Tippgeber

Immobilienbotschafter

Werden Sie unser Tippgeber für Immobilien

Wir suchen ständig nach neuen Aufträgen zur Vermarktung von Immobilien und nach passenden Objekten für unsere suchenden Interessenten. Der Immobilienmarkt hat sich in unserem Tätigkeitsgebiet stark verändert: Einer sehr hohen Nachfrage nach Wohneigentum steht ein geringes Angebot gegenüber. Viele Familien suchen bereits lange Zeit und auf interessante Angebote kommen unzählige Kaufinteressenten. 

Erhalten Sie je nach Verkaufswert der Immobilie bis zu
20.000 €
Tippgeber-Provision

Gehen Sie aufmerksam und mit offenen Ohren durch die Welt

Sie haben Arbeitskollegen, Familie, einen Freundes- und Bekanntenkreis. Fragen Sie ruhig in Ihrem Umfeld, ob jemand seine oder ihre Immobilie verkaufen möchte – Jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt. Kommt die Immobilie für Ihre Familie nicht in Frage, dann sicherlich für eine Andere. 

Wir wissen, wie schwer es für Käufer sein kann, überhaupt eine Chance auf eine Immobilie zu haben. Passt eine Immobilie nicht für Sie? Kein Problem. Sie können dennoch von Ihrem Wissen profitieren

Wir kümmern uns um alles Weitere. Mit Ihren Informationen nehmen wir Kontakt zu den Eigentümer*innen auf und bieten nicht nur unsere Leistungen an, sondern bringen in 8/10 Fällen direkt einen passenden Käufer mit. Das ist eine Win-Win-Win Situation für alle Beteiligten.

Wir als Makler profitieren von den Aufträgen – Sie von der Provision, welche wir nach einem erfolgreichen Verkauf an Sie auszahlen. Nach dem erfolgreichen Verkauf erhalten Sie als Immobilienbotschafter von Marc Härter Immobilien 10% der von uns vereinnahmten Provision.

Das bekommen Sie ausgezahlt

Bei einem Verkaufswert von 250.000€ erhalten Sie 1250 €

Bei einem Verkaufswert von 500.000€ erhalten Sie 2500 €

Bei einem Verkaufswert von 750.000€ erhalten Sie 3750 €

Bei einem Verkaufswert von 1.000.000€ erhalten Sie 5000 €

Bei einem Verkaufswert von 2.000.000€ erhalten Sie 10.000 €

Bei einem Verkaufswert von 3.000.000€ erhalten Sie 15.000 €

Bei einem Verkaufswert von 4.000.000€ erhalten Sie 20.000 €

Wir freuen uns auf Ihre Empfehlung
Blank Form – Allgemein – Heller Hintergrund
Häufige Fragen

Nein. Als Immobilienbotschafter beschränkt sich Ihre Tätigkeit auf die Namhaftmachung eines interessierten Immobilienverkäufers. Ihre Aufgabe ist es, den Kontakt zwischen Eigentümer und Marc Härter Immobilien herzustellen – mehr nicht. Beratung und Verkauf werden von uns übernommen.

  • Der Kontakt zu einem Immobilienverkäufer wird dank Ihnen hergestellt.
  • Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet.
  • Der Eigentümer und der geplante Verkauf einer konkret zu benennenden Immobilie waren uns vorher nicht bekannt.
  • Bei dem Eigentümer handelt es sich nicht um Verwandte 1. Grades.
  • Es wird ein Makler-Alleinauftrag zur Vermarktung geschlossen.
  • Wir vermitteln die Immobilie erfolgreich an einen Käufer.
  • Die gesamte Provision wurde an uns überwiesen.

Nach Geldeingang setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und bitten Sie um Benennung einer Kontoverbindung, auf welche wir die Einzahlung tätigen sollen. Sie erhalten auf dem Postweg eine Gutschrift – die Überweisung wird innerhalb von 7 Tagen getätigt.

Beträgt die Provision weniger als 256 Euro im Jahr, ist diese steuerfrei, sofern es sich um eine gelegentliche Tätigkeit handelt. Werden 256 Euro oder mehr erreicht, muss der Immobilienbotschafter sie nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz versteuern, da er sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der von ihm erbrachten Tippgeber-Tätigkeit annimmt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.09.2004, Az: IX R 13/02; Abruf-Nr: 042884; Ausgabe 3/2005, Seite 19).

Geht der Umfang über die gelegentliche Tätigkeit als Immobilienbotschafter hinaus, handelt es sich bei den Provisionen um Betriebseinnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit.

Liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, ist die Tätigkeit außerdem umsatzsteuerpflichtig (Urteil des Bundesfinanzhofs zum Werbeagenten vom 06.09.2007, Az: V R 50/05, Abruf-Nr: 073881). Die Ausnahme bilden Kleinunternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Wir empfehlen grundsätzlich den Sachverhalt mit einem Steuerberater zu erörtern.

Über jeden Tipp, jede Empfehlung und jede Benennung sind wir dankbar – Anhand unserer bestehenden Möglichkeiten gehen wir auch leerstehenden Immobilien nach und versuchen, den Eigentümer ausfindig zu machen. Natürlich erhalten Sie auch in diesem Fall eine Provision unter den o.g. Voraussetzungen.

Wir sind tätig in Mittelhessen und dem Rhein-Main-Gebiet: Insbesondere Frankfurt am Main, Hochtaunuskreis, Wetteraukreis, Landkreis Gießen, Marburg-Biedenkopf und dem Vogelsbergkreis. Für interessante Immobilien, vor allem Baugrundstücke in gefragten Lagen und Investment-Immobilien, arbeiten wir auch hessen- bzw. bundesweit. Gerne können Sie uns kontaktieren, bevor Sie eine Empfehlung aussprechen.

 
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