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Unterlagen für den Immobilienverkauf Vollständige Checkliste für Haus, Wohnung und Grundstück

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, steht früh vor einer zentralen Frage: Welche Unterlagen beim Immobilienverkauf werden überhaupt benötigt – und wo bekommt man sie? Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück handelt. Denn obwohl es eine Reihe von Dokumenten gibt, die für alle…

Unterlagen für den Immobilienverkauf Vollständige Checkliste für Haus, Wohnung und Grundstück

Das Wichtigste vorab

Unterlagen für den Immobilienverkauf Vollständige Checkliste für Haus… auf einen Blick

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Warum vollständige Unterlagen über Erfolg oder Misserfolg entscheidenVollständige Verkaufsunterlagen erfüllen beim Immobilienverkauf drei unterschiedliche Funktionen gleichzeitig. Erstens schaffen sie Vertrauen: Ein Kaufinteressent, dem Sie alle relevanten Dokumente lückenlos vorlegen…

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Unterlagen, die bei jedem Immobilienverkauf benötigt werdenUnabhängig davon, ob Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen – bestimmte Dokumente werden in jedem Fall verlangt. Diese Basisunterlagen dienen dem Nachweis von Eigentum, Lage und rechtlichem Status der…

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Unterlagen beim Hausverkauf: Checkliste für EigentümerBeim Verkauf eines Einfamilienhauses, einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenmittelhauses kommen zu den allgemeinen Basisunterlagen weitere immobilienspezifische Dokumente hinzu. Diese betreffen vor allem die bauliche…

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Unterlagen beim Wohnungsverkauf: Besonderheiten der WEGDer Verkauf einer Eigentumswohnung unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt vom Hausverkauf: Sie verkaufen nicht nur Ihre Wohnung, sondern auch einen Miteigentumsanteil am gesamten Gebäude und am…
Inhaltsverzeichnis
  1. 01Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
  2. 02Warum vollständige Unterlagen über Erfolg oder Misserfolg entscheiden
  3. 03Unterlagen, die bei jedem Immobilienverkauf benötigt werden
  4. 04Unterlagen beim Hausverkauf: Checkliste für Eigentümer
  5. 05Unterlagen beim Wohnungsverkauf: Besonderheiten der WEG
  6. 06Unterlagen beim Grundstücksverkauf: Was Käufer wirklich brauchen
  7. 07Besondere Situationen: Erbfall, Denkmalschutz und Erbbaurecht
  8. 08Wo bekomme ich die Unterlagen? Zuständige Stellen im Überblick
  9. 09Was kostet die Unterlagenbeschaffung insgesamt?
  10. 10Wie Marc Härter Immobilien Sie bei den Unterlagen unterstützt
  11. 11Fazit: Frühzeitig planen, sicher verkaufen

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, steht früh vor einer zentralen Frage: Welche Unterlagen beim Immobilienverkauf werden überhaupt benötigt – und wo bekommt man sie? Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück handelt. Denn obwohl es eine Reihe von Dokumenten gibt, die für alle Objekttypen gleichermaßen verlangt werden, kommen je nach Art der Immobilie spezifische Nachweise hinzu, ohne die weder Kaufinteressenten noch finanzierende Banken noch der beurkundende Notar den Verkauf abwickeln können.

In der Praxis begegnet uns bei Marc Härter Immobilien immer wieder die Situation, dass Eigentümer den Zeitaufwand für die Dokumentenbeschaffung unterschätzen. Manche Unterlagen liegen griffbereit im Ordner, andere müssen beim Amt beantragt werden und benötigen mehrere Tage Bearbeitungszeit. Wer zu spät beginnt, riskiert Verzögerungen im Verkaufsprozess – und im schlimmsten Fall das Platzen eines eigentlich unterschriftsreifen Kaufvertrags. Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine vollständige, nach Objekttyp differenzierte Übersicht mit Angaben dazu, wo Sie die jeweiligen Dokumente erhalten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Regelmäßig benötigt werden ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte, Baupläne und Genehmigungen, eine nachvollziehbare Wohn- und Nutzflächenberechnung, Energieausweis sowie Nachweise zu Modernisierungen, Belastungen und laufenden Kosten. Der genaue Umfang hängt vom Objekt, der finanzierenden Bank und dem Kaufvertrag ab. Deshalb sollten Unterlagen in drei Stufen geordnet werden: für die Vermarktung, für die Finanzierungsprüfung und für die notarielle Abwicklung.

Warum vollständige Unterlagen über Erfolg oder Misserfolg entscheiden

Vollständige Verkaufsunterlagen erfüllen beim Immobilienverkauf drei unterschiedliche Funktionen gleichzeitig. Erstens schaffen sie Vertrauen: Ein Kaufinteressent, dem Sie alle relevanten Dokumente lückenlos vorlegen können, wird deutlich seltener mit Nachverhandlungen oder Rücktrittsdrohungen reagieren als jemand, der das Gefühl hat, nicht alle Informationen zu erhalten. Der sogenannte Endowment-Effekt – die psychologische Tendenz, das Eigene als besonders wertvoll zu betrachten – kann beim Verkäufer dazu verführen, unangenehme Fakten (etwa eine eingetragene Grundschuld oder ausstehende Sanierungen) kleinzureden. Transparente Unterlagen schaffen hier Klarheit und schützen vor späteren Anfechtungen.

