Schornstein), für Eigentumswohnungen Teilungserklärung und aktuelle WEG-Abrechnungen. Fehlende Unterlagen verzögern den Verkauf — nicht weil der Notar sie zwingend vorab benötigt, sondern weil Käufer bei lückenhafter Dokumentation Risikoaufschläge einkalkulieren.
Schritt 3: Zielgruppengerechte Vermarktung
Sanierungsobjekte benötigen eine Vermarktungsstrategie, die offen mit dem Zustand umgeht und die richtigen Interessenten anspricht. Das Exposé sollte den Sanierungsbedarf sachlich beschreiben, die Lagestärke herausarbeiten und das Potenzial nach Modernisierung realistisch darstellen. Professionelle Fotos sind auch bei sanierungsbedürftigen Objekten Pflicht — nicht um Mängel zu verschleiern, sondern um Substanz, Raumgröße und Lage zur Geltung zu bringen. Ein Exposé, das Sanierungsbedarf verschweigt oder hinter euphorischen Formulierungen versteckt, erzeugt bei Besichtigungen Enttäuschung — und Enttäuschung in der Besichtigung kostet Verhandlungsposition.
Schritt 4: Kaufpreisverhandlung faktenbasiert führen
Bei sanierungsbedürftigen Immobilien ist ein sachlich geführter, härterer Verhandlungsstil auf Käuferseite die Regel, nicht die Ausnahme — das bestätigt auch der Marktbericht Rhein-Main 2025/26 der Nassauischen Sparkasse. Verkäufer, die mit belegbaren Daten in die Verhandlung gehen — reale Vergleichsverkäufe in der Nachbarschaft, konkrete Sanierungskostenschätzungen, aktuelle Bodenrichtwerte — können Gegenangebote wirkungsvoller parieren als diejenigen, die emotional auf eine überhöhte Preisvorstellung bestehen. Der Anker-Effekt wirkt in Verhandlungen stark: Wer den ersten konkreten Zahlenwert setzt und belegt, beeinflusst den Verhandlungsausgang maßgeblich.
Steuerliche Aspekte beim Verkauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Steuerliche Fragen spielen beim Verkauf sanierungsbedürftiger Immobilien eine besondere Rolle, weil viele dieser Objekte aus Erbfällen stammen oder seit Jahrzehnten im Familienbesitz sind. Die entscheidende steuerliche Frage ist in der Regel: Fällt Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn an? Dieser Hinweis ersetzt keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater; für Ihre individuelle Situation sollten Sie einen zugelassenen Steuerberater konsultieren.
Spekulationsfrist nach § 23 EStG
Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien sind einkommensteuerpflichtig, wenn der Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb erfolgt (sogenannte Spekulationsfrist gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 EStG). Bei sanierungsbedürftigen Objekten, die oft aus Erbfällen stammen, gilt als Erwerbsdatum das Erbdatum — nicht der ursprüngliche Kaufzeitpunkt des Erblassers. Wer also eine Immobilie erbt, die der Erblasser vor 20 Jahren erworben hat, kann diese unmittelbar nach dem Erbfall steuerfrei veräußern. Eine wichtige Ausnahme von der Steuerpflicht besteht, wenn der Eigentümer die Immobilie in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf durchgehend selbst bewohnt hat — dann entfällt die Besteuerung auch innerhalb der Zehn-Jahres-Frist.
Steuerlicher Hinweis
Die steuerliche Behandlung von Immobilienveräußerungen hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab — Besitzdauer, Nutzungsart, gewerblicher Handelstätigkeit und Erbkonstellationen. Marc Härter Immobilien ist kein Steuerberater. Bitte konsultieren Sie für Ihre konkrete Situation einen zugelassenen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.
Häufige Fehler beim Verkauf sanierungsbedürftiger Immobilien
In unserer Beratungspraxis in Frankfurt begegnen uns beim Verkauf sanierungsbedürftiger Objekte immer wieder dieselben Fehler — Fehler, die vermeidbar wären und die den Verkaufserfolg konkret gefährden. Diese zu kennen, ist der erste Schritt, sie zu vermeiden.
Fehler 1: Zu hoher Angebotspreis
Der häufigste Fehler beim Verkauf sanierungsbedürftiger Immobilien ist ein deutlich überhöhter Angebotspreis — oft gespeist aus dem Endowment-Effekt, also der Tendenz von Eigentümern, den Wert der eigenen Immobilie systematisch zu überschätzen. Ein zu hoher Angebotspreis hat eine direkte Konsequenz: Das Objekt stagniert auf den Portalen, sammelt viele Aufrufe aber wenige qualifizierte Anfragen, und muss schließlich unter medialer Beobachtung (jeder interessierte Käufer sieht die Verweildauer auf dem Portal) mit Preissenkungen korrigiert werden. Preissenkungen bei längerer Verweildauer signalisieren dem Markt ein Problem mit dem Objekt — auch wenn das Problem nur in der initialen Preisfindung lag.
