Da der Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie eine hohe, wirtschaftliche Tragweite besitzt, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Nur mit dieser wird der Kaufvertrag rechtskräftig. Neben der Vorbereitung des Kaufvertrags, der eigentlichen Beurkundung und der darauf folgenden Abwicklung, damit das Eigentum umgeschrieben werden kann, ist der Notar neutrale Person zwischen Verkäufer und Käufer.
Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt tritt der Notar stets unparteiisch auf. Hat er bereits im Vorfeld eine Partei in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt gegen die andere Vertragspartei vertreten, ist die Neutralität nicht mehr gegeben. In diesem Fall darf eine Beurkundung nicht mehr von ihm durchgeführt werden.