Zweitens benötigen finanzierende Banken objektspezifische Unterlagen, deren Umfang je nach Kreditinstitut und Immobilie variiert. Fehlen wichtige Nachweise, können Kreditprüfung und Verkaufsablauf ins Stocken geraten. Drittens muss der Notar den Grundbuchstand und die für den Vertrag relevanten rechtlichen Angaben prüfen. Daraus folgt jedoch kein für jeden Verkauf identischer Dokumentenkatalog und keine allgemeine gesetzliche Vorlaufzeit. Beginnen Sie deshalb früh mit einer objektbezogenen Bestandsaufnahme.

Die häufigsten Fehler bei der Unterlagensammlung

Zu den häufigsten Fehlern zählen ein fehlender oder nicht rechtzeitig verwendeter Energieausweis, ein Grundbuchauszug, der den aktuellen Rechtsstand nicht mehr zuverlässig abbildet, sowie unvollständige WEG-Unterlagen beim Wohnungsverkauf. Banken können unterschiedlich aktuelle Nachweise verlangen; eine allgemeine gesetzliche Drei-Monats-Frist gibt es für den Grundbuchauszug nicht. Beim Grundstücksverkauf sind Bebauungsmöglichkeiten, Erschließung und mögliche Altlasten objektbezogen zu prüfen. Ein erfahrener Makler unterstützt Sie dabei, typische Fehler beim Immobilienverkauf frühzeitig zu vermeiden.

Unterlagen für den Immobilienverkauf Vollständige Checkliste für Haus, Wohnung und Grundstück

Unterlagen, die bei jedem Immobilienverkauf benötigt werden

Welche Dokumente benötigt werden, hängt von Objektart, Nutzung, Finanzierung und rechtlichen Besonderheiten ab. Einige Nachweise sind regelmäßig relevant, andere nur bei Häusern, Grundstücken, Eigentumswohnungen oder vermieteten Objekten. Im Folgenden beschreiben wir die wichtigsten Unterlagen und ihre typischen Bezugsstellen.

Grundbuchauszug – das wichtigste Dokument überhaupt

Der Grundbuchauszug ist das zentrale Dokument beim Immobilienverkauf. Er weist das Eigentum nach und gibt Auskunft über eingetragene Lasten und Beschränkungen – etwa Grundschulden, Wegerechte oder Nießbrauchrechte. Käufer und finanzierende Banken benötigen regelmäßig einen aktuellen Auszug; der Notar ruft den Grundbuchstand im Beurkundungsverfahren üblicherweise selbst ab. Wie aktuell ein vorab bereitgestellter Auszug sein muss, hängt vom Verwendungszweck ab.

Wo beantragen: Beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts. Als Eigentümer können Sie den Antrag nach den dort angebotenen Wegen stellen; der Notar kann den Grundbuchstand im Beurkundungsverfahren ebenfalls abrufen. Mehr zu den Lasten und Beschränkungen im Grundbuch sowie zur Frage, wer das Grundbuch einsehen darf, finden Sie in unserem Grundbuch-Ratgeber. Kosten: Für einen einfachen Grundbuchausdruck fallen nach dem GNotKG regelmäßig 10 Euro, für einen amtlichen Ausdruck 20 Euro an; zusätzliche Versand- oder Portalkosten sind möglich.

Flurkarte und Energieausweis: Bedarf hängt vom Objekt ab

Die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte) zeigt Lage, Grenzen und umliegende Flurstücke. Sie ist vor allem bei Häusern und Grundstücken sowie für Finanzierungs- und Bewertungszwecke relevant; beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist sie nicht in jedem Fall zwingend. Wo beantragen: Beim zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt. In vielen Bundesländern kann die Karte auch über digitale Geoportale eingesehen werden. Kosten: Je nach Bundesland und Ausfertigungsform unterschiedlich.

Der Energieausweis ist beim Gebäudeverkauf nach § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) grundsätzlich erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Er ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach dem Kauf zu übergeben. Liegt bei Veröffentlichung einer kommerziellen Anzeige bereits ein Ausweis vor, gehören die Angaben nach § 87 GModG in die Anzeige. Relevante Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Es gibt Verbrauchs- und Bedarfsausweise; welcher Typ zulässig ist, hängt vom Gebäude ab. Wo beantragen: Bei einer nach § 88 GModG ausstellungsberechtigten Person. Kosten: Sie richten sich nach Gebäude, Ausweistyp und Datengrundlage.