Fehler 2: Fehlende oder veraltete Unterlagen
Ein fehlender oder veralteter Energieausweis, ein fehlerhafter Grundriss oder fehlende Baugenehmigungen für vorhandene Anbauten verzögern den Verkauf und geben Käufern und deren Finanzierern Anlass zu Nachverhandlungen. Besonders bei Objekten aus dem Erbfall sind Unterlagen häufig unvollständig — Baupläne sind verloren, Grundbucheintragungen nicht aktuell, Auflagen aus Bebauungsplänen nicht dokumentiert. Wer diese Lücken vor der Vermarktung schließt, spart Zeit in der Abwicklung und vermeidet Überraschungen am Notartermin.
Fehler 3: Ungezielte Vermarktung ohne Zielgruppenansprache
Eine offene Vermarktung ohne klare Zielgruppendefinition führt bei sanierungsbedürftigen Objekten zu vielen Besichtigungen, aber wenigen qualifizierten Kaufinteressenten. Die Folge: Eigentümer investieren Zeit in Besichtigungen mit Interessenten, die entweder die Finanzierungsvoraussetzungen nicht erfüllen oder den Sanierungsbedarf unterschätzt haben und nach der Besichtigung abspringen. Wer von Anfang an klar kommuniziert — für wen dieses Objekt geeignet ist und für wen nicht — zieht qualifizierte Interessenten an und spart sich unproduktive Besichtigungen. Über unser Netzwerk in Frankfurt identifizieren wir vorqualifizierte Käufer, bevor ein Objekt öffentlich vermarktet wird.
Fehler 4: Schweigen über bekannte Mängel
Das Verschweigen bekannter Mängel ist nicht nur ein ethisches, sondern ein rechtliches Problem. Arglistig verschwiegene Mängel untergraben jeden vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss nach §§ 434, 444 BGB. Eigentümer, die einen Feuchtigkeitsschaden in der Kellerdecke kennen und verschweigen, riskieren nach dem Verkauf Schadensersatzansprüche. Transparenz schützt den Verkäufer — und ist beim professionellen Immobilienverkauf in Frankfurt unabdingbar.
Häufige Fragen zum Verkauf sanierungsbedürftiger Immobilien
Wie groß ist der Preisabschlag für eine sanierungsbedürftige Immobilie in Frankfurt?
Der Preisabschlag hängt von der Energieeffizienzklasse, dem Baujahr und der Lage ab. Laut dem Analyseunternehmen Empirica betrug der Abschlag für Objekte der Energieeffizienzklasse G bei Einfamilienhäusern zuletzt rund 333 Euro pro Quadratmeter gegenüber einem modernen Referenzobjekt — 2022 lag dieser Wert noch bei 196 Euro pro Quadratmeter. Für Objekte der Klasse H oder für Häuser aus den 1960er-Jahren mit schlechtem Bauzustand kann der Gesamtabschlag über 1.100 Euro pro Quadratmeter liegen. Der Wohnungsmarktbericht 2024/2025 der Frankfurter Immobilienbörse nennt Abschläge von bis zu 30 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Angebotspreis. In guten Frankfurter Lagen wirkt die hohe Grundnachfrage als Puffer, sodass die absoluten Abschläge zwar erheblich, aber geringer ausfallen als in strukturschwächeren Regionen.
Muss ich einen Energieausweis vorlegen, wenn ich eine sanierungsbedürftige Immobilie verkaufe?
Ja, ohne Ausnahme. Gemäß Paragraf 80 Absatz 3 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beim Verkauf einer beheizten Immobilie ein gültiger Energieausweis vorzulegen — spätestens zum Besichtigungstermin, unaufgefordert. Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Kennwerte des Energieausweises angegeben werden. Wer den Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 108 GEG, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Für Häuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht nachträglich auf den Wärmeschutzstandard von 1977 gebracht wurden, ist ein Energiebedarfsausweis (nicht nur ein Verbrauchsausweis) vorgeschrieben.
Sollte ich eine sanierungsbedürftige Immobilie erst sanieren und dann verkaufen?
In den meisten Fällen ist eine umfassende Kernsanierung vor dem Verkauf nicht empfehlenswert. Die Sanierungskosten werden im Verkaufspreis selten vollständig refinanziert, weil professionelle Käufer die Maßnahmen selbst planen und umsetzen möchten und für eine bereits durchgeführte Sanierung keinen vollen Kostenersatz zahlen. Kleinere kosmetische Maßnahmen — frische Farbe, sauberer Keller, gepflegtes Außengelände — können hingegen die Attraktivität bei Besichtigungen spürbar erhöhen und helfen, einen guten Ersteindruck zu erzeugen. Wer nicht sicher ist, welche Maßnahmen sich lohnen, sollte eine unabhängige Einschätzung einholen, bevor er investiert.
