Grundbuch einsehen

Nicht jeder erhält Einsicht in das Grundbuch

Das Grundbuch ist eine besonders wichtige Quelle für Informationen über eine Immobilie und ihre Eigentümer. Hier sind nicht nur die Besitzverhältnisse eingetragen: Das Grundbuch enthält unter anderem Angaben über die Flurstücke, über Rechte, Beschränkungen und Grundpfandrechte – insbesondere sind die Eintragung von größter Bedeutung, wenn eine Immobilie verkauft werden soll. Nicht jeder kann einfach so Einblick in das Grundbuch erhalten. Doch wer darf das Grundbuch eigentlich einsehen?

Inhaltsverzeichnis

Grundbuch - Was ist das überhaupt?

Eine kurze Einführung in das Grundbuch

Das Grundbuch ist ein wichtiges Dokument für jede Immobilie. Es ist ein öffentliches Register, in dem die Größe, Lage und Eigentümer von Wohneigentum und Grundstücken festgehalten sind. Mit einem berechtigtem Interesse ist die Einsichtnahme in das Grundbuch möglich. Außerdem finden sich im Grundbuch Eigentumsverhältnisse und Belastungen, wie beispielsweise Hypotheken und Grundschulden oder die Eintragung einer Grunddienstbarkeit.

Das Grundbuch wird von jedem Amtsgericht geführt und ist im Grundbuchamt zugänglich. Es ist somit eine wichtige Quelle für Informationen über eine Immobilie und ihre Eigentümer. 

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, ist es wichtig, dass Sie das Grundbuch einsehen können. Der Grundbuchauszug zählt mit zu den wichtigsten Dokumenten bei einem Immobilienkauf! Denn hier finden Sie wichtige Informationen über das Eigentum und die Belastungen des Grundstücks. Auch wenn Sie ein Darlehen auf eine Immobilie aufnehmen möchten ist das Grundbuch von großer Bedeutung.

Wie und wo kann man das Grundbuch einsehen?

Das zuständige Amtsgericht finden

Das Grundbuch wird von jedem Amtsgericht geführt und ist im Grundbuchamt zugänglich. Das zuständige Amtsgericht ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet. Befindet sich Ihre Immobilie z.B. in einem Ortsteil oder in einer Kleinstadt, die über kein eigenes Amtsgericht verfügt, hilft es, Suchmaschinen zu fragen oder ein naheliegendes Amtsgericht telefonisch zu kontaktieren – Meist erhält man hier eine freundliche Auskunft, welches Amtsgericht für die Immobilie zuständig ist.

 Um das Grundbuch einsehen zu können, muss man einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen und ein berechtigtes Interesse vorweisen.

Was bedeutet: Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben?

Die Richtigkeitsvermutung von Eintragungen

Der Begriff „öffentlicher Glaube“ bezieht sich auf die Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit des Grundbuchs als öffentliches Register. Das Grundbuch besitzt öffentlichen Glauben, weil es als Nachweis für die Eigentumsverhältnisse an Immobilien und Grundstücken gilt und somit als offizielle Quelle für diese Informationen anerkannt wird.

Das bedeutet, dass die im Grundbuch enthaltenen Angaben als wahr und zutreffend angenommen werden und dass jedermann auf deren Richtigkeit vertrauen kann. Das Grundbuch wird von den zuständigen Behörden geführt und seine Einträge werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die im Grundbuch enthaltenen Informationen zutreffend sind.

Grundbuchamt - Wer darf das Grundbuch einsehen?

Die Schlüsselwörter sind "Berechtigtes Interesse"

 

Grundsätzlich gilt: Das Grundbuch ist nur für Personen einsehbar, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht haben.  

Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten und Informationen über das Eigentum und die Belastungen des Grundstücks benötigen. Hier besteht in der Praxis jedoch die Problematik, dass der Sachbearbeiter im Grundbuchamt einen (schriftlichen) Nachweis über dieses berechtigte Interesse benötigt. Kann man sein berechtigtes Interesse zur Einsicht in das Grundbuch nicht nachvollziehbar belegen, wird die Einsicht in das Grundbuchblatt verweigert.