Dokument Wo beantragen Bearbeitungszeit Ca. Kosten
Grundbuchauszug (aktuell) Grundbuchamt / Amtsgericht Bearbeitungsweg und Grundbuchamt abhängig Gebühr abhängig von Abruf und Ausfertigung
Flurkarte / Liegenschaftskarte Katasteramt / Vermessungsamt Katasterbehörde und Abrufweg abhängig Nach geltendem Gebührenrecht
Energieausweis (Verbrauch) Zertifizierter Energieberater / Online Anbieter und Datengrundlage abhängig Frei vereinbart
Energieausweis (Bedarf) Energieberater / Architekt / Ingenieur Objekt, Unterlagen und Anbieter abhängig Frei vereinbart
Grundrisse Eigene Bauunterlagen / Bauamt / Architekt Aktenlage und Neuerstellungsbedarf abhängig Behördengebühr beziehungsweise Angebot
Grundsteuerbescheid Eigene Unterlagen / Finanzamt Vorhanden Kostenlos

Unterlagen beim Hausverkauf: Checkliste für Eigentümer

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses, einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenmittelhauses kommen zu den allgemeinen Basisunterlagen weitere immobilienspezifische Dokumente hinzu. Diese betreffen vor allem die bauliche Substanz, die Gebäudetechnik sowie etwaige Sanierungsmaßnahmen. Kaufinteressenten und ihre Banken möchten genau wissen, was sie erwerben – und das erfordert eine lückenlose Dokumentation des Gebäudes.

Bauunterlagen und behördliche Dokumente

Die Baugenehmigung belegt, dass das Gebäude oder ein späterer Anbau rechtmäßig errichtet wurde. Sie ist für Käufer und Banken gleichermaßen wichtig – denn ein Gebäude ohne Baugenehmigung kann im schlimmsten Fall behördlich als Schwarzbau eingestuft werden. Die Baubeschreibung ergänzt dies durch eine detaillierte Auflistung aller verwendeten Materialien, der Bauweise und der Haustechnik. Beide Dokumente befinden sich häufig in den persönlichen Bauunterlagen der Eigentümer; fehlen sie, müssen sie beim zuständigen Bauamt angefordert werden. Die Bearbeitungszeit kann dabei je nach Gemeinde mehrere Wochen betragen. Kosten: In der Regel zwischen 20 und 60 Euro je Dokument, abhängig von der Gebührenordnung des jeweiligen Landkreises.

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, ob öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf dem Grundstück eingetragen sind – beispielsweise eine Pflicht zur Freihaltung von Bebauung für einen Nachbarpfad (Abstandsbaulast) oder Brandschutzauflagen. Solche Lasten können den Wert und die Nutzbarkeit einer Immobilie erheblich beeinflussen. Wo beantragen: Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landkreises. Kosten: Ein Negativattest (keine Einträge vorhanden) ist häufig kostenlos; ein Positivattest kostet bis zu 50 Euro je Flurstück.

Technische Nachweise und Versicherungsunterlagen

Für Häuser ab einem gewissen Alter oder mit komplexer Haustechnik verlangen Käufer und Banken zunehmend Nachweise über regelmäßige Wartungen und Inspektionen. Dazu zählen Heizungswartungsprotokolle, Kaminkehrerabrechnungen und – sofern vorhanden – Inspektionsberichte für Ölheizung, Photovoltaikanlagen oder Aufzüge. Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder nach DIN 277 ist seit einigen Jahren von besonderer Bedeutung, da Banken für die Kreditvergabe teilweise verlangen, dass sie von einem Architekten oder Sachverständigen bestätigt wurde. Weichen die tatsächlichen Maße von den im Exposé genannten ab, kann das zu erheblichen Problemen bis hin zur Anfechtung des Kaufvertrags führen.

Die Wohngebäudeversicherungspolice sollte dem Käufer übergeben werden, da diese beim Eigentumsübergang in der Regel kraft Gesetzes auf ihn übergeht. Gleiches gilt für Nachweise über Handwerkerleistungen der letzten Jahre sowie ggf. vorhandene Garantieurkunden für Fenster, Heizungsanlage oder Dach. Bei vermieteten Häusern kommen zusätzlich aktuelle Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und ggf. Protokolle über Mieterhöhungen hinzu – dies ist besonders relevant für Kapitalanleger, die eine vollständige Ertragsübersicht benötigen.

Dokument Wo beantragen / Quelle Ca. Kosten Pflicht?
Baugenehmigung(en) Eigene Unterlagen / Bauamt 20 – 60 € Ja
Baubeschreibung Eigene Unterlagen / Bauamt kostenlos – 50 € Ja
Baulastenverzeichnis Untere Bauaufsichtsbehörde kostenlos – 50 € Empfohlen
Wohnflächenberechnung Eigene Unterlagen / Architekt / Sachverst. kostenlos – 300 € Ja (Bank)
Heizungswartungsprotokoll Heizungsunternehmen / eigene Unterlagen kostenlos Empfohlen
Wohngebäudeversicherung Eigene Unterlagen / Versicherung kostenlos Empfohlen
Altlastenauskunft (ggf.) Bodenschutz-/Altlastenbehörde ca. 35 € Je nach Lage
Mietverträge (bei Vermietung) Eigene Unterlagen kostenlos Bei Vermietung