Wer kauft sanierungsbedürftige Immobilien in Frankfurt?
Die Hauptkäufergruppen für sanierungsbedürftige Immobilien in Frankfurt sind erstens Value-Add-Investoren und Projektentwickler, die auf Wertsteigerung durch Modernisierung spezialisiert sind und oft Zugang zu Fördermitteln und Handwerkernetzwerken haben. Zweitens Eigennutzer mit handwerklichem Hintergrund und ausreichend Eigenkapital, die Eigenleistung als Kostenvorteil einkalkulieren. Drittens Käufer aus dem unmittelbaren Umfeld des Objekts, zum Beispiel Nachbarn oder Bekannte, die die Lage gezielt suchen. Die richtige Identifikation der Käufergruppe ist entscheidend für eine effiziente Vermarktung — ein Exposé für Investoren spricht eine andere Sprache als eines für Eigennutzer.
Muss ich dem Käufer Mängel der Immobilie offenlegen?
Ja — zumindest alle Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind und die der Käufer bei einer Besichtigung nicht offensichtlich erkennen kann. Das Schweigen über bekannte versteckte Mängel wie Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Schädlingsbefall oder statische Probleme gilt als arglistige Täuschung nach Paragraf 123 BGB und kann den vereinbarten Haftungsausschluss im Kaufvertrag außer Kraft setzen. Der Käufer kann in solchen Fällen Schadensersatz verlangen oder den Kaufvertrag anfechten. Transparenz schützt Verkäufer rechtlich und schafft eine vertrauensvolle Grundlage für die Verhandlung.
Ist der Gewinn aus dem Verkauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie steuerpflichtig?
Der Gewinn ist einkommensteuerpflichtig, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird (Spekulationsfrist nach Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 1 EStG). Ausnahmen gelten, wenn der Eigentümer die Immobilie in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf durchgehend selbst genutzt hat — dann entfällt die Steuer auch innerhalb der Frist. Bei Erbfällen gilt das Erbdatum als Erwerbsdatum; eine vor Jahrzehnten vom Erblasser erworbene Immobilie kann daher unmittelbar nach dem Erbfall steuerfrei verkauft werden. Da die steuerlichen Konsequenzen stark von den Einzelumständen abhängen, empfehlen wir die Konsultation eines zugelassenen Steuerberaters vor dem Verkauf.
Was passiert mit dem Käufer einer sanierungsbedürftigen Immobilie nach dem Kauf — welche Pflichten entstehen?
Mit dem Erwerb einer unsanierten Immobilie übernimmt der Käufer auch die gesetzlichen Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Konkret: Veraltete Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel ersetzt werden, sofern keine technische Ausnahme greift. Die oberste Geschossdecke muss gedämmt sein, wenn dies technisch möglich ist. Darüber hinaus muss der Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses nach Erhalt des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater führen, wenn dieses unentgeltlich angeboten wird (Paragraf 80 Absatz 4 GEG). Diese Kosten sollten Käufer in ihrer Gesamtkalkulation berücksichtigen — und Verkäufer sollten diese Pflichten im Exposé transparent ansprechen.
Lohnt sich ein Makler beim Verkauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie?
Gerade bei sanierungsbedürftigen Immobilien ist ein erfahrener Makler besonders wertvoll: Er kennt die relevanten Käufergruppen, ermittelt einen marktgerechten Preis unter Berücksichtigung des Sanierungsbedarfs, bereitet das Exposé zielgruppengerecht auf und führt Verhandlungen faktenbasiert. Studien des IVD zeigen, dass privat verkaufte Immobilien im Durchschnitt unter dem durch Makler erzielten Preisniveau liegen — die Provisionsersparnis wird durch niedrigere Kaufpreise oft mehr als kompensiert. Bei Sanierungsobjekten, bei denen der Verhandlungsspielraum besonders groß ist, fällt dieser Effekt erfahrungsgemäß noch stärker ins Gewicht.
Über den Autor
Marc Härter
Immobilienmakler & Inhaber · Frankfurt am Main
Marc Härter ist seit über 15 Jahren im Frankfurter Immobilienmarkt tätig und spezialisiert auf den Verkauf von Wohn- und Anlageimmobilien in Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main Gebiet. Als Inhaber von Marc Härter Immobilien mit Sitz im Westend, begleitet er Eigentümer und Investoren mit fundierter Marktkennntnis, diskreter Abwicklung bei Off-Market Immobilien (Secret Sale) und einem breiten Netzwerk an vorgemerkten Käufern.
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