Auch wenn Sie eine Grundschuld oder ein Darlehen auf eine Immobilie aufnehmen möchten, ist ein Blick ins Grundbuch für Sie relevant.

Mit einem rechtsgültigen Mietvertrag über die Wohnung oder Immobilie sollte Ihnen ebenfalls die Einsicht in das Grundbuch möglich sein.

Gerade in rechtlichen Auseinandersetzungen sind oftmals Eintragungen über Belastungen und Beschränkungen im Grundbuch relevant. Rechtsanwälte und Notare haben fast immer ein berechtigtes Interesse, um das Grundbuch einzusehen.

Das Grundbuch darf grundsätzlich von öffentlichen Stellen, wie beispielsweise Gerichten, Finanzbehörden oder Gemeinden eingesehen werden. Auch Immobilienmakler, die im Auftrag eines Kunden tätig werden, haben in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch. Auch hier ist eine Vollmacht des Eigentümers zur Einsicht in das Grundbuch ratsam.

Einsicht in das Grundbuch - Wie geht man vor

wie Sie Einsicht in das Grundbuch nehmen können

Wenn Sie das Grundbuch einsehen möchten, gibt es einige Schritte, die Sie beachten sollten. Hier erhalten Sie Tipps, wie Sie vorgehen können:

    1. Ermitteln Sie zunächst das zuständige Grundbuchamt: Das Grundbuch wird von jedem Amtsgericht geführt und ist im Grundbuchamt zugänglich. Sie müssen daher herausfinden, welches Amtsgericht für das Grundstück oder die Immobilie zuständig ist, für die Sie das Grundbuch einsehen möchten.

    2. Stellen Sie einen Antrag: Um das Grundbuch einsehen zu können, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Diesen Antrag können Sie online oder schriftlich einreichen. Sie benötigen dafür in der Regel eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines vergleichbaren Ausweisdokuments.

    3. Begründen Sie Ihren Antrag: Es ist wichtig, dass Sie Ihren Antrag ausreichend begründen und Ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit das Grundbuchamt den Antrag bearbeiten kann. Sie müssen darlegen, dass Sie ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch haben. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten oder eine Grundschuld auf eine Immobilie aufnehmen wollen.

    4. Warten Sie auf die Bearbeitung des Antrags: Sobald Sie Ihren Antrag beim Grundbuchamt eingereicht haben, wird dieser bearbeitet. Es kann einige Zeit dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. 

    5. Einsehen des Grundbuchs: Sobald der Antrag genehmigt wurde, können Sie das Grundbuch einsehen. Dies kann entweder persönlich im Grundbuchamt oder in seltenen Fällen auch online über das Grundbuchportal erfolgen. Es gibt auch die Möglichkeit, das Grundbuch von einem Rechtsanwalt oder Notar einsehen oder sich einen Grundbuchauszug gegen eine Gebühr zusenden zu lassen.

Grundbuchauszug - Kosten

Der unbeglaubigte oder beglaubigte Grundbuchauszug

In der Regel werden für einen Grundbuchauszug Gebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühren ist im Grundbuchgebührengesetz (GBG) geregelt und variiert je nach Bundesland. In der Regel betragen die Gebühren für einen Grundbuchauszug zwischen 10 und 20 Euro. Es können jedoch auch höhere Gebühren anfallen, beispielsweise wenn der Auszug sehr umfangreich ist oder für geschäftliche Zwecke verwendet wird.

Es gibt manchmal auch die Möglichkeit, das Grundbuch online einzusehen. In diesem Fall fallen in der Regel keine Gebühren für den Auszug an, es können jedoch Kosten für die Nutzung des Grundbuchportals entstehen.

Es ist ratsam, sich vor der Beantragung eines Grundbuchauszugs beim zuständigen Grundbuchamt über die genauen Kosten zu informieren. So können Sie sich im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten im Klaren sein und gegebenenfalls entsprechende Vorkehrungen treffen.

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Immobilienmakler Frankfurt und Rhein Main - Marc Härter
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