Unterlagen beim Wohnungsverkauf: Besonderheiten der WEG

Der Verkauf einer Eigentumswohnung unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt vom Hausverkauf: Sie verkaufen nicht nur Ihre Wohnung, sondern auch einen Miteigentumsanteil am gesamten Gebäude und am Gemeinschaftseigentum. Das macht die Dokumentation deutlich umfangreicher. Kaufinteressenten möchten wissen, in welchem Zustand sich das Gebäude befindet, welche Sanierungen geplant sind, wie hoch die laufenden Kosten sind und wie die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wirtschaftet. Für den Verkauf einer Wohnung in Frankfurt gilt dabei dasselbe wie bundesweit: Ohne die WEG-spezifischen Unterlagen lässt sich ein Kaufvertrag nicht seriös vorbereiten.

Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Teilungserklärung ist das rechtliche Gründungsdokument einer Eigentümergemeinschaft. Sie regelt, welche Flächen zum Sondereigentum (z. B. die einzelne Wohnung) und welche zum Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhäuser, Dach, Heizungsanlage) gehören. Ohne diese Urkunde kann kein rechtswirksamer Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung geschlossen werden. Der Aufteilungsplan ergänzt die Teilungserklärung durch eine grafische Darstellung des gesamten Gebäudes mit Nummerierung der Einheiten. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt behördlich, dass die Wohnung baulich in sich abgeschlossen ist – eine Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch. Wo beantragen: Teilungserklärung und Aufteilungsplan erhalten Sie beim Grundbuchamt oder bei der Hausverwaltung. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist beim Bauordnungsamt erhältlich. Kosten: Die Dokumente sind häufig bereits vorhanden; bei Neubeschaffung fallen Gebühren von ca. 20 bis 60 Euro an.

WEG-Wirtschaftsunterlagen: Hausgeld, Rücklagen und Versammlungsprotokolle

Für einen informierten Käufer sind die wirtschaftlichen Unterlagen der WEG mindestens ebenso wichtig wie die bauliche Substanz. Der aktuelle Wirtschaftsplan gibt Auskunft über die geplanten Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres und zeigt, wie hoch das monatliche Hausgeld ist. Die Jahresabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre machen deutlich, ob die Gemeinschaft solide wirtschaftet oder ob regelmäßige Nachzahlungen anfallen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage ist ein besonders wichtiger Indikator: Eine niedrig dotierte Rücklage kann bedeuten, dass auf die Käufer bald Sonderumlagen für größere Sanierungen – etwa Dach, Fassade oder Aufzug – zukommen. Wo beantragen: Alle Wirtschaftsunterlagen werden von der Hausverwaltung bereitgestellt. Als Eigentümer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf diese Dokumente.

Die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen zeigen, welche Beschlüsse gefasst wurden und ob größere Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anstehen. Käufer treten beim Wohnungskauf in die Gemeinschaft ein und sind an alle gefassten Beschlüsse gebunden – auch wenn sie bei der Versammlung noch gar nicht anwesend waren. Ebenfalls bereitzustellen sind die aktuelle Hausordnung und der Verwaltervertrag. Bei einer vermieteten Wohnung kommen aktuelle Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre hinzu.

Dokument Wo beantragen / Quelle Ca. Kosten Pflicht?
Teilungserklärung inkl. Gemeinschaftsordnung Grundbuchamt / Hausverwaltung kostenlos – 60 € Ja
Aufteilungsplan Bauordnungsamt / Hausverwaltung 20 – 50 € Ja
Abgeschlossenheitsbescheinigung Bauordnungsamt 20 – 50 € Ja
Wirtschaftsplan (aktuell) Hausverwaltung kostenlos Ja
Jahresabrechnungen (letzte 2–3 Jahre) Hausverwaltung kostenlos Ja
Instandhaltungsrücklage (aktueller Stand) Hausverwaltung kostenlos Ja (Bank)
Eigentümerversammlungsprotokolle (letzte 3 Jahre) Hausverwaltung kostenlos Empfohlen
Hausordnung & Verwaltervertrag Hausverwaltung kostenlos Empfohlen
Mietvertrag & Nebenkostenabr. (bei Vermietung) Eigene Unterlagen kostenlos Bei Vermietung

Unterlagen beim Grundstücksverkauf: Was Käufer wirklich brauchen

Beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks denken viele Eigentümer, der Dokumentationsaufwand sei gering – schließlich gibt es kein Gebäude zu beschreiben. Doch gerade für Bauwillige sind die bebauungsrechtlichen Rahmenbedingungen das entscheidende Kaufkriterium. Wer auf einem Grundstück eine Immobilie errichten möchte, möchte zuverlässig wissen, ob dies tatsächlich möglich ist, in welchem Umfang, in welcher Höhe und mit welchen Auflagen. Außerdem spielen Altlasten und Erschließungsstatus eine zentrale Rolle.

