Fakt ist, dass der veranschlagte Verkehrswert über eine Zwangsversteigerung fast nie erreicht wird, sofern sich die Immobilie in einer strukturschwächeren Gegend befindet. Die Immobilie wechselt somit unter ihrem Wert den Eigentümer, was weder für den Schuldner noch den Gläubiger ein gutes Geschäft ist.
Durch den freien Verkauf auf dem Markt kann der tatsächliche Verkehrswert erzielt werden, der in Idealfall die offenen Forderungen deckt und somit keine Restschuld offen bleibt. Sowohl Darlehensgeber wie auch Eigentümer sind meist durch einen freihändigen Verkauf finanziell im Vorteil – Ein frühzeitiges Gespräch zwischen den Parteien hilft, diesen Schritt in die Wege zu leiten.