Bebauungsplan und Erschließungsnachweis

Der Bebauungsplan (B-Plan) der Gemeinde regelt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Er enthält Vorgaben zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Mischgebiet), zur Geschossflächenzahl (GFZ), zur Grundflächenzahl (GRZ), zur maximalen Gebäudehöhe und zu Dachformen. Liegt noch kein B-Plan vor, richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 oder § 35 BauGB, was eine eigenständige Prüfung durch das Bauamt erfordert. Wo beantragen: Der geltende Bebauungsplan ist beim Stadtplanungsamt oder der Gemeindeverwaltung erhältlich, häufig auch kostenlos online einsehbar. Eine verbindliche Bauvoranfrage beim Bauamt gibt vor dem Verkauf zusätzliche Sicherheit.

Die Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob das Grundstück bereits vollständig erschlossen ist – also ob Strom, Wasser, Abwasser und Zufahrt rechtlich gesichert sind. In Neubaugebieten können noch Erschließungskosten ausstehen, die auf den Käufer übertragen werden. Diese Information ist kaufpreisrelevant und muss transparent kommuniziert werden. Wo beantragen: Bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Erschließungsträger. Kosten: In der Regel zwischen 20 und 50 Euro.

Altlastenauskunft und Bodenuntersuchung

Das Altlastenkataster verzeichnet Grundstücke, auf denen durch frühere Nutzungen (Gewerbe, Industrie, Tankstellen, Deponien) Bodenverunreinigungen entstanden sein könnten. Beim Grundstücksverkauf ist eine Auskunft aus dem Altlastenkataster besonders wichtig, da kontaminierte Flächen erhebliche Sanierungskosten nach sich ziehen und im Extremfall die Bebaubarkeit ausschließen. Wo beantragen: Beim Umweltamt, der Bodenschutz- oder Altlastenbehörde des Landkreises. Informationen aus dem Altlastenkataster können grundsätzlich von allen Personen beantragt werden, wobei die Einwilligung des Eigentümers den Prozess beschleunigt. Kosten: Durchschnittlich ca. 35 Euro je nach Bearbeitungsaufwand; die Behörden können nach den geltenden Gebührenverordnungen Verwaltungsgebühren erheben.

Neben dem Altlastenkataster empfehlen wir für Grundstücke in Gewerbegebieten oder mit unklarer Nutzungshistorie auch ein Bodengutachten durch einen anerkannten Sachverständigen. Dies schafft Transparenz, beschleunigt die Kaufverhandlungen und schützt Sie als Verkäufer vor späteren Gewährleistungsansprüchen. Für eine professionelle Wertermittlung Ihrer Immobilie in Hessen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung.

Dokument Wo beantragen / Quelle Ca. Kosten Pflicht?
Bebauungsplan / Bauvoranfrage Stadtplanungsamt / Bauamt kostenlos – 100 € Ja
Anliegerbescheinigung Stadtverwaltung / Erschließungsträger 20 – 50 € Empfohlen
Altlastenauskunft Umweltamt / Altlastenbehörde ca. 35 € Empfohlen
Bodengutachten (bei Bedarf) Öffentlich best. Sachverständiger 800 – 2.500 € Je nach Lage
Baulastenverzeichnis Untere Bauaufsichtsbehörde kostenlos – 50 € Empfohlen
Leitungsbestandsplan (Versorgungsleit.) Versorgungsunternehmen / Gemeinde kostenlos – 30 € Je nach Lage

Besondere Situationen: Erbfall, Denkmalschutz und Erbbaurecht

In bestimmten Konstellationen kommen weitere spezielle Dokumente hinzu, die den Verkaufsprozess erheblich beeinflussen können. Wer eine geerbte Immobilie verkaufen möchte, benötigt zunächst einen aktuellen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis der Erbfolge und damit der Verfügungsberechtigung über die Immobilie. Erst wenn die Erbschaft im Grundbuch eingetragen oder zumindest nachgewiesen ist, kann ein Verkauf beurkundet werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema geerbte Immobilie verkaufen in Frankfurt.

Denkmalschutznachweis und Erbbaurechtsvertrag

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, ist der Nachweis der Denkmaleigenschaft für potenzielle Käufer essenziell. Denkmalschutz bedeutet einerseits Einschränkungen bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, bietet andererseits steuerliche Vorteile durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7i EStG. Der Nachweis ist formlos bei der zuständigen Denkmalbehörde zu beantragen und in der Regel kostenlos. Liegt für ein Grundstück ein Erbbaurechtsvertrag vor – d. h., der Boden gehört nicht dem Eigentümer des Gebäudes, sondern einem Dritten (häufig eine Kirche oder Gemeinde) – muss dieser Vertrag vollständig vorgelegt werden. Das Erbbaurecht ist im Grundbuch eingetragen und beeinflusst Kaufpreis und Finanzierbarkeit erheblich.

Auch bei eingetragenen Wohn- oder Nießbrauchrechten müssen diese Dokumente offengelegt werden, da sie die tatsächliche Nutzbarkeit der Immobilie für den Käufer direkt einschränken. Wir empfehlen in solchen Fällen eine frühzeitige Abstimmung mit dem Notar, um zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Löschung solcher Rechte vor oder mit dem Verkauf möglich ist. Lesen Sie dazu auch unsere Seite über das Grundbuch einfach erklärt.

Wo bekomme ich die Unterlagen? Zuständige Stellen im Überblick

Die Beschaffung der Verkaufsunterlagen ist für viele Eigentümer aufwändig, weil unterschiedliche Behörden und Stellen zuständig sind. Eine strukturierte Übersicht hilft dabei, den Überblick zu behalten und keine wichtigen Dokumente zu vergessen. Im Rhein-Main-Gebiet und in Frankfurt sind folgende Anlaufstellen in der Regel zuständig:

Behörde / Institution Ausgestellte Dokumente
Grundbuchamt (Amtsgericht) Grundbuchauszug, Teilungserklärung (Abruf)
Kataster- / Vermessungsamt Flurkarte / Liegenschaftskarte
Bauamt / Bauordnungsamt Baugenehmigung, Baubeschreibung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilungsplan
Stadtplanungsamt Bebauungsplan, Bauvoranfrage
Untere Bauaufsichtsbehörde (Landkreis) Baulastenverzeichnis
Umweltamt / Altlastenbehörde Altlastenkataster / Bodenauskunft
Stadtverwaltung Anliegerbescheinigung, Grundsteuerbescheid
Hausverwaltung WEG-Unterlagen (Wirtschaftsplan, Abrechnungen, Protokolle, Hausordnung)
Zertifizierter Energieberater / Architekt Energieausweis, Wohnflächenberechnung
Denkmalbehörde Denkmalschutznachweis

Was kostet die Unterlagenbeschaffung insgesamt?

Die Gesamtkosten für die Beschaffung aller Verkaufsunterlagen variieren je nach Objekttyp, Bundesland und Zustand der vorhandenen Dokumentation. Als grobe Orientierung lassen sich folgende Größenordnungen nennen: Beim Hausverkauf sollten Sie insgesamt mit Kosten zwischen 200 und 700 Euro rechnen, wenn Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis und ggf. einzelne Bauamtsabrechnungen neu beantragt werden müssen. Sind noch keine Grundrisse vorhanden, können die Kosten durch eine Neuvermessung durch einen Architekten auf bis zu 1.000 Euro und mehr steigen.

Beim Wohnungsverkauf sind die reinen Dokumentenkosten häufig geringer, da viele WEG-Unterlagen von der Hausverwaltung kostenlos bereitgestellt werden. Rechnen Sie dennoch mit ca. 150 bis 400 Euro für Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis und eventuelle Behördengebühren. Beim Grundstücksverkauf können insbesondere ein Bodengutachten (ca. 800 bis 2.500 Euro) und eine Bauvoranfrage die Kosten erhöhen, falls diese zur Absicherung des Kaufpreises eingeholt werden. Ohne Gutachten bewegen sich die Grundkosten im Bereich von 100 bis 300 Euro. Für eine professionelle Immobilienbewertung in Frankfurt stehen wir Ihnen unverbindlich zur Verfügung.

Wer trägt die Kosten – Verkäufer oder Makler?

Grundsätzlich trägt der Verkäufer die Kosten der Unterlagenbeschaffung, da diese zur Vorbereitung des Verkaufs gehören. Professionelle Makler unterstützen ihre Kunden dabei in unterschiedlichem Maße: Manche übernehmen die Beantragung auf Basis einer Vollmacht und rechnen die Gebühren weiter, andere legen die Kosten zunächst vor. Wir klären dies in unserer kostenlosen Erstberatung transparent und helfen Ihnen, den Beschaffungsprozess so effizient wie möglich zu gestalten – denn jede Woche, die beim Unterlagenmanagement verloren geht, verzögert den Verkaufsstart und damit den Erlös. Mehr dazu, ob Privatverkauf oder Makler die bessere Wahl ist, lesen Sie in unserem Vergleichsratgeber.

Wie Marc Härter Immobilien Sie bei den Unterlagen unterstützt

Bei Marc Härter Immobilien betreut Sie der Inhaber persönlich – von der ersten Einschätzung über die Vermarktung bis zur Schlüsselübergabe. Das bedeutet auch: Marc Härter, Diplom-Immobilienwirt (EIA) und Immobilienbewerter nach ImmoWertV, übernimmt in Abstimmung mit Ihnen die Koordination und ggf. die Beantragung sämtlicher notwendiger Unterlagen. Mit einer einfachen Vollmacht kümmern wir uns um alle nötigen Dokumente und beschaffen sie auf direktem Weg bei den zuständigen Behörden.

Wir informieren Sie regelmäßig und proaktiv mit strukturierten Vermarktungsreportings: Reichweite und Klickzahlen, Anzahl und Qualität der Kaufanfragen, Besichtigungsfeedback sowie unsere Einschätzung zur aktuellen Marktlage. So behalten Sie zu jedem Zeitpunkt die volle Kontrolle. Durch unsere bewusst begrenzte Auftragszahl ist sichergestellt, dass Ihr Objekt die Aufmerksamkeit bekommt, die es verdient. Unsere 175 Bewertungen mit durchgehend 5,0 Sternen spiegeln diesen Anspruch wider. Als Immobilienmakler in Frankfurt mit Büro im OpernTurm im Frankfurter Westend sind wir mit den lokalen Behörden, Bearbeitungszeiten und Zuständigkeiten bestens vertraut.

Bereit für den Verkauf? Wir übernehmen die Unterlagen.

In unserem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir, welche Dokumente für Ihr Objekt bereits vorliegen und welche noch beantragt werden müssen – damit Ihr Immobilienverkauf in Frankfurt ohne unnötige Verzögerungen startet.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren – Marc Härter Immobilien

Fazit: Frühzeitig planen, sicher verkaufen

Die vollständige Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen ist keine bürokratische Pflichtübung, sondern eine der wirksamsten Maßnahmen für einen reibungslosen und preissicheren Immobilienverkauf. Für ein Haus sind vor allem Baugenehmigung, Baubeschreibung, Baulastenverzeichnis und technische Nachweise entscheidend. Beim Wohnungsverkauf kommt die umfangreiche WEG-Dokumentation mit Teilungserklärung, Wirtschaftsplänen und Versammlungsprotokollen hinzu. Für ein Grundstück stehen die bebauungsrechtliche Situation, der Erschließungsstand und die Altlastenauskunft im Mittelpunkt.

Wer die Unterlagenbeschaffung frühzeitig angeht und den richtigen Zeitpunkt für den Immobilienverkauf nutzt, ist in einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition. Ein vollständiges Dossier signalisiert Seriosität, beschleunigt die Bankfinanzierung des Käufers und verhindert böse Überraschungen kurz vor der Notarunterschrift. Auch nach der Beurkundung werden Unterlagen für Fälligkeit, Kaufpreiszahlung und Besitzübergang benötigt; den Ablauf erklärt unser Ratgeber zum Immobilienverkauf nach dem Notartermin. Wenn Sie Ihre Immobilie im Raum Frankfurt oder im Rhein-Main-Gebiet verkaufen möchten, steht Ihnen Marc Härter Immobilien unverbindlich und diskret zur Seite. Nutzen Sie auch unsere Immobilienbewertung in Frankfurt, um einen marktgerechten Verkaufspreis einzuordnen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Angaben zu Gebühren und Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und können je nach Bundesland, Landkreis und zuständiger Behörde abweichen. Bei konkreten Fragen zu rechtlichen oder behördlichen Anforderungen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Notars, Rechtsanwalts oder eines erfahrenen Immobilienfachmanns.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Unterlagen für den Immobilienverkauf Vollständige Checkliste für Haus…

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Regelmäßig benötigt werden ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte oder Liegenschaftskarte, Baupläne und Genehmigungen, eine nachvollziehbare Wohn- und Nutzflächenberechnung, Energieausweis sowie Nachweise zu Modernisierungen, Belastungen und laufenden Kosten. Der konkrete Umfang hängt vom Objekt, der finanzierenden Bank und dem Kaufvertrag ab.

Welche Unterlagen sind beim Immobilienverkauf absolut Pflicht?

Der Unterlagenbedarf hängt vom Objekttyp und vom konkreten Vertrag ab. Regelmäßig relevant sind ein aktueller Grundbuchauszug und belastbare Objektunterlagen; beim Gebäudeverkauf ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis nach § 80 GModG erforderlich, sofern keine Ausnahme greift. Eine Flurkarte ist vor allem bei Häusern und Grundstücken wichtig, bei Eigentumswohnungen nicht in jedem Fall. Für Grundbuchauszüge gibt es keine allgemeine gesetzliche Drei-Monats-Frist. Relevante Energieausweis-Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Wie lange dauert es, alle Unterlagen zu beschaffen?

Das hängt davon ab, was vorhanden ist, welche Stelle zuständig ist und ob Unterlagen neu erstellt werden müssen. Grundbuch- und Katasterauskünfte, Bauakten, WEG-Unterlagen und Energieausweis haben unterschiedliche Zugangs- und Bearbeitungswege. Eine feste allgemeine Tages- oder Wochenfrist lässt sich nicht zusagen. Deshalb sollte die Bestandsaufnahme vor Festlegung des Vermarktungsstarts beginnen.

Brauche ich beim Grundstücksverkauf einen Energieausweis?

Nein. Ein Energieausweis wird ausschließlich für Gebäude benötigt – also beim Verkauf von Häusern und Wohnungen. Für unbebaute Grundstücke ist kein Energieausweis erforderlich. Dafür sind beim Grundstücksverkauf andere Dokumente besonders wichtig, wie der Bebauungsplan, die Anliegerbescheinigung zum Erschließungsstand und ggf. eine Altlastenauskunft.

Was ist die Teilungserklärung und warum ist sie beim Wohnungsverkauf wichtig?

Die Teilungserklärung ist das rechtliche Gründungsdokument einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie regelt, welche Flächen zum Sondereigentum der einzelnen Wohnungseigentümer gehören und welche Teile des Gebäudes gemeinschaftliches Eigentum aller Mitglieder sind. Ohne diese Urkunde kann kein Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung notariell beurkundet werden. Sie ist beim Grundbuchamt oder bei der Hausverwaltung erhältlich.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Nach dem Kostenverzeichnis zum GNotKG kostet ein Ausdruck oder eine unbeglaubigte Kopie aus dem Grundbuch 10 Euro, ein amtlicher Ausdruck oder eine beglaubigte Kopie 20 Euro. Eigentümer können den Auszug beim zuständigen Grundbuchamt beantragen; andere Antragsteller müssen ein berechtigtes Interesse darlegen. Eine allgemeine gesetzliche Drei-Monats-Frist gibt es nicht. Für den Verkauf sollte der Grundbuchstand zum Vorgang hinreichend aktuell sein; welche Form und Aktualität benötigt werden, klären Eigentümer am besten mit dem beurkundenden Notar.

Was passiert, wenn beim Notartermin Unterlagen fehlen?

Fehlen beim Notartermin wesentliche Unterlagen, muss der Beurkundungstermin in der Regel verschoben werden. Das kann zu erheblichen Verzögerungen führen und im schlimmsten Fall dazu, dass ein kaufbereiter Interessent abspringt oder Preisabschläge fordert. Deshalb sollten alle notwendigen Dokumente vollständig vorliegen, bevor der Notartermin anberaumt wird. Ein erfahrener Makler prüft die Vollständigkeit der Unterlagen vorab und koordiniert ggf. noch ausstehende Beschaffungen.

Brauche ich beim Wohnungsverkauf die Protokolle aller Eigentümerversammlungen?

Für einen seriösen Verkauf empfehlen wir, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen vorzulegen. Sie geben Kaufinteressenten Auskunft darüber, welche Beschlüsse gefasst wurden und ob kostenpflichtige Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anstehen. Da der Käufer mit dem Erwerb der Wohnung automatisch in die WEG eintritt, ist er an alle bestehenden Beschlüsse gebunden – die Protokolle sind also kaufentscheidende Informationen.

Ich habe keine Baugenehmigung mehr – was tun?

Wenn die Baugenehmigung nicht mehr in den eigenen Unterlagen vorhanden ist, kann sie beim zuständigen Bauamt oder Bauarchiv der Gemeinde angefordert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt häufig mehrere Wochen; planen Sie dies frühzeitig ein. Bei sehr alten Gebäuden (Baujahr vor 1950) existiert teilweise keine Baugenehmigung mehr – in diesen Fällen kann ein entsprechender Negativbescheid des Bauamts ausgestellt werden, der dokumentiert, dass keine Unterlagen vorhanden sind. Wir unterstützen Sie bei der Klärung und dem Beschaffungsprozess.

Welche Unterlagen benötige ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie zusätzlich?

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie müssen Sie zusätzlich die Erbfolge nachweisen. Dazu dient entweder ein Erbschein (ausgestellt durch das Nachlassgericht) oder ein notarielles Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll. Ist die Erbschaft noch nicht im Grundbuch eingetragen, kann der Notar die Umschreibung in vielen Fällen direkt mit dem Verkauf verbinden. Bei mehreren Erben muss die Zustimmung aller Erben zum Verkauf vorliegen – empfehlenswert ist in diesem Fall eine notarielle Vollmacht oder eine gemeinsame Auftraggeberschaft.

Wie unterstützt Marc Härter Immobilien bei der Unterlagenbeschaffung?

Als inhabergeführtes Maklerbüro im Frankfurter Westend übernehmen wir auf Wunsch mit einer einfachen Vollmacht die vollständige Koordination und Beschaffung aller notwendigen Verkaufsunterlagen. Marc Härter ist Diplom-Immobilienwirt und kennt die zuständigen Behörden, typischen Bearbeitungszeiten und Anforderungen im Rhein-Main-Gebiet aus langjähriger Praxis. So stellen wir sicher, dass Ihre Immobilie mit einem vollständigen Dossier vermarktet wird – transparent, diskret und ohne unnötige Verzögerungen. Nehmen Sie gerne über unser Kontaktformular Verbindung auf für ein unverbindliches Erstgespräch.

Zuletzt fachlich geprüft am

Fachlich geprüft am 30. August 2026: Unterlagen wurden nach Objekttyp und Verkaufsphase geordnet; Energieausweis, Grundbuchaktualität und objektabhängige Nachweise wurden präzisiert. Rechtliche, steuerliche und finanzielle Hinweise ersetzen keine individuelle Fachberatung.Für die Bebilderung unserer Ratgeber nutzen wir KI-generierte Fotos und Grafiken. Diese sind im Beitrag entsprechend gekennzeichnet.

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